Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 32 Andernach. In das Handelsregister ist die Firma Burg Namedy, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Namedy bei Andernach eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 25. Juni 1907 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: der Erwerb des in Namedy belegenen, im Grundbuch von Namedy Band 6 Artikel 209 und von Andernach Band 49 Blatt 2404 verzeichneten Grundstücks nebst der Burg Namedy und sonstigen Gebäuden, jedoch mit Ausschluss des Inventars, ferner des unter der Firma: „Freiherr A. von Sole- macher’sche Obstkulturen und Baumschulen“ betriebenen Obst- und Baumschulengeschäfts nebst allen Beständen an Baum schulen, sei es, dass sie auf dem zu erwerbenden, sei es, dass sie auf anderen Grundstücken sich befinden, der Bau und Betrieb eines Sanatoriums, von Hotels und Villen, die Verwertung von Quellen und Betrieb der Landwirtschaft sowie Landerwerb. Das Stammkapital beträgt 425 000 M. An demselben sind beteiligt: 1) Kammerherr Freiherr Arnold von Solemacher auf Schloss Namedy bei Andernach mit 400 000 M. 2) Kaufmann Gottfried Eberbach in Berlin, Unter den Linden 16, mit 25 000 M. Zur Deckung seiner Stammeinlage bringt der Kammerherr Freiherr von Solemacher in die Gesellschaft ein: I) das ihm gehörige, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts zu Andernach von Namedy Band 6 Artikel 209 und von Andernach Band 49 Artikel 2404 verzeichnete Grundstück mit allen Gebäuden, je doch unter Ausschluss des Inventars, aller Möbel und Ein- Erfurt, Mitte September 1907. Schnitt- und Florblumen- Ausstellung der Erfurter Gärtner Vereinigung im Restaurant zum Spaten am Anger. Lübeck, 20.—23. September 1907. Lokale Gartenbau-Aus stellung des Gartenbau-Vereins. Magdeburg, September 1907. Dahlienschau des Gartenbau- Vereins. Zolltarifentscheidungen in den Vereinigten Staaten. Immergrüne Setzlinge. 2 bis 21/2 Fuss hohe Setzlinge einer Himalayazeder (Cedrus aeodara) sind nach § 252 des Tarifs mit 1 Dollar für 1000 Stück und mit 15 v. H. des Wertes, nicht aber als, „Setzlinge immergrüner Zierbäume“ oder als „Baumschul pflanzen“ mit 25 v. H. des Wertes, zu verzollen. Samen von Wickenarten (Vicia villosa und Vicia sativa), zu Weide- und Futterzwecken dienend, sind als Grassamen!nach Nr. 656 der Freiliste zum Tarif zollfrei zu lassen. Posen, September 1907. Gartenbau-Ausstellung. 90 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. | Bestrafung wegen Hausierhandels mit Bäumen. im Besitze eines Wandergewerbescheines zu sein. Das Schöffengericht sprach ihn kostenlos frei, weil er nur Bäume und Sträucher verkauft, die er selbst gezogen hatte und die betreffende Vorschrift der Gewerbe ordnung auf solche Erzeugnisse keine Anwendung finde. Hier gegen legte der Amtsanwalt Berufung ein und darauf beschäftigte Sich das Landgericht mit der Sache. Der Angeklagte meinte in der kürzlichen Verhandlung, er könne die Produkte, die er in seinem gärtnerischen Betriebe gewinne, verkaufen wie und wo er wolle, ohne erst nötig zu haben, sich einen Gewerbeschein zu lösen. Der Vorsitzende wies den Angeklagten auf den früher nicht in Betracht gezogenen § 56 der Gewerbeordnung hin, der im Absatz 10 direkt das Feilhalten von Bäumen und Sträuchern im Umherziehen verbietet. Der Angeklagte meinte, dass er sich hiergegen nicht verteidigen könne, aber es sei nicht seine Schuld, wenn man zunächst einen falschen Paragraphen angezogen hätte. Deshalb bitte er, dass die Sache zur Verhandlung an das Schöffen Steglitz-Berlin 2.-7. Oktober 1907. Jubiläums-Ausstellung des Steglitzer Gartenbau-Vereins im Albrechtshof. Ein Gärtner aus Salem bei Ratzeburg wurde vor einiger Zeit vor dem Gericht in Reinbek angeklagt, weil er Bäume und Sträucher im Umherziehen verkauft hatte, ohne im Kreise Neu ¬ stadt 0.-S. wurde das preuss. Allgemeine Ehrenzeichen verliehen. t Gartenbau-Husstellungen. E ss Ks Sandels-Aachrichten. KS K worden, indem durch den Tod Am 28. Juli verstarb in Wünschendorf a. Elster nach längerem Leiden unser Mitglied, der Gärtnereibesitzer Albert Müller im Alter von 32 Jahren. 452% *88 VN des Topfpflanzengärtners erweitert werde Herr Hellbach empfiehlt, die Gärtner müssten in dieser Beziehung mit gutem Beispiel vorangehen, das rege das Publikum schon zur Nach ahmung an. Darauf schloss der Vorsitzende die Versammlung. Die nächste Versammlung findet am 25. August in Aachen statt, bei Gelegenheit einer dortigen Gartenbauausstellung. 2 An meldungen lagen vor. Aloys Röhlen, Schriftführer. ihm am 31. Juli seine ebenfalls betagte Gattin entrissen wurde. Dem Gärtner Karl Werner zu Friedersdorf Wie uns mitgeteilt wird, ist eines unserer an Jahren und Mitgliedschaft ältesten Mitglieder, Aug; Bernstorff in Magdeburg- Neustadt von einem schweren Verlust betroffen gericht zurückverwiesen werde, um ihm dadurch Kosten zu er sparen. Das Gericht ging darauf aber nicht ein. Es verurteilte den Angeklagten antragsgemäss zu 96 M. Geldstrafe eventuell 8 Tagen Haft und in die Kosten des Verfahrens. Der Verzicht auf Krankenunterstützung ist rechtsunwirksam. Ein Arbeiter war an Lungenkatarrh erkrankt. Von der Krankenkasse bezog er täglich 2 Mk.'Am 27. Juli vor. J. beantragte er beim Vorstand der Krankenkasse seine Beurlaubung in die Heimat. Zunächst war die Kasse hiermit nicht einverstanden, ordnete vielmehr an, dass er sich ins Krankenhaus zu begeben habe. Schliesslich bewilligte sie den erbetenen Urlaub vom 24. August ab, nachdem der Kranke bis dahin noch das Kranken geld erhalten hatte und für die spätere Zeit auf jede Unter stützung seitens der Krankenkasse verzichtete. Der später von dem Kläger gestellte Anspruch auf Gewährung der Kassen leistungen auch nach dem 24. August ist als begründet anerkannt worden. In der Entscheidung ist ausgeführt, dass die Verzicht leistung auf die Kassenleistungen für die Zeit nach dem 24. August 1906 rechtsunwirksam ist. Die Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes sind öffentlichen Rechtes und zwin gend. Sie sind getroffen, um den Versicherten in Fällen von Krankheit und Erwerbsunfähigkeit eine Geldentschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst zu sichern. Soweit hierbei Ein schränkungen überhaupt zulässig sind, nennt sie das Gesetz. Im übrigen sind Uebereinkünfte zwischen Arbeitgebern und Versicherten, wodurch die Ansprüche der letzteren aufgehoben oder eingeschränkt werden, untersagt. Hieraus schon ist zu er sehen, dass es nicht Absicht der sozialen Gesetzgebung sein kann, ihren Organen das Recht einzuräumen, private Abmachungen zum Nachteile der Versicherten zu treffen. Hiergegen spricht ferner auch die Bestimmung, wonach Unterstützungsansprüche nur in besonderen Fällen an Dritte übertragen werden können. Wie der vorliegende Fall zeigt, wäre es sonst nicht ausgeschlossen, dass der Versicherte, Ohne sich der Tragweite seiner Handlungs weise bewusst zu sein, für einen augenblicklichen Vorteil auf die Wohltaten des Gesetzes verzichtete. Damit wäre aber der Zweck des Gesetzes vereitelt. Mannheim, 1. Mai bis 20. Oktober 1907. Grosse Garten bau-Ausstellung. Anfragen an die Geschäftsstelle, Mannheim, Friedrichsplacz 14. Aachen, 15. August bis 20. Sept. 1907. Handwerksaus- Stellung verbunden mit einer Ausstellung für Kunst- und Land schaftsgärtnerei. Leipzig, 21. und 22. August 1907. Pflanzenmesse des Leip ziger Gärtner Vereins im Palmengarten. Näheres durch E d. Meyner in Leipzig-Lindenau. Wandsbek, Ende August 1907. Handelspflanzen-Ausstellung. Mannheim 6.-9. September 1907. Grosse Dahlien-Aus stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft. Anmeldungen an den Geschäftsführer Curt Engelhardt in Leipzig-Eutritzsch. Bremen. 14.—17. September 1907. Grosse Dahlien-Aus- Stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft im Bürgerpark, ver bunden mit einer Dahlien-Bindekunst-Ausstellung der Jubiläums- Gartenbau-Ausstellung. ■ Eeme Een E T N Personalellaciridhtten. T R E Einfuhr von Pflanzensendungen nach Oesterreich. Zu der unter Handelsnachrichten in voriger Nummer mit dieser Ueberschrift veröffentlichten Mitteilung über ein die Einfuhr von Pflanzen geöffnetes Hauptzollamt in Oesterreich ist berichtigend zu bemerken, dass der Name des Zollamtes nicht Gralitz sondern Grasslitz ist.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)