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Stand, der dadurch in den Augen der Käufer herabgesetzt und entwürdigt wird. Der Züchter will und muss seine Pflanzen verkaufen und man wird ihm nicht das Becht ab sprechen wollen, sie anzubieten, wem er sie anbieten will. Ebenso begreiflich ist das Bestreben des Handelsgärtners, den Zwischenhandel an sich zu ziehen. Hier liegt der Gegensatz! Aber sollte sich wirklich auf diesem Gebiete nicht eine Verständigung erzielen lassen? Warum greift man in solchen Fällen nicht zu dem einfachen Mittel der gegenseitigen Aussprache? Eine reelle Firma wird einer höflichen Anfrage, warum sie in einem gegebenen Falle ein so billiges Angebot gemacht habe, nicht aus dem Wege gehen, und, ist irgendwo eine Anlage oder Lieferung in Aus sicht, täte der Handelsgärtner nicht am klügsten, sich direkt an den Züchter, von dem er eine Konkurrenz befürchtet, zu wenden: das und das könnte ich absetzen, so und so muss die Ware beschaffen sein; ich werde mich bemühen, die Lieferung zu erhalten, bieten Sie mir die Ware so an, dass ich auch etwas dabei verdienen kann, und wenn Sie selbst zu einem Aufgebot aufgefordert werden, dann stellen Sie Ihre Preise, dass ich konkurrieren kann. Jede vernünftige Firma wird sich zu dem weitesten Entgegenkommen bereit zeigen; sie ist meistens froh, wenn sie mit weniger Ab nehmern und mit grösseren Beträgen zu tun hat. Um gekehrt müsste dann natürlich die Baumschule, wenn in einem Orte ein grösseres Geschäft zu machen ist, wo sie entweder schon einen Abnehmer hat oder einen regelmässigen Kunden gewinnen will, in gleicher Weise vorgehen. Ver trauen gegen Vertrauen! Die endgültige Lösung dieser Frage dürfte nicht so leicht sein; heute erscheint sie uns als fast unmöglich, weil gerade hier die Interessen am stärksten aufeinander platzen. Wenn aber auf beiden Seiten der gute Wille vorhanden ist, dann würde sich vielleicht doch ein modus vivendi finden lassen. 2. Die Preisstellung. „Handelsgärtner erhalten auf diese Preise 10 % Rabatt," das war früher stereotyp in fast allen Katalogen grösserer Firmen zu lesen, und es giebt auch heute noch solche, die in ihrem Katalog diesen Satz an erste Stelle setzen. Aber ihrer sind wenige; man hat eingesehen, dass ein Babatt von 10 % nicht einmal die Kosten für Fracht und Verpackung deckt, geschweige denn einen Verdienst übrig lässt. Viele grossen Baumschulen lassen heute zwei Kataloge drucken, einen für En gros und einen für die Detailpreise, die meistens um 25—30%, und oft noch mehr, differieren, und der Bund der Baumschulenbesitzer hat in seiner Gründungs versammlung seinen Mitgliedern empfohlen, Handelsgärtnern und Händlern mindestens 25—30°/0 zu gewähren. Viele Mit glieder sind dieser Bestimmung schon jetzt nachgekommen; der Bund ist aber noch zu jung, als dass heute schon eine Gleichmässigkeit erzielt werden könnte. So z. B. sind in dem Kataloge einer ganz bekannten Firma heuer die Rabatt- Sätze wie folgt festgelegt: Handelsgärtner erhalten auf die Preise dieses Katalogs 10 %, auf die der Obstbäume 25 % Babatt, und dem Katalog ist eine Engrosliste beigefügt, worin die Pflanzen noch billiger angeboten werden. So eigentümlich dies Verfahren auf den ersten Blick erscheinen mag, bei einigem Nachdenken wird man ihm doch eine gewisse Berechtigung nicht absprechen können. Bestellt beispielsweise ein Kunde 100 Bäume und Sträucher in bestimmten Sorten, je 1, 2 oder auch 5 Stück, die manch mal aus verschiedenen Quartieren einzeln herangeholt werden müssen, was viel Zeit und Arbeit erfordert, so ist der Lieferant im vollen Bechte, wenn er die Preise des Detail katalogs als Grundlage annimmt und darauf einen gewissen Babatt gewährt; er darf annehmen, dass auch der Besteller für diese bestimmten Sorten einen höheren Preis fordern kann, als wenn er seinem Abnehmer 100 Sorten nach freier Wahl verkauft, die der Lieferant ihm dann nach dem Engros preise berechnet. (Warum die Firma unter ganz ähnlich liegenden Verhältnissen auf Obstbäume einen höheren Babatt gewährt, ist allerdings nicht recht erfindlich.) Dass ein grösserer Einkauf billigere Preise verlangen kann, ist ohne weiteres klar, und die Züchter kommen ihren Abnehmern in dieser Hinsicht weit entgegen, indem sie meist 5 St. zum 10-Preise, 25 St. zum 100-Preise, 250 St. zum 1000-Preise usw. berechnen, um Veranlassung zu grösseren Einkäufen zu geben und sich selbst dadurch die Arbeit zu erleichtern. Man wird dem Baumschulbesitzer keinen Vorwurf machen, wenn er bei besonders grossen Aufträgen noch besondere Vergünstigungen gewährt. Freilich darf nicht verschwiegen werden, dass sich auch Gewohnheiten eingebürgert haben, die man vom Standpunkte des Handelsgärtners aus nicht gntheissen kann. Da ist zunächst die Praxis, für Artikel, die viel in grossen Massen gekauft werden, im Engr.os und Detail dieselben Preise zu halten, so Forst- und Hecken pflanzen, Obstbäume, Wildlinge und andere. Man ent schuldigt sich dann damit, dass ein grosses Geschäft eben ein Grossgeschäft sei, also auch Grosspreise bedinge. So ganz unberechtigt ist dieser Einwand zwar nicht, und in gewissen Fällen, z. B. bei grossen Lieferungen an Forsten und Gemeinden ist es auch für den Händler meist ganz unmöglich, an das Geschäft heranzukommen, indessen dürfte doch eine gewisse Vorsicht von Seiten der Lieferanten em pfohlen sein. Unbedingt zu verwerfen, ist es aber, wenn Firmen, die ihre Preise einmal im Katalog festgelegt haben, mitten in der Saison in Offerten oder Annoncen in Fach blättern dieselben Waren, nur um sie los zu werden, zu weit billigeren Preisen anbieten, ja sich oft selbst um 40% unterbieten. Gegen eine solche Geschäftsweise sollte man geschlossen Front machen. Auf das leidige Submissionswesen soll hier nur an deutungsweise hingewiesen werden, in der letzten Zeit ist darüber sehr viel geschrieben und der Weg gezeigt worden, wie aus diesem ganz unhaltbaren Zustand herauszukommen ist, sodass es sich erübrigt, darauf weiter einzugehen. Er reichen lässt sich nur dann etwas, wenn auf allen Seiten der gute Wille vorhanden ist, hier helfend mit einzugreifen. 3. Der geschäftliche Verkehr. Es ist ein sehr wunder Punkt, der hier berührt werden muss. Leider gibt es heute gerade in unserm Stande noch sehr, sehr viele Unternehmungen, sowohl von Züchtern als auch von Händlern, bei denen von einem kaufmännischen Betrieb keine Bede sein kann. Das lehrt uns schon ein Blick in die Annoncenblätter, wo zu Preisen angeboten wird, die die Annahme, dass sie auf Rechnung beruhen, von vorn herein völlig ausschliesst. Auch dem weniger Bewanderten muss auffallen, dass diese Preise vielmehr entweder nur aufs Geratewohl und ins Blaue hinein angesetzt sind, oder dass es sich einzig und allein darum handelt, die Ware loszu schlagen um jeden Preis, denn oft hat der Inserent sich nicht einmal die Mühe gegeben, nachzuforschen, ob er wirklich seine Ware zu einem solchen Schleuderpreise zu verkaufen nötig hat, denn manchmal sind es sehr gesuchte Artikel, die da angeboten werden, und für die ein weit besserer Preis hätte gefordert werden können. Dass durch solche Schleuderei dem reellen Züchter eine Konkurrenz entsteht, gegen die er kein Mittel der Abwehr zur Hand hat, dass ferner diejenigen, die in so unüberlegter Weise ihre Waren verschleudern, sich selbst am meisten schädigen, braucht gar nicht erst bewiesen werden; auch hier hat nur der Verbraucher den Vorteil. Wenn doch einmal diese An bieter sich die Mühe geben wollten sich auszurechnen, was ihnen die Sachen selbst kosten, sie würden vielleicht zu der Einsicht kommen, dass sie auf die Dauer bei einer solchen Geschäftsweise nicht bestehen können. Noch manches andere liest der Kundige aus den Anzeigenblättern heraus. Wie oft werden Waren angeboten, bei denen es an deutlicher und genauer Adresse, Angaben der Höhen und Stärken usw.