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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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No, 41 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 435 schäft. .Wir können und müssen von den Landwirten verlangen, dass sie für die Verminderung der Unfälle mehr Sorge tragen, als bisher. Dem können sich die Landwirte nicht entzienen. Die Landwirte haben die Unfälle, wir müssen sie grösstenteils tragen. Laut Gesetz müssen die einzelnen Provinzen inre eigenen Berufsgenossenschaften selbst verwalten und selbst führen. Auch haben die einzelnen Berufsgencssenschaften ihre Unfälle selbst zu regeln und zu bezahlen und für die Beiträge aufzukommen. Das Reichsversicherungsamt hat nur die Aufsicht darüber. Auch innerhalb dieser einzelnen Berufsgenossenschaften bestehen Sek tionen, und diese haben für 50 Proz. ihrer Unfälle selbst aufzu kommen. Daraus ergibt sich die Ungleichheit der Beiträge und daraus ergibt sich auch die Ungleichheit der Beiträge zwischen den verschiedenen Provinzen. Ls ist sehr wesentlich, dass die Unfälle auf eine möglichst geringe Zahl beschränkt bleiben. Wenn innerhalb der Provinzen nur zehn Unfälle weniger vorkommen, so macht dies schon was aus. Wenn wir uns nun die Frage stellen: Was können wir dazu tun und wie können wir von den Landwirten verlangen, dass die Unfälle, die sie haben und die namentlich dadurch entstanden sind, dass sie Maschinenbetrieb haben, geringer werden, und welche Vorsichtsmassregeln können die Landwirte treffen, um diese Unfälle zu vermeiden? Diese Fragen sind auch an mich herangetreten in meiner Eigenschaft als Vertrauensmann in der landwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft, und ich hoffe, auch in den anderen Berufsgenossenschaften sind diese Fragen eingehend erörtert worden. Zunächst müssen wir verlangen, dass der Alkoholgenuss bei den Landwirten,, die mit Maschinenbetrieb arbeiten, einge schränkt wird. Wie die Statistik zeigt, ereignen sich die meisten Unfälle bei der Viehhaltung, dem Fuhrwesen, dem Maschinen betrieb oder auf den Heuböden, indem die Luke nicht geschlossen ist. An Aufsichtspersonal fehlt es innerhalb der Berufsgenossen schaften auch. Ich glaube nicht, dass einmal ein Aufsichtsbeamter inspiziert hat. Wir müssen verlangen, dass in den landwirtschaft lichen Betrieben Aufsichtspersonen angestellt werden. Werin dann die Landwirte wissen, dass von Zeit zu Zeit revidiert wird, so werden sie wohl nicht so leicht gegen die Vorschriften verstossen. Das Aufsichtspersonal würde auch verhindern, dass das Simu- lantentum nicht mehr so zunehmen würde. Das Simulantentum ist grösser als man glaubt. Was weiter zu verlangen ist, das ist die Einführung der obligatorischen Krankenversicherung bei den Landwirten. Wie Sie wissen, ist das landwirtschaftliche Per sonal bei Krankenkassen nicht versichert. Es wird das Solidari tätsbewusstsein und Verantwortlichkeitsgefühl der Landwirte un- gemein heben, wenn sie die Krankheitsfälle ihres Personals aus eigener Tasche mittragen müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Moment geeignet ist, die Berufsgenossenschaftskassen wesentlich zu entlasten, und bitte Sie, diesen Punkt ja im Auge zu behalten. Sie wissen, m. H-, dass von dem Zeitpunkt ab, wo der Begriff als Facharbeiter und die Bestimmungen über die Fach arbeiter innerhalb der Gärtnerei in die Erscheinung getreten sind, die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ganz gewaltig in die Höhe geschnellt sind. Auch eine Erhöhung der Arbeitslöhne ist seither zu verzeichnen. Das Gesetz sagt, Fach arbeiter ist derjenige, der eine technische Fertigkeit erfordernde besondere Stellung innerhalb des Berufes einnimmt. Die Kollegen haben in den letzten Jahren immer geglaubt, dass Gärtner eo ipso als Facharbeiter zu betrachten sind. Wir haben uns die Frage vorgelegt: Was will das Gesetz eigentlich, indem es die Bestimmungen über die Facharbeiter eingeführt hat? Der Gesetz geber konnte unmöglich eine Extrabestimmung treffen über tech nisch gebildete Personen, denen er dann eine extra höhere Leistung für Unfälle zubilligen will. Es liegt, wie ich schon erwähnt habe, in der Erhöhung der Arbeitslöhne. Der Gesetzgeber wollte an scheinend, dass Personen mit höheren Gehaltsbezügen, die einen Unfall erlitten hatten, eine höhere Rente erhalten. Das ist jeden falls der Sinn des Gesetzes. Wir haben uns gesagt: ein Fach- arbeiter, der mehr als den ortsüblichen Tagelohn bekommt, den könnte man allenfalls als Facharbeiter anerkennen. Das würde ungefähr der Standpunkt des Gesetzgebers sein. Es sollen also die Leute, die pekuniär besser gestellt sind, als Facharbeiter ange sehen werden. Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet, alle die jenigen als Facharbeiter anzusehen, die einen höheren als den ortsüblichen Tagelohn bekommen. Nun sind innerhalb unseres Berufes Differenzierungen vorgekommen, die auch eine gewisse Berechtigung haben. Die Statistik weist nach, dass die Land schaftsgärtner- und die Betriebe, die sich mit Baumzucht befassen, jedenfalls einer grösseren Gefahr ausgesetzt sind, als die Topf pflanzenbetriebe. Es geht daraus hervor, dass man erstere Betriebe etwas höher belasten muss bei der Versicherung, als diejenigen Betriebe, in denen weniger Unfälle stattfinden.' Die Statistik ist für uns, zumal in der Berufsgenossenschaft, keine trockene Wissen schaft. Wir haben soviel daraus geschöpft, dass man es immer jedem Kollegen empfehlen kann, sich die Berichte der landwirt schaftlichen Berufsgenossenschaften zu verschaffen und daraus zu lernen, was für unseren Beruf notwendig und erforderlich ist. In einzelnen Provinzen gibt es Vertrauensmänner, und zwar Ver trauensmänner sowohl der Verwaltung als auch der Koliegen. Die Vertrauensmänner wirken segensreich. Wo diese Einricmtung nicht besteht, möcnte icn Ihnen warm empfenlen, sorgen Sie aatur, dass sie gescnaften wird. Icn oiu uoerzeugt, dass sich nocn viele Konegen, finden, die lür mren Beruf nocn etwas übrig haben. Diese Einrichtung hat sicn überall da, wo sie existiert, sehr bewährt, und speziell die .Provinzen, die die Hinrichtung der Vertrauensmänner naben, berichten, dass Sie bis jetzt in alen ihren senrinen, die sie unternommen haben, erfolg genaot hätten. Dies spricht dafür, dass wir diese Einrichtung überall verlangen sollten. Noch einen weiteren punkt möchte ich der Versammlung unterbreiten, der speziell in der lanawrtschaitiichen Berutsgenossen- schäft sehr segensreich sein kann. Das ist die Vertretung inner halb der Genossenschaften. Der Vertrauensmann ist kern Ver treter der Genossenschalt selbst, sondern er ist lediglich Vertrauens mann von beiden beiten. Aber die Vertretung innerhalb der Genossenschaften ist ein sehr wichtiger punkt. Wie Sie wissen, ist die Landwirtschaft zu vier runitel und die Gärtner nur zu einem Fünftel in der berufsgencssenschait vertreten. ES ist von den Landwirten gar nicht zu erwarten, dass sie für uns Schritte tun, um uns als Vertreter mit autzunenmen. Das ist ein Funkt, wo wir einsetzen müssen. Wir, müssen unsere Wunsche zum Ausdruck bringen, wir müssen auf die Fenier aufmerksam machen, denn wir sind auch zahlende Genossen. Eigentlich wollte ich den Ausdruck Genosse nicht anwenden, es schmeckt so nach Kommunismus, aber es lässt sich nicht gut ändern. Wie erreichen wir es nun, dass wir innerhalb der Berufs genossenschaften eine Vertretung erhalten? Uns kommt der Um stand zugute, dass von den Städten die Landwirte aut das Land vertrieben werden. Innerhalb der Stadtverwaltung Können wir unsere Wünsche zum Ausdruck bringen und verlangen, dass, wenn Vertreter zu den Berufsgenossenschatten gewählt werden, die Gärtner auch Sitz und Stimme erhalten. Icn bin überzeugt, dass wir dann jedenfalls bessere Zustänae bekommen. (Leon. Beifall.) Vorsitzender: .Wir sind Herrn Becker sehr dankbar dafür, dass er uns in so ausführlicher Weise dieses l'hema erörterte, und ich -glaube, ich kann namens aller Ver- | sammelten sprechen, wenn ich Herrn Becker unsern besten Dank ausspreche. A. R ö h 1 e n - Dülken: Ich möchte in dieser Sache auch einige Worte an Sie richten, obwohl mir der Herr Vorredner in seinem erschöpfendem Referat das beste vorweg genommen hat. Zunächst möcnte ich auf einige Punkte aufmerksam machen, die vielleicht nicht überall recht Klar sind, nämlich, dass die zuge- hörigkeit zur Berufsgenossenschaft picht nur eine Versicherung für unsere Arbeitnehmer, sondern vielmehr eine Versicherung für uns selbst ist. Ich kann deshalb nicht gut verstehen, dass in unseren Kreisen Kollegen sein sollen, die gegen diese Genossen schaften sind. Der Kampf der Berufsgenossenschatten in unserem Stande ist verhältnismässig noch jung. Er ist hauptsächlich erst j dann entstanden, als man vor ein paar Jahren die Landschafts gärtner in die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hinüber- schob. Als aber die Landschaftsgärtner durch eine besondere Ver fügung den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschatten ange- scnlossen wurden, da wurde gleichzeitig die Frage der Fach arbeiter aufgeworfen. Es erregte Aufsehen, dass die Gärtner ganz enorm, über Gebühr, zu den Lasten herangezogen wurden, und zwar in einem Masse, dass ein berechtigter Entrüstungsschrei durch das ganze deutsche Land hallte. .Wir haben heute allen Grund, uns dagegen zu wehren. Ich weiss Fälle, wo ein kleinerer Gärtner mit einem Gehilfen jährlich 50—52 Mark zur Genossenschaft be zahlen muss, wogegen landwirtschaftliche Grossbetriebe mit 200 bis 300 Morgen Kulturfläche mit ca. 100 Mk. Beitrag abkommen. Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands hat Hierzu schon wiederholt Stellung genommen. Unseren Wünschen ist jedoch noch nicht entsprochen worden. Herr Referent Becker führte bereits an, dass nur solche Arbeiter als Facharbeiter angesehen werden dürften, die mehr als den ortsüblichen Tagelohn verdienen. Zu dieser Ansicht ist erfreulicherweise auch der Vorstand der Rheinischen landwirtschaftl. Berufsgenpssenschaft gekommen und hat er dies dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er der letzten Genossenschaftsversammlung eine Statutenänderung in dem Sinne vorschlug, die auch Annahme fand. Dadurch ist für die rheinische Gärtnerei schon viel erreicht. Es bleibt jedoch noch immer die Frage zu beantworten, wie kommen wir zu einer gründ lichen und endgültigen Regelung der Angelegenheit, wie kommen wir dahin, dass die Gärtnereiunternehmer nur für die in Gärt nereibetrieben vorgekommenen Unfälle zu zahlen brauchen?! Auf den ersten Blick möchte man versucht sein, zu antworten, die Sache, wird, am einfachsten sein, wenn wir für die Gärtnerei eine eigene Berufsgenossenschaft zu erstreben suchen. Meine Herren I Aehnlich, wie die Gärtnerei sich von der Landwirtschaft in der Berufsgenossenschaftsfrage benachteiligt fühlt, fühlt die hand werksmässige Schlosserei sich in derselben Angelegenheit von der Fabrikschlosserei übervorteilt. Auf einem kürzlich in Krefeld stattgefundenen Schlossertage stand dieselbe Frage zur Erörterung.
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