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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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369 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 34 nicht einging, 60 Prozent angeboten. Da es sich in dem Falle jedoch um lebende Pflanzen handelt, die bereits fest angewachsen sind und die durch wiederholtes Verpflanzen hintereinander ihren Wert verlieren, zumal wenn ihnen den Sommer über die sorgfältige Pflege fehlt, so bin ich der Meinung, dass mein Schaden sich mit dem Rechnungsbeträge deckt. Da die Pflanzen mir nicht so zurückgegeben werden können wie ich dieselbe geliefert habe, will ich auf einen Vergleich nicht eingehen und eventl. richterliche Entscheidung beantragen, falls ich damit Aussichten auf Erfolg habe. E. P. Antwort. Unser Rechtsanwalt schreibt: Verträge mit Geisteskranken sind nichtig. Die Gegenpartei, hier also Frage steller, kann nur die gesandte Ware zurückfordern, hat aber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ist die Ware inzwischen schlecht geworden oder ganz verdorben, so muss er sie zurück nehmen, wie sie ist. Wären die Waren etwa von dem Geistes kranken oder dessen Vertreter verkauft, so kann er denjenigen Betrag verlangen, um den der Geisteskranke bereichert ist, also denjenigen Betrag, den der Geisteskranke beim Verkauf dafür erhalten hat. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Aenderung der Arbeitsbedingungen. Eine Aenderung der Arbeitsbedingungen kann nur mit dem Einverständnis des Arbeiters geschehen. Ein Landschaftsgärtner in Dresden liess eines Tages durch einen angestelltenObergärtner den in der Gärtnerei beschäftigten Gehilfen erklären, das sie dem nächst in der „Landschaft“ beschäftigt würden, dort aber statt 35 Pf. — wie bisher — nur 30 Pf. Stundenlohn erhielten. Bei denjenigen, die keine Kündigung hatten, trat diese Aenderung sofort in Kraft, während die mit 14 tägiger Kündigung erst in 14 Tagen weniger Lohn erhalten sollten. Bevor der Gärtner gehilfe H. in der „Landschaft" anfing, sagte er zu dem Ober gärtner: „Das sage ich Ihnen aber gleich, unter 35 Pf. Stunden lohn arbeite ich nicht!“ Der Obergärtner meinte, er glaube kaum, dass mit ihm eine Ausnahme gemacht würde. Der Ge hilfe arbeitete und erhielt auch die ersten beiden Wochen wie bisher seine 35 Pf. Stundenlohn. Dann aber erhielt er nur 30 Pf.; er kündigte deshalb und klagte wegen 3,20 M. Lohnforderung. Das Gericht gibt dem Kläger recht und ist der Meinung, dass es nicht zu einer Abänderung der Arbeitsbedingungen gekommen sei. Es genüge nicht, wenn einfach gesagt wird: „Ihr bekommt jetzt nur noch so viel Lohn 1“ Dazu bedürfe es des Ein verständnisses der Arbeiter, sei dies auch nur ein stillschweigendes. Da aber der Kläger gegen die Verschlechterung der Arbeits bedingungen ausdrücklich protestiert habe, mussten ihm weiter 35 Pf. Stundenlohn gezahlt werden. Der Beklagte wurde zur Zahlung verurteilt. a 9 FRR Bütherschau. RRS g Meyers Grosses Konversations-Lexikon. Ein Nachschlage werk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Mehr als 148,000 Artikel und Ver weisungen auf über 18,240 Seiten Text mit mehr als 11,000 Ab bildungen, Karten und Plänen im Text und auf über 1400 Illustrationstafeln (darunter etwa 190 Farbendrucktafeln und 300 selbständige Kartenbeilagen) sowie 130 Textbeilagen. 30 Bände in Halbleder gebunden zu je 10 Mark oder in Prachtband zu je 12 Mark. (Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien.) . Der 12. Band (L—Lyra) bringt aus allen Gebieten eine solche Wissensfülle, dass die Wahl schwer wird, das Beste herauszugreifen. All gemeines Interesse haben die Artikel „Lebensversicherung“ mit einer übersichtlichen „Statistik der Lebensversicherungs gesellschaften“, „Lehrling und Lehrlingswesen“, „Lotterie“, „Landkarten“, „Lithographie“, letztere beiden mit trefflichen bunten Tafeln. Aus dem Reiche der Naturwissenschaften erwähnen wir eine Reihe wichtiger Artikel über „Licht“ und „Luft“; über „Luftdruck“ und „Lufttemperatur“ werden wir durch instruktive Karten aufgeklärt. Von den zahlreichen Bei trägen aus dem Gebiete der Medizin und Hygiene heben wir die ausführlichen Artikel „Lichttherapie“ und „Lungenschwindsucht“ hervor. Einen breiten Raum nimmt in diesem Bande die „Land wirtschaft“ mit einer Reihe einschlägiger Artikel (Landwirt schaftliche Betriebsformen,Betriebssysteme, Maschinen,Wirtschafts erträge usw.) ein, während die agrar-politischen Bestrebungen der Vergangenheit und der Gegenwart im Artikel „Land wirtschaftspolitik“ eingehend beleuchtet werden. Der Artikel: „Landwirtschaftliche Schädlinge“ ist für uns Handelsgärtner noch ganz besonders interessant, treffen wir doch unter ihnen so manche Bekannte, die sich auch in unseren Kulturen so unliebsam bemerkbar machen. Die Beschreibungen der Pflanzen ist auch in diesem Bande wieder eine sehr aus führliche, so z. B. lassen die Abhandlungen über die Linde, Lärche, Lilien und Liliaceen mit ihren Abbildungen an Vollkommenheit nichts zu wünschen übrig. Der 12. Band mit seinen 34 schwarzen und 4 Farbentafeln, sowie 14 Karten und Plänen reiht sich seinen Vorgängern würdig an. S SS bandels-Kegister. SS SS *=*== Barmen. In das Handelsregister wurde bei der Firma Central-Blumenhalle Heinrich Schwarz in Barmen eingetragen: Jetziger Inhaber des Geschäfts ist der Kaufmann Paul Weber zu Barmen, Die Firma lautet jetzt: Central-Blumenhalle Paul Weber zu Barmen. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Kanfmann Paul Weber ausgeschlossen. Hamburg. In das Handelsregister ist eingetragen die Firma Rich. Bandmann & Co. Gesellschafter: Richard Heinrich Band mann, Inhaber eines Blumen- und Pflanzengeschäfts, zu Hamburg, und Johann Friedrich Emil Lotz, Gärtner, zu Hamburg. Die offene Handelsgesellschaft hat am i. August 1907 begonnen. Stettin. In das Handelsregister ist eingetragen bei der Firma Gebrüder Koch, Handelsgärtnerei und Blumenhandlung in Stettin: Inhaber der Firma ist jetzt der Kaufmann Karl Kallmeyer in Stettin. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Kaufmann Karl Kall meyer ausgeschlossen. Ueber den Nachlass des am 4. Dezember 1902 in Stellingen» Langenfelde verstorbenen Gärtners Georg Johann Repsold ist am 7. August das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Theodor Drews in Altona, Mathildenstrasse 7. Offener Arrest mit Anzeigefrist biszum 21. August. Erste Gläubigerversammlung den21. August. Anmeldefrist bis zum 7. September. Allgemeiner Prüfungstermin den 18. September 1907. Ueber das Vermögen des Kunst» und Handelsgärtners Theodor Karl Wilhelm Christoph Westphal, in Firma Th. West phal in Plauen, am untern Bahnhof Nr. 5 ist am 10. August 1907, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts anwalt Justizrat Dr. von Petrikowsky in Plauen. Anmeldefrist bis zum 7. September. Wahltermin am 9. September. Prüfungs termin am 23. September. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. September 1907. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Obstbau- technikers Walther Cossmann in Langen ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 31. Juli 1907 angenommene Zwangs vergleich bestätigt ist, aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnerei- besitzers Emil Reinhold Schöppe in Naundorf, Verkaufsläden Blasewitz, Tolkewitzerstr. 1, und Dresden, Pragerstr. 56, ist nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Hermann Schauinsland zu Ridda ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen 1) des August Stillger, 2) des Georg Stillger, beide in Zahlbach wohnhaft und Inhaber der nicht im Handelsregister eingetragenen Firma Gebrüder Stillger Kunst» und Handelsgärtnerei daselbst, ist, nachdem der Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluss bestätigt ist, aufgehoben. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kunst» und Handelsgärtners Hugo Stössel in Bleichfelde hei Brom berg ist zur Abnahme der Schlussrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlusstermin auf den 9. September 1907 bestimmt. S KM Preisverzeichnisse. KM KM Max Kornacker in Wehrden. Verzeichnis über Harlemer Blumenzwiebeln, Sonderangebot von Samen zur Herbstaussaat.
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