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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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den Schatten wesentlichen Schaden verursachen ? Freundliche Bitten und ernstliche Aufforderungen halfen nichts, ihn zu be wegen, die Schädlinge zu entfernen. Sind in solchem Falle gesetzliche Bestimmungen vorhanden, um dagegen Einspruch zu erheben ? H. G. Antwort. Unser Rechtsanwalt schreibt: Gesetzliche Be stimmungen, auf Grund deren Einspruch erhoben werden könnte, sind im Bürgerlichrn Gesetzbuch nicht vorhanden, der § 906 B. G. B. bestimmt zwar: Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Russ, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt oder durch eine Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist. Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig. Der von Bäumen geworfene Schatten ist hier als verbotene Einwirkung nicht aufgeführt. Ich habe nicht gehört oder gelesen, dass zu solchen Einwirkungen der Schatten eines Baumes oder eines Gebäudes gehöre, glaube auch nicht, dass der Ausdruck des Gesetzes, „oder ähnliche von einem Grundstück ausgehende Ein- Wirkungen“ sich auf den von Bäumen geworfenen Schatten be ziehe. Von einer Klage auf Unterlassung kann ich mir deshalb einen Erfolg nicht versprechen. Zahlungsausstand bei gärtnerischen Lieferungen. Im November vorigen Jahres gab ich einer Baufirma, welche in Zahlungsschwierigkeiten kam, für gelieferte Gartenarbeiten einen zweijährigen Zahlungsausstand und vollzog dies mit meiner Unterschrift. Nachdem hat der eine Teilhaber einen Offenbarungs eid geleistet, dass er nichts besitzt, und ein Teil der Objekte kommt im nächsten Monat zur Zwangsversteigerung. Kann ich gegen die Baufirma klagbar werden, trotzdem ich den Zahlungs ausstand erteilte ? Es würde sich nur darum handeln, ein Urteil in die Hände zu bekommen, denn Geld ist einstweilen nicht zu erhalten. Kann ich annehmen, dass sich durch den geleisteten Offen barungseid und die demnächst stattfindende Zwangsversteigerung die Vermögensverhältnisse mehr verschlechtert haben als vordem ? Antwort. Unser Rechtsanwalt schreibt: Der Fragesteller wünscht zu wissen, ob er trotz der Stundung jetzt Klage erheben kann. Ich muss die Frage verneinen. Fragesteller hat vermutlich den § 321 B. G. B, im Auge, denn er glaubt annehmen zu können, dass sich die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin durch den Offenbarungseid und durch die Vollstreckung noch mehr ver schlechtert haben. Der § 321 B. G. B. lautet: Wer aus einem gegenseitigen Vertrage vorzuleisten verpflichtet ist, kann, wenn nach dem Abschlusse des Vertrages in den Vermögensverhält nissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung ein tritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, die ihm obliegende Leistung verweigern, bis die Gegen leistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Diese Gesetzesbestimmung gewährt aber dem Gläubiger nicht das Recht, früher zu klagen, als er sonst berechtigt sein würde, sondern gibt ihm nur die Befugnis, seine eigenen Leistungen zurückzuhalten. Sie betrifft also einen ganz anderen Fall. xezssseesssasssesssessEsEG e EN Gartenbau-Husstellungen. E 4 va0szs2ssz5cszss20seszz6s9eeE232:88s8622 Mannheim, 1. Mai bis 20. Oktober 1907. Grosse Garten bau-Ausstellung. Anfragen an die Geschäftsstelle, Mannheim, Friedrichsplacz 14. Aachen, 15. August bis 20. Sept. 1907. Handwerksaus- Stellung verbunden mit einer Ausstellung für Kunst- und Land schaftsgärtnerei. Leipzig, 21. und 22. August 1907. Pflanzenmesse des Leip ziger Gärtnervereins im Palmengarten. Näheres durch Ed. Meyner in Leipzig-Lindenau. Wandsbek, 28.—30. Aug. 1907. Handelspflanzen-Ausstellung. Mannheim 6.-9. September 1907. Grosse Dahlien-Aus stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft. Anmeldungen an den Geschäftsführer Curt Engelhardt in Leipzig-Eutritzsch. Bremen, 14.—17. September 1907. Grosse Dahlien-Aus- Stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft im Bürgerpark, ver bunden mit einer Dahlien-Bindekunst-Ausstellung der Jubiläums- Gartenbau-Ausstellung. Erfurt, Mitte September 1907. Schnitt- und Florblumen- Ausstellung der Erfurter Gärtner Vereinigung im Restaurant zum Spaten am Anger. Lübeck, 20.—23. September 1907. Lokale Gartenbau-Aus stellung des Gartenbau-Vereins. Magdeburg, Septbr. 07. Dahlienschau desGartenbau-Vereins. Posen, 12.—14. September 1907. Gartenbau-Ausstellung. StegHtz-Berlin 2.-7. Oktober 1907. Jubiläums-Ausstellung des Steglitzer Gartenbau-Vereins im Albrechtshof. E= Inhalt, s Seite Gärtnerische Ein- und Ausfuhr im ersten Halbjahr 1907. . 352 Zur Haftpflichtversicherung 353 Handelsgärtner und Blumengeschäftsinhaber 354 Gürtnerei und Bienenzucht. Von Wilhelm Spitz 1 a y. 355 Fragekasten. Antworten von B. Basse, Th. Ernst, L. Kn ö nagel, Wilhelm Spitzlay 356 Neuzüchtungen nnd Neueinführungen. Von P. Neuen. . 357 Agitationsfonds. Kontraktbrüchige Gehilfen. Verbandsnachr. 357 Aus den Vereinen 359 Kleine Mitteilungen 360 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Rechtsfragen. . . 360 Gartenbauausstellungen 361 Provinzial-Verband Hannover in Gemeinschaft mit dem Landes-Verband Braunschweig. Sonntag, den 18. August 1907, nachmittags 3 Uhr in Goslar, Hotel A c h t e r m a n n , grosse Versammlung. Tages ordnung: 1. Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands und seine Fortschritte im letzten Jahre. Referent Herr A d am, Braunschweig. 2. Der Zweck der Provinzial-Landes-Verbände und Gruppen im Verbände. 3. Gärtnerische Schiedsgerichte. Ref. Herren Wilh. M e y e r-Kirchrode und Herm. Starke- Göttingen. 4. Der allgemeine Deutsche Handelsgärtnertag in Mannheim. 5. Verschiedenes. Die Vorstände. Gäste herzlich willkommen. Nach dem schönen Goslar a. Harz laden wir unsere verehrlichen Mitglieder mit ihren Damen recht herzlich ein und bitten dringend um Einführung von Gästen! Für unsere Teilnehmer aus Hannover und Um gebung haben wir Preisermässigung und kostet: Hannover und zurück Mk. 3.80, Hildesheim und zurück Mk. 2.30. Ab fährt erfolgt von Hannover morgens 6 Uhr 15 Minuten, von Hildesheim 7 Uhr 4 Minuten. Ankunft in Goslar 8 Uhr 10 Minuten. Besichtigung von Goslar und Umgebung. 1 Uhr gemeinschaftliches Essen im Hotel Achtermann. Gruppe Sachs. Erzgebirge. Versammlung Sonntag, den 18. August in Mittweida (Wart- | bürg). Tagesordnung wird durch Einladungskarten bekannt ge geben. Um recht zahlreichen Besuch bittet Der Obmann: Dehne. Gruppe Kreish. Leipzig—Sachs.-Altenburg. Anlässlich der vom Leipziger Gärtnerverein am 21. und 22. August stattfindenden Pflanzenmesse findet Donnerstag, den 22. August abends 6 Uhr eine Gruppenversammlung im Saale des Kuhturm-Restaurants statt. Tagesordnung: 1. Vortrag über Zementbauten in der Gärtnerei von Herrn G. S.c heibe- Holzhausen. 2. Verschiedenes. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Gäste sowie Verbandsmitglieder, welche die Messe be suchen, sind herzlich willkommen. Moritz Zeibig, Obmann. Gruppe Mittlerer Saalkreis. Gruppenversammlung Sonntag, den 25. August, Nachm. 81/2 Uhr im goldenen Schiffchen zu Halle a. S., Gr. Ulrichstrasse. Tagesordnung wird per Karte bekannt gegeben. Der Obmann : O. Schroeter. Gruppe Niederrhein. Bei Gelegenheit der vom 15. August bis 20. September statt findenden Aachener Handwerksausstellung, welcher unter Ab teilung V eine Ausstellung für Kunst- und Landschaftsgärtnerei angegliedert ist, findet am Sonntag den 25. August 1907, Nach mittags 3 Uhr im Holländischen Hof in Aachen, gegenüber dem Zoologischen Garten, in der Lochner Strasse, eine Gruppen versammlung statt. Tagesordnung: 1. Die Lage der deutschen Handelsgärtnerei unter den jetzigen Handelsverträgen. 2. Be sprechung über die Bildung einer Gruppe Aachen. 3. Die Fried hofsgärtnerei und ihre Konkurrenz für den Haudeisgärtner. 4. Allgemeine Diskussion. In den Pausen Blumen-und Pflanzen börse ! Muster mitbringen! Vor und nach der Versammlung Besichtigung der Ausstellung, sowie Aachener Gärtnereien und Sehenswürdigkeiten. Antrag auf Gewährung eines ermässigten Eintrittspreises zur Ausstellung ist gestellt, weshalb empfohlen wird, Mitgliedskarten mitzuführen. Die schon Vormittags in Aachen anwesenden Kollegen werden gebeten, sich um 11 Uhr im Holländischen Hof einzufinden. Bestellungen zum Mittagessen sind an den Besitzer, Herrn Scharfenberg, zu richten. Um zahlreichen Besuch auch von Nichtmitgliedern, die stets will kommen sind, wird freundlichst gebeten. Der Gruppenvorstand. I. A.: Fritz Esch.
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