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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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eine mangelhafte Ware geliefert hat, ist dem Käufer zum Schaden ersatz verpflichtet, jedoch muss der Käufer seine diesbezüglichen Ansprüche innerhalb sechs Monaten nach Empfang der Ware geltend machen, widrigenfalls sein Auspruch wegen Verjährung zurückgewiesen wird. Einen Beitrag zu dieser Lehre bietet ein kürzlich vom Reichsgericht entschiedener Rechtsfall. Der Kläger erhielt am 14. März 1903 von der beklagten Firma auf Bestellung 100 Sack dänischen Saathafer, bezahlte den Hafer und säete ihn aus. An der aufgegangenen Saat zeigte sich Flugbrand, der nach der Behauptung des Klägers davon herrühre, dass der gelieferte Hafer mit Sporen von Flugbrand behaftet gewesen sei. Er klagte am 1. Oktober 1903 auf Schadenersatz, indem er geltend machte, in der Lieferung von Saathafer sei die Zusicherung enthalten, fehlerlose, zur Aussaat geeignete Ware zu liefern; ausserdem habe die beklagte Firma die ihr obliegende Sorgfalt gröblich verletzt, indem sie den zu liefernden Saathafer werder gereinigt noch untersucht habe. Die Klage wurde in den beiden Vor instanzen auf Grund der von der beklagten Firma erhobenen Einrede der Verjährung abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte Kläger beim Reichsgericht die Revision ein, hatte jedoch mit dem Rechtsmittel keinen Erfolg. Das Reichsgericht führte unter anderem folgendes aus: Es müsse bei der angefochtenen Entscheidung verbleiben, weil der aus der angeblich schuldhaften Lieferung mangelhaften Hafers hergeleitete Schadenersatzanspruch, ebenso wie die aus der Haftung für Mängelgewähr sich ergebenden Ansprüche des Klägers, zur Zeit der Klageerhebung verjährt waren. Der kurzen Verjährung von sechs Monaten sind die Ansprüche deshalb unter worfen, weil die Ermittelung und Feststellung von Beschaffenheits mängeln nach Verlauf längerer Zeit kaum ausführbar und für den Verkehr die Zulassung des Zurückgreifens auf solche Mängel nach längerer Zeit im höchsten Grade lästig und hemmend sind. ate -Mr -Mr Air -Mr ■Mr -Mr -Mr nte -Mr -Mr ~e -Mr ~te "Mr Ne "Mr Mr Mr Mr Mr se 75-0-006-e—--s-e—c-©—e—e-—=——=—-06=3* 7 ssests Verkehrswesen, ss ts ts • stgo-gogogggggoggogmOogS-goKggoKS9OK90- ste 78 -Q- -- -- -- -- - UJV -- - -- - -- -- -- - - 7 Verpackung überseeischer Postpakete. Die Verpackung der Postpäckereien nach überseeischen Ländern ist vielfach recht mangelhaft. Derartige Sendungen müssen mit Rücksicht auf die meist lange Beförderungsstrecke und das häufige Umladen sowohl innerlich wie äusserlich be sonders sorgfältig und haltbar verpackt sein, weil andernfalls beim Verladen in die Schiffe und während der Seebeförderung leicht Beschädigungen eintreten. Die Postanstalten sind ange wiesen, im eigenen Interesse der Absender auf eine dauerhafte Verpackung zu achten und mangelhafte Sendungen zurückzuweisen. Zollinhaltserklärungen nach dem Ausland. Um den Absender von Paketsendungen nach dem Auslande Gelegenheit zu geben, die vorhandenen Vorräte an Formularen zu Zollinhaltserklärungen auf durchscheinendem Papier aufzu brauchen, ist die Verwendung solcher Formulare noch bis Ende Juni 1908 gestattet. Eine Verlängerung dieser Frist wird nicht stattfinden. Die Zollinhaltserklärungen müssen in allen Ausfertigungen deutlich und leicht leserlich ausgefüllt sein. Die Postanstalten sind angewiesen, hierauf sorgfältig zu achten und Formulare mit undeutlicher Schrift nicht zuzulassen. Versendung von Ansichtspostkarten nach Japan. In Japan unterliegen Ansichtspostkarten, die nicht in ge wöhnlicher Weise einzeln und offen versandt werden, einer zoll amtlichen Behandlung und sind deshalb von der Versendung in Briefen und Drucksachen ausgeschlossen. FFS Bücherschau. F F F G" • Deutscher Gartenkalender. 35. Jahrgang 1908. Heraus gegeben von Max Hesdörffer, Berlin, Verlag von Paul P a r y, Berlin. Preis 2,— M. In reicher textlicher wie auch tabellarischer Ausstattung ist auch, wie schon die vorjährigen, die neue Ausgabe erschienen. Als sehr interessante Abhandlungen — die Tabellen und Berechnungen sind wohl dieselben geblieben — nennen wir aus der reichen Fülle des Gebotenen die folgenden: Wie erweitert der Gärtner durch geeignete Reklame sein Absatz gebiet? Obstbaumschädlinge; Verderbliche Pilzkrankheiten unserer Obstbäume; Herstellung, Anwendung und Kosten der Kupferkalk brühe. Die besten Schnittblumensorten der Gegenwart; Ameri kanische Remontantnelken, Vogelschutz; Gärtnerische Züchtungs kunst und der Gärtner als Photograph. Erwähnen wollen wir noch, dass der im vorigen Jahre von uns als etwas mangelhaft gerügte Vereinskalender, verbessert und bedeutend vervollkommnet ist. Andere Abhandlungen betreffen Steuerfragen, Kranken kassen- und Versicherungswesen — alles in allem eine geschickte Auswahl des für uns Gärtner Wissenswertesten. KS ss Preisverzeichnisse. GS G A. Hansen in Kopenhagen. Preisliste über Kohlsamen. J. Lambert Söhne in Trier. Liste über Neuheiten eigen. Züchtungen und Einführungen 1907/08. F. Carl Mackroth in Wahren-Leipzig. Herbstofferte über Maiblumentreibkeime, Cyclamensämlinge, Chrysanthemum usw. Otto Mann in Leipzig. Liste der eigenen Neuheiten für 1908. Ed. Poenicke & Co. in Delitzsch. Hauptpreisliste über Baumschulartikel. Soupert & Notting in Luxemburg. Rosenverzeichnis. ste Ae Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr -Mr Mr Mr Mr Mr -Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr stg * -£22,38 2 cts css Patente, es» | sg-gogog-KgKSogegggoggoKggogogogSoSgors, Patent-Anmeldungen. Klasse 45 c. Gerät zum Abschneiden von in Gewässern wachsenden Pflanzen; Zus. z. Anm. Z. 5146. Friedrich Christoph Ziemsen, Kluss, bei Wismar i. M. „ 45 c. Rasenmäher mit am Laufrad gleitbar angeordneter, in die äussere oder innere Verzahnung eines Getriebe rades eingreifender Klinke. The Kendrick andHill Manufacturing Company, Denver, Colorado, V. St. A.; Vertr.: H. Neubart, Pat.-Anw., Berlin SW. 61. „ 45f. Blumentopfmanschette aus mehreren Teilen. Wilhelm Brase, Friedrichshagen. Patent-Erteilungen. „ 45f. Treibhaus mit nebeneinanderliegenden Kulturlogen. Anatole Cordonnier-Wibaux, Bailleul; Vertr. Dr. D. Langenberger, Pat.-Anw., Berlin SW. 51. Vom 29. 1. 05 ab. „ 45f. Baumband nach Art einer Rohrschelle mit halbring ¬ förmig gebogenen, schanierartig mit einander verbundenen, mit innerer Polsterung versehenen Schenkeln. Adolf Ruthardt, Villingen i. B. Vom 22. 1. 07 ab. „ 45f. Winde zum Ausziehen von Wurzelstöcken. Mathias Boos, Mülheim a. Rh., Wichheimerstr. 2/4. Vom 3. 4. 06 ab. „ 45f. Kranz- und Girlande-Bindemaschine mit einem sich drehenden, den Faden unter Spannung um das Bindestück führenden Ring. Josef Schreier, München, Thal- • kirchnerstr. 90/0. Vom 21. 1. 06 ab. „ 451. Verfahren zur Nutzbarmachung von Elektrizität für die Pflanzenkultur. Eugene Pilsoudski und Eugene Ragosin, St. Petersburg; Vertr.: Dr. B. Oettinger, Pat.-Anw., Berlin SW.61. Vom 7. 11. 03 ab. Gebrauchsmuster. „ 45 a. Gartenhacke mit umstellbaren Spitzen, Hugo Ziebell, Tawellningken, Ostpr. „ 45b. Pflanztisch mit in einem Ausschnitt angeordnetem mit zwei gegenüberliegenden Zackenreihen versehenen Pflanzenhalter, entsprechend dessen Zacken auf dem Pflanz tisch zwei weitere Zackenreihen angeordnet sind. Rudolf Hacker, Königgrätz; Vertr.: Otto Wolff u. Hugo Dummer, Pat.-Anw., Dresden. „ 45 f. Verstellbare Rollschattendecke für Gewächshäuser, Wintergärten und Verandaglasdächer. Franz Schwarz mann, Bonn-Süd, Burgstr. 107. „ 45f. Hecken- und Rasennachputzschere mit Grasfänger. August S c h e b u r, Hagen i. W., Grabenstr. 10. „ 45f. Halter für Rosen, Weinstöcke sowie sämtliche Pflanzen. Carl Grah, Weyer, Rhld. „ 45f. Frostschutzdecke für Gewächshäuser und Frühbeet ¬ kästen. Clara Hahn , geb. Engel, Stuttgart, Hauptstätter- Strasse 138. „ 45f. Ueberschulbrett mit gleichzeitig bewirkter Auslösung der in Klemmvorrichtungen festgehaltenen Pflanzen. Philipp Laudenberger, Vielbrunn b. König. „ 45 f. Baumschützer aus quadratischem Drahtgeflecht, an dem je zwei aufrechtstehende Drähte an der Oberkante einen geschlossenen Bogen bilden. Fa. C. S. Schmidt, Niederlahnstein a. Rh. „ 45f. Mit Druckknopfteilen ausgestattetes Band zum Binden von Blumen. Wilhelm Greding, Bad Aibling, Oberbayern. „ 45 f. Blumenstütze von Glas mit Nahrungszubringer. Otto Born, Wählitz b. Hohenmölsen. ' „ 45 f. Mit Nute und Rippe versehener Stein für Einfassungen von Gartenbeeten, Wegen usw. Franz Jos. Schwarz, Raspenau, Böhmen; Vertr.: Dr.B.Alexander-Katz, Pat.-Anw., Berlin SW. 13.
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