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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 23.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190800003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 23.1908
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis II
- Ausgabe No.1 , 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 13
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 24
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 33
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 44
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 57
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 74
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 90
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 105
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 117
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 134
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 152
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 166
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 181
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 197
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 210
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 224
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 239
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 252
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 262
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 272
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 282
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 293
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 304
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 313
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 327
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 336
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 344
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 -
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 367
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 378
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 387
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 408
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 417
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 428
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 439
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 451
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 459
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 470
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 482
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 495
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 512
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 524
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 536
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 545
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 561
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 573
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 583
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 594
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 606
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 620
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 635
- Sonstiges Verzeichnis der Abbildungen im XXIII. Jahrg. des ... -
- Sonstiges Porträts der Vorstndsmitglieder des Verbandes seit ... -
-
Band
Band 23.1908
-
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Do. 12 Rixdor Berlin, den 21. Ilärz 1908. XXIII. Jahrgang Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Öesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 IHk. 50 PL, für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. E Die verehrlichen IIlitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Snseraten ihr eigenes Organ zu berüdcsiditigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Sandelsblatt zu beziehen. 2E Ausführliches Protokoll über die 5auptversammlung des Verbandes der Bandels gärtner Deutschlands am ZL und ZZ. Februar 1908 zu Berlin. (Fortsetzung.) Es wird Punkt 21, Antrag der Gruppe Stettin, nachgeholt. Zur Begründung erhält das Wort W. Ei ch h o 1 z - Stettin : M. H.l Der Antrag hat schon fast jedes Jahr hier vorgelegen, ist aber dem Vorstande als Material über wiesen worden. Ich bin aber vom Verbandsvorstande dahin be lehrt worden, dass die Sache bisher nicht so hat gefördert werden können, wie wir es wünschen und wie es auch der Vorstand möchte. Vorsitzender: Diese Angelegenheit hat schon öfter den Vorstand beschäftigt, auf die Eingaben desselben an die Tarif kommission sowie an die Verwaltung des Sächs. Staatsbahnen, mit letzterer bin ich selbst in Verbindung getreten, haben wir i die Antwort erhalten, dass der betreffende Ausnahmetarif nur für I solche Pflanzengattungen gestattet würde, deren Wert so gering | ist, dass sie die Eilgutfracht sonst nicht tragen können, wie z. B. Forstpflanzen, dies treffe aber für Topfpflanzen nicht zu. Eine | nochmalige Eingabe in dieser Sache würde keinen Erfolg haben. Einstweilen müssen wir dabei Beruhigung fassen, wir wollen aber diese Angelegenheit nicht aus dem Auge lassen. Ich gehe deshalb über zu Antrag 23 und bitte Herrn Ross- Bromberg, ihn zu begründen. J. Ross-Bromberg: M. H.l Wenn die Gruppe Bromberg I diesen Antrag gestellt hat, so hat sie auch eine Begründung dazu gegeben. Es ist in vielen kleinen Städten vorgekommen, dass die Eisenbahnverwaltung bei Versendung von Topfpflanzen, deren Art der Verpackung Sie alle kennen,'diese als ungenügend zurückgewiesen hat. Das hat uns bewogen, diesen Antrag zu stellen, und den Vorstand zu ersuchen, bei der Eisenbahndirektion öder bei irgend einer Behörde, die es angeht, vorstellig zu werden. Mir ist von seifen des Herrn Vorsitzenden gesagt worden, ein derartiges Recht habe die Eisenbahnverwaltung nicht. Nun würde ich mich ja damit begnügt haben, ich habe aber doch — die Begründung ist hier so lang, m. H., dass ich sie nicht weiter vortragen werde — den Vorstand gebeten, die Sache in die Hand zu nehmen, da es in kleinen Städten in der Provinz tatsächlich so gegangen ist; ich habe also den Vorstand gebeten, uns Material an die Hand zu geben, damit wir der Eisenbahndirektion ent gegentreten können. Dies ist mir auch bewilligt worden. Ich will die Sache nicht in die Länge ziehen, das genügt mir vollständig. V d e C o e n e - Fr. Buchholz (als Referent des Ausschusses): M H.l Es ist Tatsache, dass diese Klagen, die die Gruppe Brom berg in dem Anträge zum Ausdrucke bringt, vielfach gerechtfertigt sind, dass diese Anordnung seitens der Eisenbahnverwaltung häufig getroffen wird. Es liegt aber in diesen Fällen ein Irrtum der betreffenden Abgangsstation vor. Es wird verlangt, dass die Ver- । packung sorgfältig geschieht, d. h. also, dass die Körbe übernäht sind und über den Pflanzen Stäbe mit einem Band angebracht sind, und darüber Bastmatten oder Leinwand, gut vernäht, so dass die Körbe dann als fest verpackte Sendungen gehen können. Es kommt aber sehr häufig vor, dass die betreffenden Stationsbeamten sagen, weil eine solche Vorschrift besteht für derartige sehr leicht zerbrechliche Waren, dass der Absender erklären soll, dass die Sendung mangelhaft verpackt wäre. Dann erhebt die Bahn 50 0/0 Zuschlag der Frachtkosten, weil sie dann gegen Zerbrechlichkeit erhöhte Schutzmassregeln trifft. Durch die Bezeichnung „Mangel haft verpackt" ist die Bahn bei etwaigem Schaden, der verursacht wird, nicht etwa davon befreit, ihn zu ersetzen. Sie fordert auf die Erklärung hin nur erhöhte Frachtkosten, weil sie für diese Gegenstände auch erhöhte Sorgfalt anwendet. Nun sagen die be treffenden Stationsbeamten häufig: Das sind lebende Pflanzen, zerbrechliche Artikel. Sie müssen das als mangelhaft verpackt erklären, um daraufhin diesen erhöhten Frachtzuschlag erheben zu können. Die Beamten bestehen selbstverständlich auf ihrer Meinung, und es ist mir vor einigen Jahren in Blankenburg bei Berlin ebenso ergangen, nachdem es Jahre lang schon anders gegangen war. Von einem neuen Beamten wurde mir auch erklärt, dass die Ver packung. nicht zulässig sei. Ich- protestierte dagegen und bean tragte bei der Eisenbahndirektion Berlin, die Sache untersuchen zu lassen, und nach ein paar Tagen kam von dort die Erklärung zurück, dass die Pflanzen, wenn sie so verpackt sind, wie er-
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