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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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360 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw No. 33 »WWWWWWWWW!» vwwwwwwwwwwwwwwwww# M S Kleine IIlitteilungen. GS # * AAAAAAAAAAAAA bessere, schönere Strassengestaltung zu schaffen. Redner besprach einzelne Strassen und Strassenzüge in Heidelberg, Zürich, Char lottenburg und in nordamerikanischen Städten. Er bewies durch recht gute Lichtbilder, dass überall, wo nicht bestimmte Bau vorschriften, als Abstand der Häuser von der Strasse, Material des Zaunes und andere Vorschriften hemmend wirken, ein viel besseres Strassenbild erstehen wird. Auch die Vorgartenmisere kam zur Besprechung; die Schwierigkeit, auf einen Raum von 2—4 m Breite einen Garten zu gestalten, wurde nicht verkannt. Es wäre anzustreben wo es die Raumverhältnisse gestatten, Vor gärten v. 8—10 m 'liefe einzuführen. Redner kam sodann auf das schon hier und da angewendete Verfahren, „Festlegung der hinteren Bauflucht und Schaffung grosser, in der Mitte der Häuserblocks gelegener Spielplätze“, zu sprechen Er führte den Plan einer solchen Musteranlage, stammend von Gartenarchitekt H o e m a n n - Düsseldorf, im Lichtbilde vor. Hier waren die Häuser direkt an die Strasse gestellt, jedes derselben hatte einen abgeschlossenen Garten und in der Mitte, von den Gärten ein geschlossen, liegt der grosse gemeinschaftliche Spielplatz. Der Vortrag des nächsten Redners, Herr Gartendirektor Eneke-Cöln, deckte sich in vielen Punkten mit dem ersten. Herr E n c k e teilte mit, dass die Stadt Cöln die Schaffung solcher Häuserblocks schon beschlossen habe. Ferner zeigte er durch Lichtbilder Pflanzenschmuck an Kirchen, Denkmälern und städtischen Plätzen. Redner besprach am Schlüsse seiner sehr interessanten Ausführungen die verschiedenen Möglichkeiten einer Parkgestaltung, welche er durch Lichtbilder aus dem von ihm geschaffenen Klettenbergpark erläuterte. Am nächsten Tage, Dienstag, vormittags wurden die Be ratungen und Vorträge im Musensaale des städt. Rosengartens fortgesetzt. Thema: „Heimatsschutz und Landesverschönerung“. Referenten waren: Herr Schriftsteller Mielke und Herr Garten direktor K u b e - Posen. Herr Mielke machte auf die vielen Dinge aufmerksam, welche die Landschaft beeinträchtigten, wie Eisenbahndämme, Kanäle, Talsperren und grosse Fabrikanlagen. Oft könne mit geringen Mitteln das schlechte Aussehen, das störende in der Landschaft durch diese ja notwendigen Anlagen, bedeutend gemildert werden. Besonders sei es zu begrüssen, dass die Eisenbahnverwaltungen die Pflege der Hecken an den Bahndämmen, sowie Neu-Pflanzungen angeordnet haben. Auch die Aussichtstürme verunstalten oft die Physiognomie unserer Heimat, 95 Prozent könnten ohne Schaden verschwinden. Herr K u b e besprach in seinem Vortrag zunächst den Erlass des Ministers und der Regierungspräsidenten zum Schutze alter Bäume und Baumbestände, sowie wertvoller Pflanzengemeinschaften, wozu er die Regierung beglückwünschte. Die Regierung hat die einzelnen Regierungspräsidenten beauftragt, Ausschüsse zu bilden, welche über passende Massnahmen zum Schutze unserer Heimat und der Landespflege beraten sollen. Zu diesen Ausschüssen sollen Gartenfachleute hinzugezogen werden. Am Mittwoch, dem Schlusstage der Hauptversammlung, wurde über Hausgärten gesprochen. Die Herren Professor Widmer- Karlsruhe und Wolfgang Singer - Kissingen referierten. Der mit Spannung erwartete Vortrag des Herrn Professor Schu Itze - Naumburg fiel leider infolge Abwesenheit des Referenten aus. Herr Mich. Buchner hatte sein Fern bleiben ebenfalls entschuldigt. Die nun auf 2 reduzierten Vor träge begannen mit dem des Herrn Prof. Widmer über die L ä u g e r-Gärten. Herr Widmer sprach recht eingehend über den architektonischen Garten, seine Beziehungen zum Hause und zur Landschaft, und führte sodann weiter aus, dass die Gärten des Prof. Länger das Prinzip grösster Sachlichkeit und Ein fachheit verkörpern und gerade den Künstler vollauf befriedigten. Herr Widmer schloss seinen Vortrag, indem er bemerkte, da der Garten in so reger Beziehung und Verbindung zu dem Hause stehe, müsse er unter Auswahl sich leicht in Formen fügender Pflanzen, architektonisch gestaltet werden; ob dies Architekt oder Gärtner tun, sei gleichgültig. Herr Singer besprach das Wesen des Gartens und knüpfte daran eine Besprechung der einzelnen Gärten der Ausstellung. Es ist recht erfreulich, dass sich auch im letzten Vortrage die Ausführungen des Architekten mit denen des Gartenfachmannes in wesentlichen Punkten fast deckten, und so der Boden gemein samen Handelns betreten werden kann. Leider konnte durch die Abreise der Teilnehmer an der Schwarzwaldfahrt nur eine kurze Diskussion gestattet werden. Um 1 Uhr nachmittags wurde die aufs Beste verlaufene Tagung durch den 2. Vorsitzenden, Herrn Gartenbaudirektor E n c k e - Cöln, geschlossen. *aNNNAMANNNNNANNNNNMMAKNKNNNAANKNNNNANN Bericht über die Geschäftslage in der Blumenmarkthalle zu Berlin im Juni- Juli o7. Im Juni bis Mitte Juli blieb die Geschäftslage befriedigend, da das andauernd kühle Wetter den Flor der Schnittblumen etwas zurückhielt. Erst mit Eintritt der Ferien wurde das Geschäft von Tag zu Tag schlechter, wie wir es hier immer zu dieser Zeit gewöhnt sind; nur wollen manche wissen, dass das Geschäft doch noch um etwas mehr verschlechtert sei, als sonst. Dies mag zutreffen, da im allgemeinen die Konkurrenz sich auch vergrössert hat — also auch in Produktion — wenngleich Petrus durch seine „Hagelschauer“ einen Teil derselben um Berlin herum hat vernichten lassen, sodass die an den Markt gebrachten übrigen Schnittblumen besseren Absatz fanden; da ohnehin im Juli der fürchterliche, ausnahmsweise starke Regen fall ungeheuren Schaden an allen Freilandkulturen verursacht hat, so kann man sich vorstellen, wie niedrig Preise und Absatz unter normalen Verhältnissen geworden wären. Vom Auslande konkurrierte hauptsächlich nur noch Holland mit Iris, Lilien, Gladiolen, bis jetzt noch!— Die Preise und Absatz für Juni bis Mitte Juli waren wie gesagt befriedigend; sie waren Anfang Juni teils noch sehr hoch, da der Freilandflor auf sich warten liess. — Die Freilandrosen | wurden anfangs noch gut bezahlt, und fielen die Preise erst von I Mitte Juli ab auf den in letzten Jahren üblichen Preis von 5—20 Pfg. pr. Dutz., halblang geschnitten. Lange Rosen er- ! zielten 50 Pfg. bis 2,00 Mk. pr. Dutz. Letztere in ausgesucht I schöner Qualität natürlich. Ultimo Juli bei Eintritt warmer | Tage konnte man dieselbe lange Ware mit 25—50 Pfg. verkaufen — da dieselben sozusagen in der Hand zu weit erblühten. I Darum gilt für den Blumenhandel der Satz: „Sehr heisses Wetter | — schlecht Geschäft; kühles Wetter.—• gut Geschäft!“ Nur für i den Sommer natürlich. Denn im Frühjahr, Herbst und Winter bringt das kühle Wetter die Konkurrenz des Auslandes voll zur ! Geltung und die deutschen Blumen verlieren ihren Wert. — Es ist deshalb immer im Auge zu behalten, dass die Be schränkung der ausländischen Einfuhr stets das Ziel unseres Verbandes bleiben muss. E. Kohlmann. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Zweimalige Bezahlung einer Schuld. Unter welchen Umständen ein Schuldner verpflichtet sein kann, seine Schuld zweimal zu zahlen, zeigt eine Entscheidung des Königl. Landgerichts zu Essen. Der Kläger in dem hier vorliegenden Rechtsstreite schuldete einem Kaufmann zu B. im Kreise Gelsenkirchen einen kleinen Geldbetrag, während er von einem Freunde, dem Beklagten, einen gewissen Betrag zu fordern hatte. In Gegenwart des Kaufmanns legte nun der Beklagte eines Tages den schuldigen Betrag in seinem Ladenlokale dem Kläger auf den Tisch mit dem Bemerken, das Geld sei für ihn. Sogleich legte der Kaufmann die Hand auf das Geld und nahm es für seine Forderung in Anspruch. Der Kläger bezeichnete nun den Beklagten nach wie vor als seinen Schuldner und ver langte Zahlung. Der Beklagte lehnte dieses ab mit der Be gründung, durch die bewirkte Hergabe des Geldes habe er sich von seiner Schuld befreit. Die sofortige Beschlagnahme durch einen Gläubiger des Klägers berühre ihn gar nicht. Während die erste Instanz den Ausführungen des Beklagten beipflichtete und den Kläger abwies, entschied das Königl. Landgericht zu Essen zu gunsten des letzteren. In den Urteils grün den heisst es u. a., dass nach § 362 B.-G.-B. ein Schuldverhältnis erst dann erlösche, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt werde. Äusser dem sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen er gebenden Erfordernis, dass die Leistung mit dem Willen und | zu dem Zwecke erfolgen muss, die Verbindlichkeit zu erfüllen, । müsse also die Leistung in die tatsächliche Gewalt des Gläubigers übergegangen sein. Beide Erfordernisse seien aber hier nicht vorhanden. Die Umstände, dass der Kaufmann mit dem Be klagten vorher über die Schuld des Klägers gesprochen habe, dass ferner Beklagter dann plötzlich während des Gesprächs ohne Aufforderung das Geld so hingezählt habe, dass der Kauf mann es unmittelbar an sich nehmen konnte, liessen darauf schliessen, dass Beklagter gar nicht den Willen gehabt habe, dem Kläger zu zahlen, sondern im Einverständnisse mit dem Kaufmann lediglich den Zweck verfolgt habe, diesem zur Be friedigung seiner Forderung zu verhelfen. Dazu habe auch die Beweisaufnahme ergeben, dass der Kläger zu irgend einer Zeit Verfügungsmacht über das hingezählte Geld nicht gehabt habe. Aus diesen Gründen könne von einer Zahlung an den Kläger keine Rede sein, vielmehr bestehe der Anspruch an den Be klagten nach wie vor. Dem Klageantrage war daher Folge zu geben und Beklagter zur Zahlung zu verurteilen. $9 sg Rechtsfragen. •5 so $ Entfernung von Bäumen von der Grenze. Ist der Garten-Nachbar berechtigt, direkt oder 30—40 cm von der Grenze (Zaun) Eschenhochstämme zu pflanzen, die durch
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