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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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dieses Verbot greift jedoch bei dem Verkauf auf offenen Märkten nicht Platz, vielmehr sind bei der Marktordnung die Bestimmungen über den Hausierhandel ausdrücklich äusser Kraft gesetzt. Wenn auf der einen Seite durch die damalige Beschlussfassung des Reichstages bei der No. 10 des § 56 der Reichsgewerbeordnung das Bestreben mass gebend war, den deutschen Obstbau zu schützen und den sich hier geltend machenden schädlichen Auswüchsen ent gegenzutreten, so wird andererseits diese Absicht durch die Bestimmungen der Marktordnung vollständig wieder durch kreuzt. Diese Angelegenheit hat schon mehrfach die Haupt versammlungen unseres Verbandes beschäftigt, und ist man stets einstimmig der Ansicht gewesen, dass der Zweck des Verbots des Hausierhandels erst dann erreicht werden würde, wenn der Handel mit Obstbäumen usw. auch gleichzeitig auf den Märkten verboten würde. Wenn auch lange nicht in allen Teilen Deutschlands diese Schädigungen in gleicher Weise zu Tage treten, so ist das in der Eingabe zu ver wendende Material doch beweiskräftig genug dafür, dass es sich bei diesem Marktverkauf um eine direkte Schädigung des deutschen Obstbaues handelt. Nach Fertigstellung der Eingabe stehen den Mitgliedern Exemplare derselben zur Verfügung, und möchten wir die recht dringende Bitte an die Mitglieder richten, die Reichs tags-Abgeordneten ihrer Kreise über . die Sachlage aufzu klären, und sie zu bitten, der Eingabe zuzustimmen. Letztere wird auch an den Bundesrat sowie an andere Behörden und Korporationen gesandt werden. * I 101=1 Vom Bund Deutscher Baumschulenbesitzer. Vom Vorsitzenden, 5. Müller in Langsur. In dieser, dem Baumschulenbetrieb gewidmeten Nummer dürfte es angebracht erscheinen, auf den Zusammenschluss der Verbände deutscher Baumschulenbesitzer zu einem Bunde hinzuweisen und ganz kurz dessen Zwecke und Arbeiten dar- zulegen. In dem Umstande, dass die Ziele des Bundes wirtschaft licher und technischer Natur sind, liegt es begründet, dass der Bund sich möglichst über ganz Deutschland erstrecken musste. Innerhalb der Provinzial- und Landesverbände mit ihren verschiedenen Stellungen zu den Behörden, mit ihrer Eigenart in der Kultur und althergebrachten Gepflogenheiten war es nötig, dass diese in ihrer internen Wirkungsweise möglichst ungehindert und frei schalten und walten könnten. Je fleissiger und intensiver in solch einem Verbände ge arbeitet wird, um so mehr Nutzen haben die einzelnen Mit glieder davon. In grossen und allgemeinen Fragen musste jedoch zum Zweck der einheitlichen Regelung und Vertretung der Zusammenschluss zum Bunde erfolgen. Eine Anzahl dieser Arbeiten sind bereits bei der Gründung in Angriff genommen worden und werden weiter fortgesetzt. Es ist die Einrichtung getroffen, dass die Bearbeitung eines be stimmten Themas dauernd in der Hand eines tüchtigen Fachmannes liegt, welcher dasselbe nach Beschaffung eines einschlägigen Materials in einem Anträge bei den Versamm lungen des Bundes berichterstattend vorlegt, wodurch die Sache dann sprach- und beschlussreif wird. Es sind in Bearbeitung 1. Eisenbahntarif-Angelegen heiten 2. Schutzzoll - Angelegen heiten 3. Einheitliche Qualitäts- Be zeichnungen . . . . 4. Prinzip der offenen Tür . 5. Ausschaltung der Konkur renz der Kreis - Kom munal-Provinzial- und Lehrer - Baumschulen . durch Herrn J. F. Müller, Rellingen. J. Beterams, Geldern. Bertram, Stendal. B. Müller klein , Karlstadt. Schue m a n n , Stralsund. 6. Verhinderung gegenseitiger Preisdrückerei bei Aus schreibungen .... 7. Erschliessung neuer Ab satzgebiete .... 8. Handelsgebräuche und einheitliche Verkaufs bedingungen . . . . 9. Rechnungswesen und Buch führung 10. Bürgschaft für Sortenecht heit und Ersatz - Ver pflichtungen .... 11. Vorräte und Bedarf in den einzelnen Provinzen 12. Allgemeine Geschäftslage und Preise .... Schuemann, Stralsund. A. L o r g u s , Eisenach. Trelle, Baumschulenweg. Müller, Jüngsfeld b. Oberpleis. P. Hauber, Tolkewitz b. Dresden. P au 1 Kais e r , Pranst b. Danzig. H. Müller, Langsur. Es werden hiermit alle Baumschulenbesitzer höflichst aufgefordert, soweit sie mit Material zu den vorstehenden Arbeiten dienen können, es den Herren Berichterstattern zu übersenden. Jeder auch noch so kleine und unscheinbare Beitrag ist willkommen und von Nutzen. Durchschlagende und der Allgemeinheit nützende Er folge können nur dann erzielt werden, wenn auch jeder Einzelne nach besten Kräften dazu beiträgt. Zwanglos, un abhängig und frei ist der ganze Bund gedacht und das zu sammenschliessende Band soll die gemeinsame Arbeit sein. Ein weiteres Thema, das der „Anzucht speziellen Pflanzen materials für die Gartenkunst moderner Richtung“ wird momentan durch eingehende Artikel im Organ der deutschen Gesellschaft für Gartenkunst geklärt. Durch die seit Jahren steigenden Produktionskosten, ohne dass die Preise der Erzeugnisse damit gleichen Schritt halten konnten, ist ein Bedürfnis zunächst nach besseren einheitlichen Preisen im Detailverkauf an Private entstanden. Eine diesbezügliche Anregung hat dementsprechend eine unverhofft rasche Zustimmung und Aufnahme gefunden, und sind diesbezügliche Preise festgelegt worden. Wenn diese Erfolg haben sollen, wird manches Opfer gebracht werden müssen, und sowohl die Baumschulbesitzer als auch die Handelsgärtner und Wiederverkäufer müssen diese Preise einhalten, wenn auf einen schliesslichen Erfolg gerechnet werden soll. Es wird sich dann erweisen, ob diejenigen, welche die Preise halten, auf die Dauer stärker sein werden als die, welche sie verderben. Letztere müssen mit allen Mitteln bekämpft werden, und zwar dadurch, dass nichts bei ihnen eingekauft, ihnen nichts verkauft wird, und dass sie, sei es mit Verlusten, überall da unterboten werden, wo es angängig ist. Denn die Vereinbarungen sollen nicht den Zweck haben, den Schleuderern ihren Umsatz zu erleichtern. Prinzipiell ist dies richtig; ob es sich in der Praxis wird durchführen lassen, muss die Folge lehren. Vielleicht war es verfrüht, wenn auch noch so nötig, einheitliche Preise durch ganz Deutschland festzulegen; verfrüht deshalb, weil der Bund noch sehr jung ist, das Vertrauen der Mitglieder unter- und zueinander noch nicht hinreichend gekräftigt ist, und vor allem diejenige unserer Bestrebungen, möglichst einheitliche, erstklassige und gleichmässige Qualität heran zuziehen, erst im Anfangsstadium sich befindet. Es ist nicht zu bestreiten, dass in den allermeisten Fällen die Unter angebote sich auf minderwertige Ware beziehen, sofern sie nicht durch unvernünftige Ueberproduktion bedingt sind. Hiergegen wird innerhalb der Landesverbände in der inten sivsten Weise gearbeitet werden müssen, und dann kommen die durch sorgfältigere Anzucht und höheren Wert der Ware bedingten höheren Preise von selber und werden auch ge halten werden. Jedenfalls ist das eine auch heute schon
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