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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
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andere Aufklebungen gestattet. Die Aufklebung sogenannter Wohltätigkeitsmarken auf die Vorderseiten der Postkarte ist jedoch nicht erlaubt. Als Geschäftspapiere werden auch angesehen offene Briefe, oder Postkarten älteren Datums, die ihren ursprünglichen Zweck schon erfüllt haben, sowie nichtkorrigierte Schülerarbeiten. Gegen die Taxe für Waren proben werden neu zugelassen: einzelne Schlüssel, abge schnittene frische Blumen, Tuben mit Serum und patholo gische Gegenstände, die durch die Art ihrer Zubereitung und Verpackung, unschädlich gemacht worden sind; die Ver sendung darf aber nicht zu einem Handelszwecke erfolgen. Die Vorschriften über die Verpackung von Warenproben, die Gegenstände aus Glas, abfärbende oder nichtabfärbende Pulver enthalten, sind geändert worden. Gegen die Taxe für Drucksachen können auch versandt werden: Anzeigen über die Absendung von Waren, in denen der Tag der Ab sendung, ferner Anzeigen über die Abfahrt und Ankunft von Schiffen, in denen der Tag der Abfahrt und Ankunft sowie die Namen der Schiffe handschriftlich angegeben sind. Auf den als Drucksachen zu versendenden Weihnachts- und Neujahrskarten kann der Absender mit höchstens fünf Wörtern oder den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glück wünsche usw. handschriftlich hinzufügen. Karten mit der Ueberschrift „Postkarte“ oder einer gleichbedeutenden Ueber- schrift in einer anderen Sprache sind zum Drucksachentarif zugelassen, wenn sie sonst den Bedingungen für Drucksachen entsprechen. 3. Die Bestimmung, dass die Postverwaltungen ausser europäischer Länder unter gewissen Voraussetzungen die üebernahme der Haftpflicht für den Verlust von einge schriebenen Briefsendungen ablehnen durften, ist fortgefallen. 4. Im Verkehr mit verschiedenen Ländern ist der Meist betrag der Postanweisungen sowie der Meistbetrag der bei Brief- oder Paketsendungen zugelassenen Nachnahmen auf eine dem Betrage von 800 Mk. entsprechende Summe erhöht worden. Im Verkehr mit Dänemark sind Postaufträge bis zum Betrage von 720 Kronen neu zugelassen worden. 5. Bei Wertbriefen und Wertkästchen ist die Befugnis zur nachträglichen Aenderung der Aufschrift nicht mehr auf Sendungen mit Wertangabe bis 10000 Fr. beschränkt. Bei Postauftragssendungen ist die Zurückziehung der ganzen Sendung oder einzelner Wertpapiere sowie die Berichtigung irrtümlicher Angaben auf dem Postauftragsformular gestattet. 6. Postanweisungen können auf Verlangen des Absenders oder Empfängers auf telegraphischem Wege nachgesandt werden, wenn zwischen dem ersten und dem neuen Be stimmungsland ein Austausch von telegraphischen Postan weisungen besteht; die Gebühr für die telegraphische Nach sendung wird von dem zu überweisenden Betrag abgezogen. Die Ueberweisungstelegramme zu telegraphischen Postan weisungen werden kürzer abgefasst; dadurch verringert sich ■die Höhe der Gebühren. 7. Beim Paketverkehr sind bezüglich der Erhebung der Zuschlagstaxe für Sperrgut und bezüglich der Verpackung erleichternde Bestimmungen getroffen worden. Mitteilungen auf dem Abschnitte der Postpaketadresse sind bei Paketen nach allen am Vereins-Paketvertrage teilnehmenden Ländern zugelassen worden. Der Absender eines unbestellbaren Pakets kann verlangen, dass die Sendung auf seine Rechnung und Gefahr verkauft wird. 8. Nachnahmesendungen jeder Art nach und vom Aus land, ausgenommen Postfrachtstücke im Verkehr mit Frank reich, unterliegen dem Frankierungszwange. Die Zulassung der nachträglichen Streichung oder Ermässigung von Nach nahmen ist auf eine grössere Zahl von Ländern ausgedehnt worden; eine Erhöhung des ursprünglichen Nachnahmebe- betrages ist in keinem Falle mehr statthaft. Im Verkehr mit Oesterreich wird für Wertbriefe, die mit Nachnahme belastet sind, vom Absender dasselbe Porto erhoben wie für Wertbriefe ohne Nachnahme; von dem eingezogenen Betrage wird eine Einziehungsgebühr von 10 Heller und die Postanweisungsgebühr abgezogen. Die Nachnahmebeträge auf Wertbriefen nach Oesterreich sind in der Kronenwährung anzugeben. 9. Für Postauftragssendungen nach dem Auslande wird ein neues, aus zwei Teilen bestehendes Postauftragsformular ausgegeben. Der erste Teil des Formulars entspricht dem bisherigen Postauftragsformular, während der zweite, vom Absender nach dem Vordruck auszufüllende Teil dazu be stimmt ist, als Abrechnung über die Erledigung des Post auftrags zu dienen. Der Verkaufspreis für das neue Formular ist auf 1 Pf. für zwei Stück festgesetzt. In den Händen des Publikums befindliche alte Postauftragsformulare für den Verkehr mit dem Auslande sind vom 1. Oktober ab nicht mehr zu benutzen; sie werden an den Postschaltern gegen neue Formulare umgetauscht. 10. Um im Verkehr mit andern Länderen die Voraus frankierung von Antwortbriefen zu ermöglichen, werden Antwortscheine für das Ausland ausgegeben. Die Ein richtung ist so gedacht, dass derjenige, der einem anderen die Zahlung des Portos für einen Antwortbrief ersparen will, einen Antwortschein kauft und dem andern im Brief über sendet, Der Empfänger des Antwortscheines hat diesen bei einer Postanstalt vorzulegen und erhält von ihr ein dem Werte von 25 Cts. entsprechendes Landes-Postwert zeichen.’ Die Teilnahme an dem neuen Dienste ist den Vereinspostverwaltungen freigestellt; welche Länder an dem Austausche von Antwortscheinen teilnehmen, kann an den Postschaltern erfragt werden. Der Verkaufspreis eines Ant wortscheins ist in Deutschland auf 25 Pf. festgesetzt. Die Antwortscheine werden nur bei grösseren Postämtern vorrätig gehalten, können aber auch bei anderen Postanstalten be stellt werden. Es dürfen nur solche Antwortscheine benutzt werden, die von der Postanstalt vor dem Verkauf mit dem Tagesstempel bedruckt worden sind. Vom Ausland einge gangene Antwortscheine können bei allen deutschen Post anstalten gegen Freimarken im Werte von 20 Pf. für jeden Antwortschein umgetauscht werden ; auf Wunsch werden für einen Antwortschein mehrere Freimarken niederer Werte verabfolgt. 11. Die vorstehend unter 2. aufgeführten Aenderungen treten vom 1. Oktober ab auch im inneren deutschen Post verkehr in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab «erden auf ausdrückliches Verlangen des Aufgebers oder Empfängers auch gewöhnliche Postanweisungen im innern deutschen Postverkehr telegraphisch nachgesandt. Winterharte Wasserpflanzen. In der Nummer 37 des Handelsblattes hatten wir auf eine Anfrage hin eine Aufzählung der empfehlenswerten winterharten Nymphaeenarten aus der Feder Rich. Sta- venhagens gebracht. Da nun bei Wasserpflanzen-An lagen nicht nur Seerosen verwendet werden können, sondern noch viele andere Pflanzen, besonders für die Ufer, berück sichtigt werden müssen, wollen wir in der folgenden Ab handlung die empfehlenswertesten aufführen, und zwar die Wasser- und die Sumpfbewohner, die besonders durch ihre Blüte zieren, und schliesslich die dekorativen Uferpflanzen und andere Wasser-Ziergewächse. Wenn wir die Wasserpflanzenkataloge durchgehen, so müssen wir die bemerkenswerte Wahrnehmung machen, dass mindestens 50% aller angebotenen winterharten Pflanzen der heimischen Flora entnommen sind. Die heimische Wasser- und Sumpfflora ist so reich an schönen Formen, dass man imstande ist, ausschliesslich mit ihnen ganz vorzügliche Anlagen herzustellen, weshalb wir sie auch hier in erster Linie berücksichtigen wollen. Abgesehen von unserer prachtvollen weissen Seerose, deren Schönheit auch von vielen tropischen Arten nicht übertroffen wird, haben wir so viele beachtenswerte Wasserpflanzen, dass wir es
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