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Ilo. 48 Rixdorf-Berlin, den 30. nlovember 1907. XXII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter MItwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend Jeder Woche. Rbonnementsprels für Dicht-Uerbandsmitqlieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 PL, für das übrige Husland 10 Nh., für Uerbands-Mitglieder hostenlos. Verantwortlicher" Redakteur: F. Johs. Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. T Die verehrlichen IIlitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe non Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksiditigen und beim Bezug von im Sandelsblaft angebotenen Artikeln sich auf das Bandeisblatt zu beziehen. 8 gay Milyliederl Erinnert Euch unseres Flugblattes und verbreitet es überall I Die Zolltarifierung von Spiraeen, Paeonien usw. Wenn auch lange nicht in dem Masse wie seinerzeit bei den Forstpflanzen und Kohlarten schönen Angedenkens, sind bei der Zolltarifierung von Spiraeen und Paeonien auch allerlei Unstimmigkeiten zu Tage getreten, und ist es vor gekommen, dass ganze Waggonladungen von Spiraeen einer seits als Knollen nach Nr. 40 des Zolltarifs frei eingeführt wurden, während sie andererseits nach Nr. 38 des Zolltarifs mit 5 Mk. Zoll belegt worden sind. An diese Verschiedenheit haben sich mehrfach Gutachten geknüpft, zu denen grosse botanische Erklärungen usw. abgegeben wurden. Um diesen Zweifeln ein Ende zu bereiten, hatte das Reichsschatzamt im August d. Js. verschiedene Gutachten eingeholt, und u. a. auch den Vorstand unseres Verbandes gebeten, seine Meinung über diese Sache abzugeben. Dies ist in einer Konferenz im Reichsschatzamte Ende August d. Js. geschehen, wobei sich die Vertreter des Vorstandes auf den Standpunkt stellten, dass Spiraeen und Paeonien keine Knollen wären, und dass es durchaus verkehrt sei, Spiraeen und Paeonien als Knollen zu einer zollfreien Einfuhr zu verhelfen. Von Seiten des Reichsschatzamtes wurde die Frage auch noch auf einige Irisarten ausgedehnt, so namentlich auf diejenigen. Abarten, die, wie z. B. Kaemp-feri^ viel aus Japan eingeführt werden. Ein Gutachten des Direktors der Königlichen Gärtner-Lehr anstalt in Dahlem war zu eben demselben Schlüsse gelangt. Nunmehr hat eine Verfügung des preussischen Finanzministers den Zweifeln ein Ende bereitet, indem die Zollstellen in derselben angewiesen sind, die genannten Pflanzen nicht der Nr. 40 des Zolltarifs: Blumenzwiebeln, Knollen und Bulben, zuzuweisen, sondern der Nr. 38 des Zolltarifs; wonach sie nunmehr nach der Nr. 3 b des amtlichen Waren-Verzeich nisses zum Zolltarif mit 5 Mk. pro dz. einheitlich zu ver zollen sind. * b—cXä c) Genossenschaftswesen. Von Franz Poggel in Düsseldorf. (Schluss.) Die Wohltaten einer gärtnerischen Darlehnskasse sollen vorwiegend dem mittleren und kleineren Manne zugute kommen, aber auch für Einleger soll die Kasse doppelte Vorteile bieten. Abgesehen davon, dass der etwa wohl habende Einleger das Bewusstsein trägt, um der Genossen schaft willen und aus dem Wunsch heraus, Kreditbedürftigen zu helfen, sich zur Einlage hat bestimmen lassen, wird, äusser Zinsen und grösster Sicherheit, schon das moralische Gefühl die Mitgliedschaft bestimmen, geschäftlich zunächst Genossen schaftsmitglieder zu berücksichtigen; dann partizipiert der Einleger auch indirekt an dem Gewinn der Kasse sowie an der Aufbesserung der mittleren und kleineren Leute, also an der Gesundung des Standes. Der Geschäftsanteil würde am besten mit 10 M. (?) fest gesetzt, zahlbar in Raten. Dieser Anteil bleibt zwar Eigen- tum des Teilhabers (wird bei eventl. Austritt wieder zurück-