Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sogar kleineren Städten möglich ist, solche Schulen ins Leben zu rufen. Noch vor einigen Jahren wäre es sehr schwer gewesen, Stimmung für derartige Einrichtungen zu machen, wie hat man sich nicht vielerorts gegen den Besuch der städtischen Fortbildungsschulen gesträubt, es sogar auf langwierige Prozesse ankommen lassen. Heute sind die Prozesse, obwohl sie vielfach zu Gunsten der Handelsgärtner ausgefallen sind, weniger geworden, auch die Anfragen, wie sie sonst massen haft in dieser Sache bei der Geschäftsstelle einliefen, kommen seltener. Ein erfreulicher Beweis dafür, dass sich mehr und mehr die Einsicht verbreitet, dass den jungen Leuten mehr geistige Nahrung geboten werden muss. Wenn wir es auch nicht verkennen wollen, dass dem Unterricht in den Fort bildungsschulen keine besonders grossen Erfolge zugesprochen werden können, die jungen Leute besitzen meistens zu wenig Ernst, um etwas lernen zu w o 11 e n , so wird dort doch noch so manches, schon in der Schule gelerntes, festgelegt, als dass wir den Besuch dieser Fortbildungskurse nicht wünschen und befürworten sollten. Der Wissensdrang stellt sich bei den jungen Leuten aber meist erst nach beendigter Lehrzeit ein, wenn sie hinaus kommen in die Welt, die Eindrücke mannigfaltiger werden und der Blick sich weitet. Dann diesen Wissensdrang in die richtigen Bahnen zu lenken, muss Pflicht eines jeden Arbeitgebers sein! In die Fortbildungsschulen können die jungen Gehilfen nicht mehr geschickt werden, es müssen ihnen Fachkurse geboten werden, die sie freiwillig, zusammen mit den Lehrlingen, für die der Besuch obligatorisch gestaltet werden müsste, besuchen können. Gerade für die jüngeren Gehilfen würde der fachliche Unterricht von grösstem Nutzen sein, sie wollen etwas lernen und bringen auch den Unter richtsstoffen ein viel grösseres Verständnis, da sie sich schon praktisch betätigt haben, entgegen. Wo es sich ermöglichen liesse, müsste sogar eine Trennung zwischen Gehilfen und Lehrlingen stattfinden, erstere mehr in fachlicher Weise, z. B. im Zeichnen, Feldmessen, Botanik und Pflanzenkulturen, letztere mehr in realen Fächern, Rechnen, Schreiben, Zeichnen usw. unterrichtet werden. Gerade auf die Weiterbildung unserer Gehilfen legen wir besonderes Gewicht, weil die Frage auch noch ein grosses soziales Interesse hat. Das ganze Bildungsniveau des jungen Mannes wird dadurch bedeutend gehoben, er entsteigt in gewissem Sinne dem geistigen Proletariat und wird davor bewahrt, dem leiblichen anheim zu fallen. Gerade dadurch, dass die Sozialdemokratie ihren Jüngern auf viel facher Art Gelegenheit bietet, ihren Wissenshunger zu stillen, sind ihr so unendlich viel junge Leute in die Hände gefallen. Wir wollen uns doch nicht mehr auf den Standpunkt stellen, dass die soziale Frage lediglich eine Magenfrage wäre, es ist nicht nur das Verlangen nach leiblicher Nahrung, sondern auch das nach geistiger, die unsere Gehilfen ver anlasst, Forderungen auf Besserstellung zu stellen. Geben wir ihnen Gelegenheit, sich weiter zu bilden, und wir werden uns ihren Dank erwerben und uns durch Schaffung eines intelligenten Gehilfenmaterials selber nutzen! Die Gärtner-Fachschulen sind alle mehr oder weniger Winterschulen, es liegt das in der Natur unseres Geschäfts, dass wir unsern Leuten nur an den Winterabenden die freie Zeit für den Schulbesuch gewähren können. Der Lehrplan umfasst meist folgende Fächer: Pflanzenkulturen, Botanik, Obst- und Gemüsebau, Planzeichnen, Chemie und Dünger lehre, Deutsch und Rechnen. Die Elementarfächer müssen besonders deshalb gelehrt werden, um den behördlichen An forderungen gerecht zu werden, damit diese Fachschulen als anerkannter Ersatz für die Fortbildungsschulen gelten können. Grössere Fachschulen mit diesen Lehrfächern, zu denen auch noch oftmals Belehrungen über Rechtsfragen treten, bestehenu. A. in Berlin, Dresden,.Stuttgart und Elmshorn, erstere beiden schon seit einer längeren Reihe von Jahren, letztere erst seit diesem Jahre. Meistens helfen verschiedene Körper schaften und Vereinigungen mit, um sie lebensfähig zu machen. In Berlin sind es die Regierung, die Stadt, der Verein zur Beförderung des Gartenbaues und der Allgemeine Deutsche G.-Verein, die beisteuern, während in Dresden lediglich die „Kgl. Sächs. Gesellschaft Flora für Botanik und Gartenbau“ die Schule unterhält, nur Räume, Licht und Heizung gewährt die Stadt. Die neueingerichtete Stuttgarter Schule ist von der Vereinigung selbständiger Gärtner Württembergs mit Unter stützung der Staatsregierung und der Stadt ins Leben ge rufen. Diejenige Elmshorns ist dadurch, dass sie sich in leichter Weise der landwirtschaftlichen Winterschule an gliedern liess, und durch das Entgegenkommen der staatlichen Behörden, der Landwirtschaftskammer und der Beihilfe der 'Gruppe Pinneberg, möglich geworden. Ist es nun auch nicht durchführbar, an allen Orten mit genügender Gärtnerschaft grössere selbständige Schulen wie in Berlin, Dresden und Stuttgart einzurichten, so wären doch überall, wo Winter schulen sind, solche im Anschluss an letztere leicht lebens fähig zu gestalten. Wo auch dies unmöglich ist, liesse sich vielleicht eine Einrichtung schaffen, wie sie in Stettin schon seit Jahren besteht und auch dort trotz des beschränkten Lehrplans viel Segen gestiftet hat. Der Lehrplan erstreckt sich nämlich nur auf 2 Fächer, im Winter wird Zeichnen gelehrt und im Sommer ah den Sonntagen Feldmessen und Nivellieren. Es wird interessiernn, den genauen Lehrplan kennen zu lernen. Der Zeichenunterricht findet vom Oktober bis März an den Montag- und Donnerstagabenden von 61/2 bis 81/2 Uhr bei folgendem Lehrgang' statt: 1. Bedeutung des Planzeichnens, 2. Handhabung der Zeicheninstrumente, 3. Konstruktion des Transversalmassstabes, 4. Zeichnen von Blumenbeetformen, 5. Hebungen im Zeichnen von Gehölz gruppen, 6. Zeichnen von Vor-, Haus- und Villengärten, 7. Kolorieren der Pläne, 8. Ausstattung von Zeichnungen im allgemeinen. Besucht wird der Unterricht im laufenden Semester von 42 Schülern. Der Sommerkursus beginnt im Juni und endet im September. Der Unterricht wird Sonntags Vormittags von 7 bis 91/2 Uhr bei folgendem Lehrgänge er teilt: 1. Bedeutung des Feldmessens und Nivellierens, 2. Kenntnis der Messinstrumente, 3. Handhabung der Piketts und des, Bandmasses, 4. Einfluchten von Piketts, 5. Messen gerader Strecken, 6. Handhabung des Winkelspiegels, 7. Ab stecken rechter Winkel, 8. Abstecken von Blumenbeeten, 9. Aufnahme einer gärtnerischen Anlage, 10. Gebrauch der Nivellierinstrumente: Wasserwaage, Richtscheit, Visirtafel, 11. Ausführungen von Höhenmessungen. Die Besuchsziffer betrug im letzten Sommersemester 15 Schüler, von denen 6 mit Prämien ausgezeichnet wurden. Solche Unterrichtskurse wie in Stettin liessen sich leicht in allen mittleren und grösseren Städten einrichten und ausbauen. Im Winter könnte z. B. noch in Botanik und Pflanzenkulturen unterrichtet und im Sommer könnten mit den Unterweisungen im Feldmessen belehrende Exkursionen verknüpft werden, von denen wir uns ganz besonderen Vor teil versprechen. Es ist um so leichter, solche Schulen einzurichten, als bei einigem guten Willen die Herbeischaffung der nötigen Geldmittel keine besonderen Schwierigkeiten verursacht. Immer, wenn für Belehrungszwecke Beihülfe von der Re gierung und den städtischen Behörden oder den interessierten Vereinigungen verlangt wurde, ist solche in zuvorkommender Weise gewährt worden, sei es durch Hergabe von Geld, von Lehrkräften oder von Räumen usw. Das Landwirtschafts ministerium hat z. B. einen Fonds zur Verfügung, aus dem gerne Mittel gegeben werden, meist mit der Bedingung, dass die Ortsverwaltung und die gärtnerische Vereinigung, die wohl immer die Antragstellerin ist, in gleicher Höhe beisteuern. Es ist im ganzen Gärtnervereinsleben ein frischer Zug bemerkbar, das beweist das erfreuliche Anwachsen unseres Verbandes im allgemeinen und im besonderen der engere
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)