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Ho. 33 Rixdorf-Berlin, den 17. August 1907. XXII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend Jeder Woche. Rbonnementspreis für nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mb. 50 Pf„ für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. loh«. Bechmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Illitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Hufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berucftsiditigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Hrtikeln sich auf das Bandeisblatt zu beziehen. geg Nilglieder! Erinnert Euch unseres Flugblattes und verbreitet es überall! Gärtnerische Ein- und Husfuhr im ersten Halbjahr 1907. Wenn wir auch von der früheren Gepflogenheit, monat liche oder vierteljährliche Uebersichten über den gärtnerischen Handel in Ein- und Ausfuhr zu geben, schon aus Raum- mangel längst abgewichen sind, so haben wir es immer betont, dass wir es für eine Notwendigkeit halten, wenigstens in grösseren Zwischenräumen ein Bild über den auswärtigen Handel Deutschlands mit gärtnerischen Produkten zu geben. Wenn der Wert derartiger Aufzeichnungen zur Zeit auch nur ein informatorischer ist, — deshalb aber nicht weniger interessant, weil er Vergleiche ermöglicht, — so ist es doch für die Zukunft von Wert, grössere Abschnitte unserer Ein- und Ausfuhr als Material niederzulegen und bekannt zu geben. Genaue Vergleiche mit dem Vorjahr anzustellen, wird allerdings erst vom Beginn des nächsten Jahres ab möglich sein, da das vergangene Jahr in seinen ersten beiden Monaten solche besass, in denen die neuen Handels verträge noch nicht in Kraft, und das statistische Waren verzeichnis noch nicht in der Weise gegliedert war, wie heute. Dass aber trotzdem interessante Vergleiche zu ziehen sind, haben wir in Nr. 18 des Hdlsbl. vom 4. Mai ds. J. gezeigt, ab wir der Frage näher traten, ob die gärtnerischen ' Zölle bisher eine Wirkung gehabt haben. Zu solchen Ver- , gleichen wird auch die jetzige üebersicht am Schlüsse der- | selben Veranlassung geben. Nachstehende Erläuterungen früherer Uebersichten seien zum besseren Verständnis wiederholt. Die Mengeneinheit ist der Doppelzentner, abgekürzt „dz“ = 100 kg Reingewicht. Waren, die einem Zollsätze bis zu 6 M. für 1 dz unterliegen, ferner solche Waren, für die der Tarif dies ausdrücklich vorschreibt, werden nach dem Rohgewichte verzollt, aber mit ihrem Reingewichte nachgewiesen. Die in Klammern meistens hinter den Worten Einfuhr und Ausfuhr stehenden Zahlen in Mark bedeuten die jetzt zu Grunde gelegte Wertberechnung für den Doppel zentner der betreffenden Produkte, wobei sich gegen das Vorjahr die Erscheinung zeigt, dass die Werte damals fast sämtlich viel zu hoch angenommen worden waren, wenigstens trifft dies bei allen Gemüsesorten zu, diese sind bei der Wertberechnung zum Teil ganz erheblich niedriger als früher angegeben. Bei den Gemüsen findet sich meistens die Reihe: Verzollt zu roh 4 M., ohne Angabe einer Zahl dahinter. 4 M. ist der auf dem Papier stehende Zollsatz des autonomen Zolltarifs für die betreffenden Gemüse, es zeigt sich, dass dieser Zollsatz, wie auch der zu 14 und .20 M., in der Praxis einen Wert überhaupt nicht hat, weil eben alle Länder, die bei der Ein- und Ausfuhr hier für uns in Betracht kommen, entweder Handelsverträge mit uns besitzen, oder meistbegünstigt sind. * 21b Gemüsesamen. Einfuhr (135,48 M.) . . . 2 156 darunter aus Frankreich , 1 256