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Ho. 38 Rixdor-Berln, den 19. September 1908. XXül. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Bandeisgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes, Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche, Rbonnementspreis für Ilicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Nh„ für Verbands-Mitglieder Kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. E Die verehrlichen Illitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Hufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berüdcsiditigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Hrtikeln sidi auf das Bandeisblatt zu beziehen. 5 Einführung des Postscheck verkehrs. Pjach dem Muster von Oesterreich-Ungarn und g der Schweiz tritt bei uns am 1. Januar 1909 ein e) Postüberweisungs- und Scheckverkehr in Kraft. ( Am Postscheckverkehr kann jede Privat- —9 person, Handelsfirma, juristische Person, *e öffentliche Behörde usw. teilnehmen. Es be- formulierten Antrages bei einer Postanstalt oder Scheckpostamte und einer Einzahlung von 100 Mark zur Eröffnung des Kontos. Der Scheckverkehr wickelt sich sonst wie bei den Banken ab, nur mit dem Unterschiede, dass für das laufende Konto keine Zinsen ge zahlt werden, im Gegenteil sind noch kleine Gebühren von 3 bis 7 Pfennig zu zahlen, auch kosten die Scheckhefte 50 Pfennig. Die Einzahlungen erfolgen mittels Zahlkarte, Postanweisung und Ueberweisung. Für den zukünftigen Postscheckverkehr sind jetzt fol gende Vorbereitungen getroffen worden: Das Postgebiet wird in neun Scheckbezirke eingeteilt, jedem Be zirk steht ein Postscheckamt vor. Zum Postscheckamt Berlin werden gehören : Brandenburg, Pommern ; zum Post scheckamt Danzig : Ost- und Westpreussen ; Breslau : Posen, Schlesien ; Hamburg: Schleswig-Holstein, Hanse städte, nördlicher Teil Hannovers, Oldenburg, Mecklenburg ; Hannover : Hannover, Provinz Sachsen,preussisches Thüringen, mitteldeutsche Kleinstaaten; Leipzig: Königreich Sachsen, thüringische Kleinstaaten ; Frankfurt a. M.: Grossherzogtum Hessen, Provinz Hessen-Nassau ; Karlsruhe : Grossherzogtum Baden, Elsass-Lothringen ; Köln : Rheinprovinz, Westfalen. Die genaue Einteilung erfolgt nach Oberpostdirektions bezirken. Die Postscheckämter stehen im Range der Post ämter erster Klasse. Der Verkehr mit den Postscheckämtern wird sich wie folgt abwickeln: Wer ein Konto eröffnen will, stellt beim Scheckamt oder seinem zuständigen Post amt einen Zulassungsantrag. Das Scheckamt, das zuständig ist, auf Verlangen auch jedes andere oder mehrere zugleich, eröffnet das Konto, sowie der Antragsteller 100 Mark Stammeinlage einzahlt. Die Liste der Kontoinhaber wird veröffentlicht und ist käuflich. Es beginnt nunmehr der übliche Kontoverkehr. Wer die Zahlkarten benutzt, erhält Zahlkartenhefte. Auf Zahlkarten können bis zu 10 000 Mark eingezahlt werden. Die Einzahlungen können auf jedem Postamt geschehen, das darüber quittiert. Das Scheckamt schreibt den Betrag gut und benachrichtigt hiervon den Inhaber. Die Zahlkarte ähnelt einer Postanweisung. Ihr Text lautet zum Beispiel: Zahlkarte auf 500 Mark 50 Pfennig für Gutschrift auf das Konto Nr. 27 203 des Herrn (Adresse) bei dem Postscheckamt in Berlin. Links daneben befindet sich ein Abschnitt wie bei den Geldanweisungen, den der Inhaber vom Scheckamte nach Gutschrift zurückerhält. Rechts daneben ein Einlieferungsschein, den der Einzahler auszufüllen hat, und auf dem die Postannahmestelle quittiert. Für die Einzahlung mittels Post anweisung gelten folgende Vorschriften: Jeder Kontoinhaber kann beim Postamte seines Wohnortes den Antrag stellen, dass die für ihn eingehenden und von ihm angenommenen Post anweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, so überweist das Postamt Zur darf eines bei einem