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Des Busstages wegen wird die'Nummer;der’nächsten Woche einen Tag später zur Versendung gelangen. Ro. 46 Rixdorf-Berlin, den 14. Rouember 1908. XXi. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 IIk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verbard der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. E Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Sandelsblatt zu beziehen. 08 Bekanntmachung, Diejenigen Herren Mitglieder, welche für das 2. Halbjahr 1908 dem Verbände beigetreten sind und den halb jährlichen Beitrag von M. 4,— bezw. M. 3,— noch nicht entrichtet haben, werden höflichst nm umgehende Ein sendung desselben ersucht. Beiträge, welche bis zum 20. November nicht eingegangen sind, werden nach diesem Termin ohne nochmalige vorherige Benachrichtigung von der Geschäftsstelle durch Nachnahme erhoben. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Max Ziegenbalg, Vor-itz-nd-r. Grundwertsteuer und Wertzuwachs- steuer in Preussen.") Von Andreas Schroeter in Hassee. urch das Kommunalabgaben-Gesetz vom 14. Juli 1893 ist den einzelnen Gemeinden in Preussen die bisherige Staats-, Grund- und Gebäudesteuer, worauf die Gemeinden bislang nur sogenannte Zuschläge erhoben hatten, als eine Kommunalsteuer gänzlich überwiesen worden. Zuerst blieb die Veranlagung nach Grund steuerreinertrag bezw. Gebäudesteuer- Nutzungswert überall bestehen, allmählich aber gingen die Gemeinden, und zwar zuerst die grossen Städte und dann *) lieber diese Steuern hat der Verfasser der Abhandlung einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag auf dem Frankfurter Handelsgärtnertag gehalten. Herr Schroeter hat uns sein bearbeitetes Manuskript seines Vortrages zum Abdruck im Handels blatt zur Verfügung gestellt, wofür ihm an dieser Stelle bestens gedankt sei. allmählich die kleineren und die Vororte zu einem andern, dem neuen Modus der Erhebung über, wie er im Kommunal- abgaben-Gesetz ihnen empfohlen ist und jedesmal durch ein besonderes Gemeinde-Steuerregulativ festgelegt werden muss. Ueberall da, wo der neue Steuermodus eingeführt wurde, rief dieser, namentlich unter den kleineren Grundbesitzern, Gärtnern und Landleuten durch die enorme Steuerüberbürdung, die er zur Folge hatte, grosse Erbitterung hervor. 1. Die Grundwertsteuer. Bei Erörterung der Anwendungsweise und der Wirkungen der Grundwertsteuer und der Wertzuwachssteuer werde ich in der Hauptsache die Umstände, durch welche die Gärtner und Landwirte besonders hart betroffen werden, erläutern, und beiläufig, soweit es zur Klärung der Sache nötig ist, auch die Wirkung auf andere Kreise der Bevölkerung erwähnen. Der leitende Gedanke der gesetzgebenden Körperschaften zur Abfassung dieser Steuergesetze war der, den Grund und Boden stärker zur Steuer heranzuziehen. Dann wollte man aber auch der wucherischen Spekulation mit Bauland ent gegentreten. Viele Spekulanten liessen grosse Flächen Landes,