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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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vernünftigen, klar überlegten Betrieben können und dürfen keine Verluste entstehen. Also nur in Aussicht stehende Gewinne können uns winken und uns veranlassen, dass wir uns gegenseitig schützen und erhalten. Wie traurig es mitunter zugeht, wenn man sich nicht gegenseitig schützt und hilft durch eine Dariehns- oder Kreditkasse, davon ein Beispiel. Ein allzeit recht rühriger Gärtnereibesitzer musste sein sehr belastetes Grundstück recht bald verkaufen, auf dem er über 20 Jahre Gärtnerei betrieben hatte. Seine Frau, als geschäftlich fleissige und treue Ge hilfin, war ihm gestorben; er selbst war nicht mehr bei voller Arbeitskraft, und sein ältester 15jähriger Sohn konnte selbstverständlich noch nicht mit festen Händen zugreifen. Mit fremden Leuten ist zumeist nicht gut haushalten, und so sah er sich veranlasst, das Anwesen baldigst zu veräussern. Nebenan hatte ein Fabrikant, der die Verhältnisse kannte, schon einen Kaufpreis geboten. Um die Hälfte war die Wertbemessung zu niedrig. Eine neue Strasse war durch eine Ecke des Grundstücks projektiert, und wenn dieselbe heute auch noch nicht kam, so musste sie doch bald kommen. 9 Baustellen waren ausgemessen worden, und in Anbetracht dieser Tatsache suchte unser Kollege wieder nach einem wahren Helfer und Freund in der Not. Agenten und Juden liefen sich bald die Beine ab. Sie alle boten ihm unter süsser Miene ein „gutes Kaufgeschäft“, aber die Sahne wollten diese schöpfen. Der Besitzer sah seine wirtschaft lichen Einrichtungen, seine Gewächshäuser, sein Wohnhaus usw. entwertet, wenn’s zum Verkauf kam, und der Verkauf musste kommen, denn die Gläubiger drängten. Ein schlauer Nachbar erstand schliesslich das Objekt zu einem verhältnis mässig billigen Preis. Die Gewächshäuser, Fenster usw. hatten Handelsgärtner angekauft. Die Pflanzenbestände waren meistens verschleudert worden, auch Handelsgärtner hatten da die beste Seite nicht gezeigt. Und unser pfiffiger Nach bar als Käufer wusste es jetzt zu machen, dass bald die projektierte Strasse durch das erworbene Grundstück kam, obwohl dieselbe beim Ankauf noch in weiter Ferne schweben sollte. Heute .ist das Grundstück grösstenteils bebaut, und der frühere Kauter ist ein sehr wohlhabender Mann geworden; denn das Grundstück hat sich dreifach bezahlt gemacht. Und unser früherer Kollege — der ruht heute in kühler Erde; sein Sohn ist Privatgärtner im Oldenburgischen. Was hätte in diesem Falle ein gärtnerischer Darlehns- verein machen können? Hätte nicht der frühere Kollege zum vermögenden Mann gemacht werden können anstatt des Nachbarn ? Hätte eine gärtnerische Darlehnsgenossenschaft dem Gärtnereibesitzer nicht beispringen können oder im schlimmsten Falle das Besitztum für Rechnung der Darlehns genossenschaft ankaufen können? Riskiert war nichts dabei, aber der Gewinn wäre dem Gärtner verblieben. Es ist nicht das rechte, wenn gärtnerisch bewertete Grundstücke, nament lich in den grösseren Städten, von gewinnsüchtigen Kapitalisten oder Juden fortgekauft werden, sondern die richtige Wirt schaft und die Schaffung eines kapitalkräftigen Gärtner standes besteht darin, dass eine gärtnerische Darlehnskasse sich gärtnerische Grundstücke sichert bis zur höchsten Wert bemessung. Zwar wollen wir als gärtnerische Genossenschaft keine Spekulationsgeschäfte im Sinne des Wortes machen, das würde gegen das Gesetz verstossen, aber wir wollen auch Geschäfte nicht aus der Hand lassen, wenn ein sicherer Gewinn in Aussicht steht. Jedenfalls kann’s nicht schaden, wenn wir in Deutschland auch einen gutsituirten und kapitalkräftigen Gärtnerstand zu erringen suchen. Die Gärtnerei als edelster Zweig des landwirtschaftlichen Berufes ist volkswirtschaftlich sowohl als auch ästhetisch von grosser Bedeutung, und wir glauben nicht, dass die Fabrikschlote vor den Stadttoren mehr zu begrüssen sind, als wohlbestellte Gärtnereien. Ein sesshafter und gutfundierter Gärtnerstand wird für die Volkswohlfahrt stets von grosser Bedeutung sein, leider aber wird diese Bedeutung heute noch viel zu niedrig eingeschätzt. Ein anderes Beispiel führt uns zum Pächter einer Gärtnerei. Derselbe hat eine ziemlich grosse Gärtnerei von über 1 ha nahe der Stadt seit, etwa 15 Jahren gepachtet und sich dort vollständig wirtschaftlich' eingerichtet. In den ersten Jahren fehlten ihm zum Ankauf die nötigen Geldmittel. In den letzten Jahren hat der Pächter wohl an den Erwerb des Grundstücks gedacht, aber dasselbe ist mit der Zeit derart im Wert gestiegen, dass der Erwerb Schwierig keiten bietet; denn der Kaufpreis ist ein ausserordentlich hoher. Der Besitzer weiss, dass der Pächter sich festgesetzt hat und nicht so leicht davon geht. Zweimal ist die Pacht schon höher geschraubt worden, „aber bei den heutigen teuren Zeiten verdient der Handelsgärtner auch mehr“, sagt der Besitzer, „die Rechnung meines Privatgartens ist auch höher ausgefallen, die Pacht der Gärtnerei muss auch mehr ein bringen. 150 M. mehr ist nicht zu viel, das Grundstück muss sich rentieren, bon.“ In der Jahresbilanz sieht der Pächter, dass sein Reingewinn zurückgegangen ist, denn Löhne, Materialien, Pacht usw. sind gewaltig in die Höhe gegangen, und er muss ernstlich daran denken, wie das anders ge staltet werden kann. Es wird hin und her geplant, und das Resultat ist: zum Kaufen zu spät, für den hohen Preis sind nicht genügend Geldmittel vorhanden, deshalb muss draussen etwas erworben werden, aber hier so lange wie möglich die Gärtnerei- beibehalten. Mit der Zeit bieten sich mehrere Kaufobjekte, aber Passendes ist nicht darunter. Schliesslich ersteht er ein Grundstück durch Zwangsverkauf, teuer genug, aber die Lage ist günstig. Nun geht’s ans Be zahlen, aber bald merkt unser Käufer, dass die Sache mehr kostet als man geglaubt hat. Die Ordnung der Hypotheken macht Schwierigkeiten, .und der neue Besitzer weiss nicht mehr, was er anfangen soll. Die Geldmittel sind zu Ende gegangen, und- Darlehen kann er am günstigsten nur vom Juden bekommen, allerdings gegen ausserordentliche. Sicher heit und hohe Zinsen. Die Sorgen beginnen von Neuem, das neue Grundstück muss bewirtschaftet, bepflanzt werden, es müssen Bauten hergerichtet werden, aber alles kostet Geld, und er weiss nicht, woher er solches nehmen soll. Schliesslich ersteht er noch ein zweites Kapital vom Juden. Dass in diesem Falle die Existenz eines strebsamen Gärtners sehr bedroht ist, dürfte erklärlich sein, und was liegt da näher, als Hülfe durch eine wohlgeordnete Darlehns genossenschaft. Wir haben hiermit gezeigt, dass unter Um ständen eine gärtnerische Darlehnsgenossenschaft im Inter esse der Einzelnen wie auch des Standes im allgemeinen durchaus geschäftsmässig die wirtschaftlichen Interessen wahren soll. Wie oft muss selbst ein wohlhabender Mann ein gutes .Geschäft aus der Hand lassen oder teurer ein kaufen, oder schlechter verkaufen, weil er im Augenblick keine Mittel hat. Geld zur rechten Zeit bringt oft grossen Gewinn. Jeder erfahrene Gärtner wird wissen, dass der artige Beispiele in Menge in der deutschen Gärtnerei existieren, man wird also einsehen, dass eine gärtnerische Darlehnskasse nicht allein Zweck hat, sondern eine ausserordentliche Wohl tat für die Gärtnerei bedeuten kann. Wie müssen diese Kassen nun eingerichtet sein? Zum Teil haben wir die Antwort schon gegeben oder angedeutet. Soll der Raiffeise n’sche Geist massgebend sein, dann darf eine gärtnerische Darlehnskasse nicht geschäftsmässige Bank sein, sondern sie muss eine auf Gegenseitigkeit be ruhende Wohltätigkeitsanstalt bleiben. Eine solche Anstalt kann eine gärtnerische Darlehnskasse werden, wenn nach Möglichkeit alle Umstände, die die Gärtnerei berühren, zum besten der Gesamtgärtnerei, namentlich der wirtschaftlich Schwächeren, wahrgenommen werden. Nehmen wir die einzelnen Punkte etwas näher ins Auge. 1. Die Kasse soll an mündige Mitglieder nur Geld her geben für wirtschaftlich berechtigte Zwecke, also für solche Zwecke, wodurch die Verhältnisse der Mitglieder gebessert würden. Für ein Luxuspferd hätte also die Kasse kein Geld, auch nicht für unnötigen Aufwand im Haushalt, oder für
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