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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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beschaffen, wenn die Blumengeschäfte geschlossen sind. Auch die Automaten müssen jetzt infolge gesetzlicher Be stimmungen während der Kirchzeit und an allen im Gewerbe betrieb verbotenen Verkaufsstunden geschlossen sein. Das gesetzliche Verbot lässt sich mit Leichtigkeit ebenfalls in das Sonntagsruhegesetz aufnehmen. — — — Nehmen wir Nummer 4, als denjenigen, der scheinbare Berechtigung hat, vorweg. Tatsächlich beschäftigen sich seit Jahren viele Mittelstandsvereinigungen mit dieser Gesetzesverschärfung. Auch der Bund der Handel- und Gewerbetreibenden befasste sich in seiner vorjährigen General versammlung damit, es lag ihm eine Fassung vor, die be sonders die Ausverkäufe einschränken sollte; nach stunden langen Debatten, nachdem alle möglichen Vorschläge ventiliert waren und man eingesehen hatte, dass fast alle Verschärfungen Selbstfesselungen gleichkamen, nahm man schliesslich eine ganz zahme Fassung an, die kaum imstande sein wird, Auswüchse zu beseitigen, notabene, wenn sie überhaupt von den gesetzgeberischen Körperschaften ange nommen wird. Was eigentlich geschehen soll, erfährt man aus vorliegendem Anträge nicht, man kann sich ja allerlei denken, das wahre Gesicht wird der Antrag wohl erst in Mannheim zeigen, aber so gut man es auch vielleicht meint, man soll sich vorsehen und sich nicht freiwillig in die Brennessein setzen. Wenn jemand in legaler Weise Waren erworben hat, wird ihm niemand einen Verkaufspreis vor schreiben können, so bitter weh es auch tut, wenn ein lieber Kollege z. B. Palmen, Blattpflanzen und Schnitt blumen dem Publikum zu Preisen anbietet, die den Un willen aller reellen Geschäftsleute hervorrufen muss ! Der Antrag 3 ist wohl der Missstimmung zuzuschreiben, die durch eine in pekuniärer Hinsicht verunglückte Aus stellung entstanden ist. Ein Handelsgärtner und Blumen geschäftsinhaber hatte sich gestattet, zur Zeit dieser Aus stellung ebenfalls eine solche mit Pauken und Trompeten abzuhalten und so viel zum Fiasko der Vereinsausstellung beigetragen. Ohne gerade diesem Privatunternehmen ein Loblied singen zu wollen, sind wir doch der Meinung, dass > der Unternehmungslust einzelner keine Schranken gezogen | werden dürfen. Warum sollen gerade nur Körperschaften das Becht haben, ausstellen zu dürfen ? Wenn dieser An trag zur Folge haben sollte, dass ein diesbezügliches Gesetz | erlassen würde, würden wir dies sehr bedauern, es ist un verständlich, warum man sich durchaus selber Hemmschuhe anlegen will und eigenen Kollegen das Becht nehmen will, wenn es ihnen gefällt, ihre Erzeugnisse zur Schau zu stellen. Es spricht aus diesen ganzen Anträgen ein reaktionärer Geist, kleinlichen Eifersüchteleien und dem Brotneide ent sprungen. Nicht einmal den armen Händlern, die die Nacht mit zum Erwerbe zur Hilfe nehmen müssen, gönnt man ihr kärgliches Dasein. Der Antrag 5 will ihnen den Garaus machen. Nach der Fassung der Begründung scheint der Vater dieses Antrages wirklich der Ansicht zu sein, dass es Leute geben könnte, die unter Zahlung des Eintritts geldes ein Vergnügungsetablissement nur zu dem Zwecke betreten, dort Blumen zu kaufen ! — Denkt man denn garnicht daran, wer alles durch die Verwirklichung der im Anträge niedergelegten Wünsche geschädigt wird, verspricht man sich wirklich soviel eigenen Vorteil, dass man leichtherzig eine Anzahl Existenzen vernichten mag? Wir können es nicht glauben, dass dieser Antrag gehörig überdacht worden ist. Die Verschärfung der Sonntagsruhebestimmungen seitens der Behörde wird ganz von selber kommen, es ist gar nicht nötig, dass der Verein der Blumengeschäfts inhaber diese bei jeder passenden oder vielmehr unpassenden Gelegenheit vorzunehmen sich berufen fühlt. Auf den Kirchhöfen will man keine Buhe, die Arbeiter können ja schwitzen, aber die Blumenhändler, die den Passanten und Besuchern der Vergnügungsstätten die nicht einmal billig zu nennenden, schon nach ein paar Stunden verwelkten, und dann fortgeworfenen Schmuckstücke verkaufen, sollen feiern. Wir behaupten, dass dann die Blumengeschäfts inhaber auch nicht ein Sträusschen mehr in ihren Läden verkaufen werden; auch die Würfelbuden, auf die viele scheel seheh, halten wir nicht für schädigend, wenn man nur ein wenig nachdenken würde, würde man sie sogar für nützlich ansehen müssen; geringwertige Sachen findet man in jeder Gärtnerei einmal, nicht ein jeder Gärtner kann es sich leisten, dieselben auf den Komposthaufen zu werfen, i verkauft müssen sie werden, nimmt sie nicht der Verloser, j bekommt sie anderen Tags der Strassenhändler! Und dass diese Blumen auf derStrasse den Geschäften mehr Schaden | tun, als in den Würfelbuden, ist wohl jedem ohne weiteres klar. Genau so steht es mit den Schnittblumen. Alle diese Kleinhändler, die man mit dem Anträge treffen will, tragen dazu bei, geringwertige Sachen gelegentlich unter das Publikum zu bringen, man kauft ein Sträusschen, um seinem Schatz eine Aufmerksamkeit zu erweisen, und man zieht ein Los oder würfelt, um seine Groschen los zu werden, sei es um Pfefferkuchen, um Blumen oder um eine Gans —■ es gehört eben mit zum Sonntagsvergnügen! — Man verzeihe, dass man das hier noch klar machen muss! Wie man sieht, das Bufen nach Gesetzesverschärfungen ist das vortönende in den Anträgen. Ob nicht noch jemand den Antrag aushecken wird, dass jedem Menschen per Gesetz, die Luft . kubikmeterweise zugeteilt wird ? — Wer weiss, was noch werden mag, glücklicherweise hat man im Reichstage einen grossen, grossen Papierkorb, in den so vieles versenkt wird, was Menschengeist zu eigenem und fremdem Schaden erdacht. Bemerkenswert ist, dass gerade die Anträge vorgenannten Vereins jegliche Bücksichtsnahme auf uns Handelsgärtner vermissen lassen, wir aber haben ein Interesse daran, dass sowohl die Blumenhändler wie Verloser an den Vergnügungs stätten weiterhin ihr Gewerbe ausüben dürfen. In Magde burg wollte man die Schnittblumenhändler der Strasse um bringen, die diesbezügliche Besolution ist dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen, d. h. auf gut deutsch, in den Papierkorb gewandert, den ähnlichen Anträgen für Mann heim wird, wenn sie angenommen und weiter verfolgt werden sollten, wohl ein gleiches Los beschieden sein. O GD Gärtnerei und Bienenzucht. Von Wilh. Spitzlay, Gärtnereibesitzer und Wanderlehrer für Bienenzucht in St. Goarshausen. Angeregt durch die Frage 909 im Handelsblatt Nr. 32 will ich nachfolgendes zum Nutzen der Gärtnerei in bezug auf die Bienenzucht veröffentlichen. Gärtnerei, Obstgärten und Feldbau, kurzum, die ganze Pflanzenwelt bedarf der Bienen, Hummeln und anderer Insekten zur Befruchtung und zum Uebertragen von Blütenstaub, wir be kämen keine Früchte, wenn wir die Insekten mit Haarkleidern nicht hätten. Die Bienen nehmen mit ihrem Körper, der ganz mit Haaren besetzt ist, den Blütenstaub von einer Blume zur andern. In ihrem Instinkt und Naturtrieb, Honig zu sammeln, befliegen sie, wenn genug Blüten vorhanden, diese den ganzen Tag; die Zahl der Blüten, die eine Biene in einem Tage befliegt, geht in die Tausende. Am besten sieht jeder stille Beobachter das, wenn wir viel Regenwetter in der Baumblüte haben, sodass wir wenig Obst bekommen, weil die Befruchtung nicht naturgemäss vor sich geht. Ein alter Bauer sagte mir, als ich mit demselben vor 50 Jahren an einem Kleefelde vorbeiging: Der Mann bekommt dieses Jahr keinen Samen von dem Klee, denn der hat zuviel Begen in der Blüte, die Bienen und Hummeln können den Klee nicht befliegen. Mir wurde später beim Dreschen gesagt, dass die Ernte an Kleesamen garnichts erbrachte, es war so, wie mir der alte Bauer vorhersagte.
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