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Ho. 38 Rixdorf-Berlin, den 21. September 1907.XXII. Uahrgang^ Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter MItwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend Jeder Woche. Hbonnementspreis für Richt-Verbandsmitqlieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Uh. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Uh., für Uerbands-Mitglieder hostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen IIlitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berüdcsidifigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. pf* Mitglieder! Erinnert Euch unseres Flugblattes und verbreitet es überall! Monatliche Rechnungen. Eine der in unseren Gruppen am häufigsten wieder kehrenden und erörterten Fragen behandelt das Thema: Auf welche Weise ist es möglich, unsere geschäftliche Lage zu verbessern? Man ist der Lösung dieser Frage an manchen Orten schon dadurch nähergetreten, dass man eine gemein schaftliche Festsetzung der Preise für Private anstrebte und auch mit Erfolg durchführte, und auch nach anderen Rich tungen hin sucht man die heutige geschäftliche Lage besser den vielfachen Anforderungen und Gegenleistungen anzu passen. Auf ein weiteres Mittel wollen wir in nachstehen dem hinweisen, es betrifft das lange Kreditgeben im Verkehr mit dem Publikum. Es ist noch nicht gar so lange her, dass auch in unserem Berufe die Ausstellung halbjährlicher, ja auch jährlicher Rechnungen an die Kunden gang und gäbe war, ersteres wird auch heute noch vielfach der Fall sein. Wir glauben, dass die Ausstellungen vierteljährlicher Rechnungen erst bei einem geringen Prozentteil der Gesamt heit erfolgt, und vermeintliche Rücksichten würden einen noch kürzeren Termin wohl als überhaupt nicht durchführ bar erscheinen lassen. Dass aber eine Bewegung unter den Gewerbetreibenden auf die Ausstellung monatlicher Rech nungen hinzielt, möge nachstehender Artikel aus der „Korrespondenz des Bundes der Landwirte“ beweisen, und die darin enthaltenen Mahnungen auch unseren Gruppen zur weiteren Veranlassung zu unterbreiten, ist der Zweck dieser Zeilen. Zur Sache selbst nimmt der Artikel genügend Stellung, wir möchten nur hinzafügen, dass bei der er freulichen Einigkeit, mit welcher in vielen Gruppen der Frage einer Verbesserung der geschäftlichen Lage näher getreten wurde, es gelingen müsste, auch durch das hier empfohlene Mittel einen weiteren Schritt zu befriedigenderen Verhältnissen zu tun; kann man das Publikum an bestimmte Preisfestsetzungen für Pflanzen, gärtnerische Arbeiten usw. gewöhnen, so kann man dies auch an die hier vorgeschlagene Massregel tun, d. h. wenn die dort zu Tage getretene Ein mütigkeit auch hier vorhanden ist. * * * * Schon wiederholt und auch in letzter Zeit haben wir darauf hingewiesen, wie die allzulange Kreditgewähr der Handwerker und kaufmännischen Kleingewerbetreibenden ihrer Kundschaft gegenüber als ein schwerer Krebsschaden am Gedeihen des Gewerbes nagt. Wie sollen diese kleinen Handwerker und Kaufleute die ohnedies übermächtige Kon kurrenz der Warenhäuser usw. überstehen, welche nur gegen Barzahlung verkaufen, wenn sie ihrer Kundschaft langfristigen zinsfreien Kredit einräumen, während sie selber ihren Liefe ranten beim Einkauf auf Kredit viel höhere Preise oder Zinsen zahlen müssen, als die Warenhäusler. Die Handwerks- und Gewerbekammern erörtern, wie wir jüngst berichteten, auch schon fleissig die Frage, wie dem so tief eingewurzelten gemeinschädlichen Borgunwesen entgegengewirkt werden könnte. Bei allen in Aussicht ge nommenen Massnahmen wird es besonders darauf ankommen, möglichst alle beteiligten Kleingewerbetreibenden unter einen