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No. 43 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 461 Deputation von 3 Herren unseres Vorstandes eine Unterredung, um unseren Wünschen ev. in aller Ruhe Geltung zu verschaffen. Leider hatten wir keinerlei Erfolg, man wollte uns nicht hören, und haben wir nach 14 tägigem Warten beschlossen, mit nach stehender Petition an Magistrat und Bürgervorsteher-Kolleg, und an die breiteOeffentlichkeit zu gehen, und hoffen, dass wir dadurch in die Lage kommen, die Angelegenheit nach unseren Wünschen zu leiten. Wenn wir den Abdruck der Eingabe im Handelsblatt I empfahlen, so glaubten wir, dass derselbe auch für ähnliche oder | später vorkommende Fälle ein schätzbares Material bietet. M. R a m s t e 11 e r. * * * Der unterzeichnete Vorstand des Gärtner-Vereins der Stadt und Provinz Hannover und die unterzeichneten Gewerbesteuer I zahlenden Handelsgärtner Hannovers gestatten sich, dem Magistrat und Bürgervorsteher - Kollegium der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover mit Bezug auf die bevorstehende An- I Stellung eines städtischen Gartendirektors nachstehendes ganz ergebens! zu unterbreiten : Wenn wir auch die feste Ueberzeugung haben, dass die städtischen Kollegien unsere schon oft geäusserte Bitte, dem städtischen Gartendirektor Privatpraxis nicht zu gestatten, bei Gelegenheit der Neubesetzung dieses Postens im Interesse der Stadt und der Gärtnerschaft Hannovers erfüllen werden, halten wir es doch für unsere Pflicht, diese Bitte mit eingehender Be gründung nochmals zu wiederholen. Als im Jahre 1890 dem damaligen Stadtgärtner Trip in seinem Anstellungsvertrage die Erlaubnis erteilt wurde, auch Privat arbeiten auszuführen, ahnten wohl weder die städtischen Kollegien und der Stadtgärtner selbst, noch die Gärtnerschaft Hannovers, dass sich diese Privatpraxis in der Weise entwickeln würde, wie es im Laufe der Zeit geschehen ist. Daher wurde bei der Anstellung auch irgend welcher Protest von dieser Seite nicht erhoben, sondern erst später, als sich die Folgen recht unangenehm bemerkbar machten. Es war für die Gärtnerschaft recht un erquicklich, so oft Massnahmen des Gartendirektors bekämpfen zu müssen, die stets direkt oder indirekt ihren Grund in dessen Privatpraxis hatten. Es ist im letzten Jahrzehnt in Hannover und dessen weiterer Umgebung keine grössere Privatgartenanlage anders, als durch den städtischen Gartendirektor ausgeführt worden, und die meisten hiesigen Landschaftsgärtner waren in ein Abhängigkeitsverhältnis zu demselben geraten, das als unwürdig bezeichnet werden muss! Es liegt wohl nahe, dass jetzt, da der Posten des städtischen Gartendirektors neu besetzt werden soll, seitens der Gärtnerschaft recht lebhaft wieder das berechtigte Verlangen ausgesprochen wird, dem zukünftigen Gartendirektor keine Privatpraxis zu gestatten, und sind wir überzeugt, dass dies auch im Interesse der Stadt liegt, da die ungeheure Ausdehnung der Gartenverwaltung die Arbeitskraft ihres Leiters, und sei dieselbe noch so bedeutend, vollständig in Anspruch nimmt. Niemand könnte wohl etwas dagegen einwenden, wenn ein befähigter Landschaftsgärtner oder Gartenkünstler sich einen so bedeutenden Wirkungskreis schaffen würde, wie es der bisherige Stadtgartendirektor in seiner Privatpraxis getan hat, die gesamte Gärtnerschaft würde es aber auf tiefste beklagen, wenn wieder die Möglichkeit geschaffen werden sollte, dass ein städtischer Beamter Amt und Titel als Aushängeschild für sein Privatunter- nehmen benutzt und nur zu leicht bei amtlichen Massnahmen durch seine Privatgeschäfte beeinflusst wird. Es liegt auch im Interesse der Stadt, dass solche Verhältnisse unmöglich gemacht werden, denn ein Beamter, der den drei- oder mehrfachen Betrag seines Gehaltes aus seinem Privatunter nehmen bezieht, wird auch nur einen kleinen Teil seiner Arbeits kraft der Stadt widmen können. Wie seit einer Reihe von Jahren den königlichen Garten beamten die Uebernahme von Privatarbeiten verboten ist, so ist auch zur Zeit fast allen leitenden städtischen Gartenbeamten Privatpraxis von der vorgesetzten Behörde untersagt. Eine Aus nahme bildete bisher Hannover. In Grossstädten sind in den letzten Jahren neue Garten direktoren bezw. Garteninspektoren in Leipzig, Frankfurt a. M., Stettin, Magdeburg, Düsseldorf, Köln, Halle a. S., Aachen, Wies baden und Kassel angestellt worden, ohne dass denselben Privat praxis gestattet ist. In Leipzig war schon dem Vorgänger des jetzigen Direktors, veranlasst durch Beschwerden aus handels gärtnerischen Kreisen, Privatbetätigung untersagt worden. In Frankfurt a. M. wollte man dem jetzigen Gartendirektor wie seinem Vorgänger, der sich ein beträchtlichen Vermögen dadurch erworben hat, Privatpraxis gestatten, wogegen einige Stadtverordnete erfolgreich protestierten. Auch in einer Anzahl kleinerer Städte sind in den letzten Jahren Stadtgärtner angestellt, so in Solingen, Pforzheim, Hirsch berg, Hagen und Bielefeld ; auch hier ist überall Privatbetätigung untersagt, da ein auskömmlich besoldeter Beamter verpflichtet ist, die ganze Arbeitskraft seiner Stellung zu widmen. Auch in Berlin und dessen Vororten ist den städtischen Gartenbeamten die Ausübung von Privatpraxis untersagt. Senat und Bürgerschaft von Bremen haben dem dortigen Garteninspektor nicht nur jede Privatbetätigung verboten, sondern derselbe ist auch gehalten, den ganzen Bedarf der Stadtgärtnerei an Pflanzen, Bäumen und Sträuchern bei bremischen Handelsgärtnern zu kaufen. Eine Anzucht irgend welcher Pflanzen findet im Interesse der Handelsgärtner nicht statt, gewiss ein Zustand, der von grosser Fürsorge des Senats für die Bürger und Steuerzahler zeugt. Es wird häufig der Einwand gemacht, dass hier am Orte gar keine geeigneten Kräfte vorhanden wären, welche die Aus führung grösserer Gartenanlagen übernehmen könnten. 1 Wir weisen diesen Einwand ganz entschieden zurück und weisen ferner noch darauf hin, dass in denjenigen Städten, in welchen die Privat praxis der Gartenbeamten aufgehoben wurde, sich sofort Ersatz durch in freier Konkurrenz stehende Landschaftsgärtner und Gartenkünstler gefunden hat. Selbstverständlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass gärtnerische Beamte der Stadt sich an Ideen konkurrenzen (Preisausschreiben von Behörden und Kommunen zur Erlangung von Gartenplänen) beteiligen, aber die Anfertigung von Plänen für Privatanlagen und die Ausführung solcher darf ihnen entschieden nicht gestattet werden, und protestieren wir, die Gewerbesteuer zahlenden Gärtner Hannovers, ganz energisch gegen eine Konkurrenz, wie sie sich im letzten Jahrzehnt durch den städtischen Gartendirektor breit gemacht hat und hoffen zuversichtlich, dass die städtischen Kollegien bei der Neubesetzung Wandel schaffen werden. Wir haben das feste Vertrauen zum Magistrat und Bürger vorsteher-Kollegium, dass ein solcher geradezu unwürdiger Zu stand nicht beibehalten wird, durch den der gewiss schwere Beruf der Gärtner von einer so ungleich im Vorteil arbeitenden Konkurrenz, wie sie ein in hohem Amte stehender gärtnerischer Beamter darstellt, dem sein Amt alle Vorbedingungen für eine erfolgreiche Konkurrenz bietet und dem der grosse Apparat der städtischen Gartenverwaltung für seine Privatarbeiten jederzeit zur Verfügung steht, enorm geschädigt wird. Indem wir noch darauf hinweisen, dass wir gern zu einer etwa gewünschten mündlichen Aussprache eine Deputation ent senden wollen, bitten wir um geneigte Berücksichtigung unserer Wünsche. Ergebenst Der Vorstand des Gärtnervereins der Stadt und Provinz Hannover. M. Ramstetter, Vorsitzender. M. Petermann, Schriftführer, (folgen 110 Unterschriften Hannoverscher Handelsgärtner.) Flugasche und Pflanzen. In der „Magdeb. Ztg.“ gibt Professor Dr. Märker auf die Frage, ob die Flugasche der Fabrikschornsteine eine erhebliche Schädigung der Vegetation hervorbringen könne, folgende Antwort: Ich setze voraus, dass es sich um die Flugasche von Braun kohlen handelt. Diese Flugasche besitzt eine ziemlich starke alkalische Reaktion und damit schon eine ätzende Wirkung; beim Uebergiessen mit schwachen Säuren entwickelt sie Schwefel wasserstoff, eine bekanntlich sehr giftige Gasart, und sie enthält endlich schwefligsaures und unterschwefligsaures Kalium, zwei den Pflanzen sehr schädliche Verbindungen. Sowohl die alkalische Reaktion, wie auch namentlich die schwefligsauren und unter schwefligsauren Salze sind den Blättern derjenigen Gewächse, auf denen sich Flugasche ablagert, verderblich, denn es wird hierdurch das Blattgrün der Blätter, durch das bekanntlich die für das Wachstum der Pflanze notwendigen Kohlenstoffver bindungen aus der Kohlensäure der Luft erzeugt werden, zerstört. Wenn trockene Witterung herrscht, dann kann auf den Blättern häufig eine ansehnliche Menge Flugasche abgelagert werden, ohne dass man irgend eine Veränderung wahrnimmt, aber schon der kleinste Regen und auch schon der Tau löst die schädlichen Verbindungen der Flugasche auf, und diese wirken nunmehr ätzend, sodass man nach kurzer Zeit an jeder Stelle, wo ein Teilchen Flugasche abgelagert ist, einen die Zerstörung des Blatt grüns kennzeichnenden gelblichen oder weissen Fleck wahrnimmt. Ist dieses in grosser Ausdehnung der Fall, dann kann man es den Pflanzen ohne weiteres ansehen, dass sie ein krankes Aus sehen bekommen, ist die Flugaschenmenge geringer, dann ent zieht sich wohl die Wirkung der direkten Wahrnehmung, aber man kann mit Bestimmtheit sagen, dass die Pflanze dadurch, dass sie eines Teiles ihres Produktionsfaktors, des Blattgrüns, beraubt wurde, in ihrer Produktionsfähigkeit erheblich geschädigt wurde. Welche Flugaschenmengen aber in Frage kommen können, davon kann man sich nach einem frischen Schneefall am besten überzeugen. Es handelt sich da bei grossen Fabrikanlagen nicht etwa um Kleinigkeiten, sondern um so grosse Mengen, dass in der Nähe solcher Fabrikanlagen eine schwere Schädigung der Vegetation eintreten kann. Nicht alle Pflanzen sind übrigens gleich empfindlich gegen die schädlichen Wirkungen der Flug asche, aber gerade die zarteren unter ihnen, die feineren Säme reien, zeigen erfahrungsmässig eine grosse Empfindlichkeit, und so will ich es sehr gern glauben, dass durch eine grosse Fabrik-