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deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten , Ilo. 39 Rixdorf-Berlin, den 28. September 1907. XXII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „5andelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis tür Richt-Uerbandsmitglieder In Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. lohe. Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. 8 8 Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berüdcsidifigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Hrtikeln sich auf das Bandeisblaff zu beziehen. E8 Zur Grundwertsteuer. In No. 10 des Handelsblattes vom 9. März d. J. teilten wir mit, dass dem Preussischen Abgeordnetenhause von den Abgeordneten von Pappenheim (kons.) und Herold (Ztr.) ein Antrag eingereicht worden sei, dahingehend, die Regierung za ersuchen, dahin zu wirken, dass bei Ein führung der Wertsteuer von Grund und Boden in den Ge meinden für Grundstücke, welche dauernd land- oder forst wirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, nur der Ertragswert zu Grunde gelegt wird. Der Antrag ist vom Abgeordnetenhause mit grosser Majorität angenommen worden, nachdem seitens des Regie rungsvertreters anerkannt worden war, dass sich Missstände bei der Veranlagung der Grundwertsteuer gezeigt haben. Eine Abänderung des Antrages. erfolgte dahin, dass bei der Veranlagung der in demselben erwähnten Grundstücke zur Grundwertsteuer in der Regel nur der Ertragswert zu Grunde gelegt werden soll. Die Regierung hatte zu dem Anträge eine sorgsame und wohlwollende Prüfung desselben zugesagt. Wir hatten uns seinerzeit sofort mit dem Abgeordneten Herold in Verbindung gesetzt, und denselben gebeten, bei der Begründung dieses Antrages im Abgeordnetenhause auch die Interessen der Gärtner wahrzunehmen, und hatten unsere Bitte durch Uebersendung von ausreichendem Material anterstützt. Leider war der genannte Abgeordnete im letzten Augenblick durch den Provinziallandtag in Westfalen ver hindert worden, die Begründung seines Antrages im Abge ordnetenhause persönlich zu übernehmen. Bei dieser Mit teilung schreibt uns der Abgeordnete Herold u. a. folgen des: Unter landwirtschaftlicher Benutzung ist jedenfalls auch diejenige für gewerbsmässige Gärtnerei mit zu verstehen. Solche Flächen werden also ebenfalls durch den An- trag ein bezogen, wenn die Benutzung für den Zweck voraussichtlich eine dauernde ist.“ Im Abgeordnetenhause war bei der Beratung des vor erwähnten Antrages erklärt worden, dass die Annahme dieses Antrages eine Aenderung des Kommunal-Abgaben- Gesetzes zur Voraussetzung habe, die also vor Einführung dieses Antrages eventuell noch zu beschliessen wäre. Diese Voraussetzung scheint nicht durchaus gegeben zu sein, wenigstens hat die Preussische Regierung in dankenswerter Bereitwilligkeit versucht, dem in dem Anträge ausgedrückten Wunsch auch ohne Abänderung des Kommunal-Abgaben-Ge- setzes Geltung zu verschaffen; sie hat nämlich vor kurzem durch den Minister des Innern den preussischen Gemeinden empfohlen, in neu zu erlassende Grundsteuer-Ord nungen die Bestimmung aufzunehmen, dass „der Bewertung von Grundstücken, welche dauernd land- und forstwirt schaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, in der Regel der Reinertrag zu Grunde zu legen ist, den die Grund stücke nach ihrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmässiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren.“ Wie uns bekannt geworden ist, sind bereits verschiedene Gemeinden dieser Empfehlung der Regierung nachgekommen und haben ihrer Grundsteuer-Ordnung einen diesbezüglichen Satz hinzugefügt. Mit diesem Vorgehen der Regierung bezw. der Ge meinden sind wir der glücklichen Lösung der Grundwert- steuerfrage bei den gärtnerischen Betrieben um ein gutes Teil näher gekommen, und die Hoffnungen, die wir seiner zeit an die Annahme des Antrages im Abgeordnetenhause und an die wohl wollende Haltung der Regierung demselben