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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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No. 38 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 410 Zur Bekämpfung der Reblaus. Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister v. Beth mann-Hollweg und der Landwirtschaftsminister v. Arnim haben eine Informationsreise nach dem von der Reblaus am meisten bedrohten Gebiete um Metz unternommen. Hierzu j schreibt eine hiesige Korrespondenz: Der Kampf gegen die Reblaus wird bekanntlich in Deutsch land, seitdem das Insekt hier entdeckt wird, also seit reichlich drei Jahrzehnten, in radikaler Weise dadurch geführt, dass sämt liche verseuchte und verdächtige Reben unnachsichtlich vernichtet werden. Von diesem im übrigen mit durchschlagendem Erfolg gehandhabten Verfahren hat jedoch bei dem grossen und ein gewurzelten Seuchenherde um Metz abgesehen werden müssen, | um ganz unverhältnismässige Kosten zu vermeiden. Um so bedeutungsvoller erscheint die Aufgabe, diesen gefährlichen Herd gegen die übrigen deutschen Weingelände so abzuschliessen, dass nicht unsere edelsten Lagen dadurch bedroht werden. Nachdem zu diesem Zwecke mit der elsass-lothringischen Regierung und dem Bundesrat eingehende Verhandlungen gepflogen worden sind, beabsichtigen nunmehr Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg und Minister v. Arnim, gemeinschaftlich eine mehrtägige Reise in das Seuchengebiet und die umliegenden Teile Lothringens zu unternehmen, um sich durch den Augenschein über die weiterhin zu treffenden Abwehrmassregeln zu vergewissern und an Ort und Stelle mit den Organen Elsass-Lothringens zu beraten. Unterbilanz bei der Gustav Jaensch Akt.-Ges. für Samen- zücht in Aschersleben. Das Berl. Tageblatt schreibt: Wie wir erfahren, ist die Gustav Jaensch - Gesellschaft für das Ende Juni abgelaufene Geschäftsjahr 1906/07 nicht nur nicht in der Lage, eine Dividende zu verteilen, es ergibt sich vielmehr ein Betriebsverlust von ca. 55,000 M., zu dessen teilweiser Deckung 29,000 M. Reserven zur Verfügung stehen, so dass eine Unterbilanz von ca. 26,000 M. | auf das Geschäftsjahr 1907/08 übernommen werden muss. Für 1905/06 wurden aus 77,646 M. Nettoüberschuss 4 pCt. Dividende I verteilt. Das ungünstige Resultat des abgelaufenen Geschäfts jahres wird mit der unvorteilhaften Witterung sowie mit dem } niedrigen Preisstand für Samen begründet. Abschaffung der Sonntagsbeerdigungen. Auf dem Verbandstage der Friedhofsbeamten Deutschlands i wurde mitgeteilt, dass auf den städt. Friedhöfen in Berlin, j Düsseldorf, Cöln a. Rh., Bremen, Flensburg, Wismar, Lübeck und | auf dem israel. Friedhöfe in Breslau die Sonntagsbeerdigungen I aufgehoben sind. Auf den Friedhöfen der Gethsemane-, i Bartholomäus-, Versöhnungs-, Friedens- undLuisenstädt. Gemeinde 1 zu Berlin finden noch Beerdigungen in beschränktem Masse bis ’ mittags 1 Uhr statt, in Kassel, Braunschweig, Chemnitz und Halle a. S. bis nachm. 8 Uhr. ; Obergärtnerprüfungen an der Gartenbauschule zu Dresden. Unterm 7. d Mts. hat das Königliche Ministerium des Innern zu Dresden die Prüfungsordnung für das Obergärtnerexamen bei der Gartenbauschule zu Dresden-Laubegast genehmigt, Damit ist einem langgehegten Wunsche Erfüllung geworden. Obstmärkte in Berlin. Die von der brandenburgischen Landwirtschaftskammer nun seit fünf Jahren in der Westhalle des Landesausstellungs- ! parkes am Lehrter Bahnhof veranstalteten Obstmärkte finden auch in diesem Jahre wiederum statt. Die Einrichtung soll da zu dienen, den Konsumenten den Einkauf direkt vom Produ zenten zu ermöglichen. S S Sandels-llachrichter. S S Verzollung serbischer Pflaumen. Die serbische Regierung hat vor kurzem bei der öster reichischen und ungarischen Regierung darüber Beschwerde ge führt, dass in einem speziellen Falle für serbische Pflaumen, für welche man in der Monarchie nach dem autonomen Zolltarif einen Zolltarif von 3 bezw. 5 K. entrichten soll, der hohe Zoll für gedörrte Pflaumen, der 20 K. beträgt, vorgeschrieben wurde. Da es sich herausstellte, dass diese Zollverschreibung auf einem Irrtum beruht, wurden die österreichischen und ungarischen Zollbehörden angewiesen, künftig serbische Pflaumen mit dem Satze von 3 bezw. 5 K. zu belegen, und in dem speziellen Falle der Beschwerde wurde auch der zu viel bezahlte Zoll zurücker stattet. Die Ordnung dieser Angelegenheit erfolgte ausserhalb der Handelsvertragsverhandlungen. Künftig wird also für ser bische Pflaumen der wesentlich niedrigere Zoll erhoben. Für den Pflanzenverkehr geöffnete Zollstellen. Durch eine Bekanntmachung, betreffend die für den Pflanzen verkehr geöffneten ausländischen Zollstellen, wird das unter dem 2. Juli 1906 veröffentlichte Gesamtverzeichnis derjenigen aus- Nachdem der Vertreter der Gemeinschuldner Erklärungen sämtlicher Konkursgläubiger vorgelegt hat, wonach diese zu der Einstellung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gärtners Karl Ludwig Kolb und dessen Ehefrau, Rosine geb. Eberle in Steinbach ihre Zustimmung erteilen, wird nach An hörung des Konkursverwalters und der Gemeinschuldner das Konkursverfahren eingestellt. In dem Konkurse über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Wilhelm Subkiews in Schöningen ist, zur Abnahme der Schluss rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzerzeichnis der bei der Verteilung zu be rücksichtigenden Forderungen, der Schlusstermin auf den 1. Ok tober 1907 bestimmt. Die Vergütung des Verwalters für seine Mühewaltung ist auf 465 M., die der Mitglieder des Gläubiger ausschusses auf 80 M. und die Auslagen des Verwalters sind auf 64,50 M. festgesetzt. Zur Schlussverteilung sind 3299,89 M. verfügbar. Zu berücksichtigen sind 26,05 M. bevorrechtigte und 29 292,90 M. nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Schlussver zeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei Ilerzogl. Amtsgerichts Schöningen zur Einsicht aus. ländischen Zollstellen, über die die Ein- und Durchfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, dahin ergänzt, dass unter 5. Niederlande (Für die Einfuhr auf gewöhnlichen Landwegen): das Zollamt Locht (Provinz Lim burg) und unter 6. Oesterreich-Ungarn (a. Für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder): das k. k. 'Hauptzollamt zweiter Klasse Graslitz hinzutreten. Mittelasiatische Früchte für Russland. Um mittelasiatische Früchte das ganze Jahr hindurch nach Peteisburg und Moskau liefern zu können, ist die Taschkenter Eisenbahn angewiesen, auf einer Reihe von Stationen Kühlräume anzulegen und Spezialwaggons einzustellen, welche im Winter geheizt und im Sommer gekühlt werden können. Samenausfuhr Deutschlands nach Neuseeland. Nach dem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Wellington (Neuseeland) war Deutschland am Einfuhrhandel nach Neuseeland ganz bedeutend beteiligt, an Sämereien wurden für 19 150 M. und an künstl- Dünger für 34 980 M. eingeführt. » ■Mr ~e a!c Mr Mr ~e ~e Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr Mr xv -0------0H/0-0-—-0—-—-/0-3 4 ssssos Verkehrswesen, ss m es •FGFFaFFFF-FFF* Besserung der Gemüsebeförderung. Das Landwirtschaftskammer-Mitglied Breidenbach bat an die Landwirtschaftskammer einen Antrag eingereicht, betr. die bessere und billigere Beförderung des Gemüses. Danach wolle die Landwirtschaftskammer beschliessen, die zuständige Eisen bahnbehörde zu ersuchen, auch die frischen Gemüsearten, die bisher nicht unter dem Eilgutspezialtarif stehen, in diesen zu versetzen und die übrigen zentralen landwirtschaftlichen Ver tretungen des Deutschen Reiches um Unterstützung des vor stehenden Antrages bei ihren zuständigen Behörden zu bitten. In der Begründung heisst es: Jedem Gemüsehändler und Abnehmer ist bekannt, dass Gemüse nur als Eilgut versendet -werden kann, da es sonst leicht verdirbt oder Schaden nimmt. Die Erwartun gen, die man infolge der Zollerhöhung an die grössere Rentabilität des Gemüsebaues gesetzt bat, haben sich leider nicht erfüllt. Das Ausland steht durch Klima und bessere Arbeiterverhältnisse unter wesentlich günstigeren Produktionsbedingungen. Es liegt im Interesse der ganzen Volksernährung, die Städte so rasch und billig wie möglich mit frischem Gemüse versorgen zu können. Bestimmungen über Zollinhaltserklärungen. Zollinhaltserklärungen auf durchscheinendem Papier sind neuerdings bei der Post nicht mehr zulässig. Um aber den Absendern von Paketsendungen nach dem Auslande die Ver wendung ihrer Vorräte an Formularen zu Zollinhaltserklärungen auf durchscheinendem Papier zu ermöglichen, hat das Reichspost amt jetzt die Benutzung solcher Formulare bis Ende 1907 zuge lassen. Die Postanstalten sind durch eine besondere Verfügung angewiesen, darauf zu achten, dass die Formulare deutlich und leicht leserlich ausgeiüllt sind. Formulare mit undeutlicher ■ Schrift werden zurückgewiesen. Vom 1. Januar 1908 an dürfen i Formulare mit durchscheinendem Papier überhaupt nicht mehr I verwendet werden.
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