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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
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469 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 44 hung erreicht hätten, muss Zweifeln begegnen, denn sonst müsste es doch ganz unerklärlich sein, dass man immer wieder behauptet, man hätte unter ganz miserablen Lohn verhältnissen zu leiden, man würde „ausgebeutet", und die Arbeitgeber zeigten nicht das geringste Entgegenkommen. So liest man es wenigstens immer vor den Lohnbewegungen. Wie gesagt, das Bild ist in ein für die gewerkschaft liche Bewegung günstiges Licht gerückt worden, gerade für unseren Beruf ist es sehr leicht, Angaben aufzustellen, die nie auf ihrer Richtigkeit hin nachgeprüft werden können. Die Fluktuation, um ein Fachwort zu gebrauchen, ist sowohl im Gehilfenbestande, als auch in den Lohnverhältnissen eine zu grosse, ausserdem ist der Bedarf an Arbeitskräften in den verschiedenen Jahreszeiten zu verschieden, als dass irgendwelche feststehende Aufstellungen gemacht werden könnten. Die Abhandlung im Korrespondenzblatte schliesst, nach dem nochmals die grossen Erfolge, die auf gütlichem Wege errungen wurden, betont sind, mit dem Hinweis, dass nur das Klassenbewusstsein der Gewerkschaftler, die grosse Opferwilligkeit und Disziplin die Siege ermöglicht habe. Diese Verherrlichung des Klassenkampfes gibt uns aber für die Zukunft die Gewähr, dass wohl auch in unserer Branche nicht immer gütliche Vereinbarungen getroffen werden können, dass wir nach wie vor noch „GärtnerStreiks“ erleben werden. O Kehschaden. Von E. ß. Meyer in Braunschweig. Den Ausführungen in No. 42 über Rehschaden möchte ich noch einiges hinzufügen. Das Gesetz ist dazu da, dass es umgangen wird. In den einzelnen Par. ist alles laut und deutlich verkündet, und kommt es zur Klage, so gibt es jedes mal ganz andere Momente. Als Sachverständiger habe ich wiederholt in Wildschaden klagen „für“ und „wider“ fungirt, und will hier nur eins ausdrücken, was mir mein gewöhnlicher Untertanenverstand sagt. Ueber das Reh. Die Ricke wird im August vom Bock be schlagen. Das Reh trägt bis Mai im folgenden Jahre und zwar findet man bei im Dezember oder Januar geschossenen Rehen noch nichts von Leibesfrucht, diese ruht 1/2 Jahr. Erst im Februar wächst diese, um im Mai zur Welt zu kommen. Das Reh setzt in der Regel zwei junge Rehkälbchen oder auch Kitzchen genannt. Diese säugen bis Oktober oder November eventl. noch später. Das weibliche Rehwild darf in Preussen, Braunschweig und ich glaube auch in allen deutschen Bundesstaaten nicht anders geschossen werden als vom 16. Oktober bis 14. Dezember eines jeden Jahres, gewöhnlich wird dieses von der Regierung noch verkürzt, so das vom 1. November bis 14. Dezember Schiesszeit ist. Kälber dürfen überhaupt nicht geschossen werden. Es war einmal in der Provinz Hannover eingeführt, wurde aber sofort wieder aufgehoben. Ein weibliches Reh muss mithin erst ca. 11/2 Jahr alt werden, bevor es geschossen werden darf. Der junge Bock hat vom 1. Januar bis 1. Februar Schusszeit dann vom 1. Februar bis 1. Mai (je nach der Gegend) sogar bis 1. Juni Schonzeit und ist dann wieder bis 1. Februar frei. Was soll nun aus dem Rehwild werden, es muss doch Nahrung haben, der Jagdpächter pachtet doch die Jagd und nicht nur die Promenade in der Feldmark. Er darf in der Schonzeit kein Stück Rehwild schiessen, sonst wird er mit hoher Geldstrafe belegt und hat sich ausserdem zu vergegenwärtigen, dass ihm der Jagdschein entzogen wird, dann hat er das Vergnügen, eine Jagd zu haben und darf nicht schiessen. Die Gemeinde verpat htet doch die Jagd und will gern recht hohe Pacht erzielen. Hat der Interessent nicht nötig seine Besitzung einzugattern, so hat doch auch der Pächter nicht nötig, den Rehen Halsbänder umzulegen und sie anzupflöcken. Sind andere angrenzende Feldmarken da, wo Rehe sind, so muss bewiesen werden, woher solche kommen. Die Feldmark in der ich wohne, wird viel von Rehen beäst, diese, kommen aber aus der nahen Fiskalischen Forst, in der Feldmark selbst gibt es keine Rehe, bis heute hat noch niemand Klage erhoben, und wenn sich da jemand melden würde, so würde es nutzlos sein, es würde heissen „Zäune ein"! b— —9 Deutsche und französische Gärtnerei und Bindekunst. (Schluss.) In voriger Nummer zeigten wir, in welch interessanter und treffender Weise D r. Hailer über Ausstellungen von Pflanzen, besonders über die einfache und doch anziehende Anordnung derselben in Räumen und im Freien, zu plaudern weiss. Bevor wir fortfahren, möchten wir noch auf einen Punkt zurückkommen, auf die Leichtigkeit, in Paris Saison ausstellungen zu veranstalten, weil stets passende Räume, die von der Weltausstellung übrig gebliebenen Serres, vor handen seien. Auch in Berlin haben wir solche Serres, solche Glashäuser, leider haben sich die Ministerien noch nicht zu der Einsicht aufschwingen können, dass man diese Räume, die Glashallen des Landesausstellungsparks, auch mal der'Gartenkunst in zuvorkommender Weise zur Ver fügung stellen könne! Sie sind an die Künstlerschaft ver pachtet und diese Gesellschaft ist äusserst unzugänglich. Würde man den Gärtnern zweimal im Jahre auf je 8 Tage den Landesausstellungspark zur Verfügung stellen, würden diese mit geringen Selbstkosten ebensolche Ausstellungen zu wege bringen und sie dem Publikum für billiges Eintritts geld zeigen können. Es würden dann diese Ausstellungen dieselbe Bedeutung bekommen, wie die Pariser, sie würden geschmackerzieherisch und veredelnd auf das breite Publikum wirken und dem bedrängten Gärtnerstand von grossem Nutzen sein. Die grossen Ausstellungen, die in langjährigen Zwischen räumen stattfinden, können in dieser Hinsicht wohl mal einen Anstoss geben, sind aber niemals von nachhaltiger Wirkung. Die öfteren Monatsausstellungen des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues werden nur von wenigen, zur sogenannten besseren Gesellschaft gehörenden Leuten be sucht. — Der Masse muss die Kunst geboten werden und zwar mit derselben Berechtigung unsere Kunst wie die der Maler und Bildhauer! Dies kann aber nur geschehen, wenn uns eine leichte Ausstellungsmöglichkeit vor breitem Publikum geboten wird. Herr D r. Hailer redet so lobend von den Pariser Ausstellungen, Herr Dr Hailer ist Landwirtschaftlicher Sachverständiger des Landwirtschafts ministeriums, könnte dieser begeisterte Verehrer der Blume nicht etwas dazu beitragen, dass ihr auch bei uns eine Würdigung wird, dass ihr auch bei uns eine Stätte be reitet wird, die ihr dem Volksempfinden nach mindestens in demselben Masse zukommen sollte, als in Frankreich! Hoffen wir für die Zukunft das Beste! In seinem Bericht kommt dann der Verfasser auf die Einzelblumen und die Binderei zu sprechen: „Eine Errungenschaft des französischen Gartenbaues ist ferner die Schönheit der einzelnen, zum Abschneiden bestimmten Blume. (Englische und holländische Blumen mögen kostbarer sein, feiner sind aber die französischen). Echte Feldblumen passen nicht in die Gesellschaft, weder an den Frack und die Robe, noch auf die Speisetafel und in die kostbaren Salonvasen. Was aber im Garten oder Treibhaus gezogen ist, gehört schon in das Reich der Kunst, und es ist keineswegs sinnwidrig, an ihm Farben und Formen schön zu finden, die auch bei Stoffen gefallen. Den prachtvollen Stoffen aber, in welchen die französische Ge sellschaft von alters her sich zu bewegen gewöhnt ist, müssen sich auch die Blumen anpassen, sie müssen also anders aus-
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