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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 340 No. 31 ist auch weiter durch das Zugeständnis des Beklagten festge stellt, dass er zu Ostern bezw. Pfingsten 1905 die Palmen mit Menschenkot und Chilisalpeter gedüngt hat. Die Verwendung dieser Düngemittel enthält aber nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen(Gärtneibesitzer Bluth, Gr. Lichter felde) an sich keinen Kunstfehler. Sie kann allerdings bei nicht sachgemässer Anwendung eine Beschädigung der Pflanzen herbei führen. Die Behauptung des Beklagten, dass er den Menschen kot in abgegossenem Zustande und stark verdünnt und Chili salpeter nur in geringer Menge und bei Regenwetter verwendet habe, ist nicht widerlegt worden. Diese Verwendung ist aber sachgemäss und nicht geeignet, die Beschädigung der Pflanzen herbeizuführen. Aber selbst, wenn der Beklagte bei der von ihm eingeräumten Düngung im Frühjahr 1905 nicht mit der erforder lichen Vorsicht und Sachkunde verfahren sein sollte, kann nach dem Gutachten des Sachverständigen das erst Anfang August eingetretene Absterben der Palmen nicht seine Ursache in der solange zurückliegenden Düngung haben. Dass der Beklagte diese Düngung auch später nochmals vorgenommen habe, ist nicht festgestellt worden.“ Der Kläger wurde demzufolge mit seiner Forderung abgewiesen und hat sämtliche Klagekosten zu tragen. | s s Bandels-nlachrichten. s Gs j LL -r— . ———-r—:— Posteinzahlungsformulare statt Rechnungen. Einen beachtenswerten Vorschlag zur Erleichterung des schriftlichen Geschäftsverkehrs machte Prof. Nestle im „Gewerbe blatt aus Württemberg*:. Er schreibt u. a.: „Eine grosse Er leichterung könnten Geschäfte sich und ihren Kunden bereiten, wenn sie statt der Rechnungen ihren Sendungen ein Postein zahlungsformular mit dem Aufdruck ihrer Firma nebst dem Ver merk des Betrages auf dem Abschnitt beilegen würden. Wer viel von auswärts kommen lassen muss, oder einen regen Verkehr mit Geschäften hat, in denen Barzahlung Regel ist, und es sich oft nur um kleine Beträge handelt, der wäre sehr dankbar, wenn ihm das viele Adressenschreiben auf den Einzahlungsformularen erspart wäre. Dem Versender würde die Beilegung eines solchen Posteinzablungsformulars eine Kleinigkeit mehr kosten als die oft auf sehr schlechtes Papier gedruckte Rechnung; es würde ihm aber daraus keinerlei Mühe mehr erwachsen, im Gegenteil, er hätte noch den Vorteil, dass er sicher wäre, dass auf dem Ab schnitt auch Nummer und Seite seines Geschäftsbuchs oder die Ziffer, unter der er den Posten gebucht hat, stehen würde, während jetzt namentlich Frauen bei ihren Posteinzahlungen derlei Dinge wegzulassen pflegen, und dann dem Geschäftsmann die Mühe des Nachsuchens zufällt. Sicherlich würden so manche Zahlungen auch vielrascherausgeführt. Ihren Mitgliedern gegen über machen es Vereine, die Jahresbeiträge erheben, ja schon längst so; und ausserdem geschieht es überall da, wo man etwa für einen wohltätigen Zweck Geld haben will, weil man weiss, wie viel darauf ankommt, dass man es den Menschen bequem mache. Warum soll man nicht auch den Geschäftsverkehr auf solche Weise erleichtern? Einzelne Geschäfte wie Bankanstalten, Versicherungsgesellschaften haben, ja auch so unbequem lange Bezeichnungen, dass ein solcher Wunsch nach Erleichterung doppelt begründet sein wird.“ Einfuhr von Pflanzensendungen nach Oesterreich. Durch Verordnung der österreichischen Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, des Handels und der Eisenbahnen vom 1. Juli d. Js. ist das Hauptzollamt II. Klasse Gralitz ermächtigt worden, aus dem Ausland eingehende Pflanzen- Sendungen, welche den Bestimmungen der Reblaus-Konvention entsprechen, nach den für die Abfertigung solcher Sendungen bestehenden Vorschriften abzufertigen. (Oesterreichisches Reichsgesetzblatt.) $ Es ES Es Verkehrswesen, ns Es ns Erhöhung der Wertangabe bei Postpaketen nach britischen Kolonien. Nach den britischen Kolonien: Bahama-Inseln, Bermuda inseln, Britisch-Guyana, Britisch-Somaliland, Gambia, Britisch- Westindien (jedoch nur nach Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts, Tortola und Trinidad), Mauritius, Neu-Seeland, Sarawak, Sierra-Leone und Zanzibar auf dem Wege über Eng land können hinfort Postpakete mit Wertangabe bis zu 8000 M. versandt werden. Für die Bahama-Inseln beschränkt sich die Erhöhung der Wertgrenze nur auf „Nassau“, während nach den anderen Plätzen dieser Inseln der zulässige Höchstbetrag der Wertangabe auf 2400 Mk. festgesetzt ist. Erweiterung des Postanweisungsverkehrs mit Russland. Der Postanweisungsverkehr mit Russland erfährt am 1. August eine Erweiterung. Von diesem Tage an wird der Meistbetrag für Anweisungen nach Russland auf 300 Rubel, in umgekehrter Richtung auf 650 Mk. erhöht. Die Gebührensätze bleiben unverändert, so dass von den Absendern in Deutschland wie bisher 20 Pf. für je 20 Mk. zu entrichten sind. Finnland wird davon nicht getroffen, es hat die nordische Kronen- Währung. Nach wie vor können dahin Postanweisungen bis zu 360 Kronen geschickt werden. EN Konkurse. EN Ueber den Nachlass des am 9. Juli 1907 in München, Pfarrweg 9, verstorbenen Gärtners Alois Pritzl ist am 16. Juli 1907 der Konkurs’ eröffnet und offener Arrest erlassen; Konkurs verwalter : Rechtsanwalt Dr. Ludwig Weis in München, Sonnen strasse 5/1; Anzeige- und Anmeldefrist bis 3. August. Erste Gläubiger-Versammlung und Prüfungstermin Dienstag, den 13. August 1907. Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Handelsgärtners Oskar Kallmeyer in Stettin, Kronenhofstrasse 22, Inhabers der Firma Gebrüder Koch, ist am 25. Juli 1907 das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Ulrich Stoetzer in Stettin, Boll werk 1. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 16. August. Anmeldefrist bis zum 7. September. Erste Gläubigerversammlung am 16. August. Allgemeiner Prüfungstermin am 20.September 1907. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnerei besitzers Fritz Lange in Rathenow ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnerei besitzers Friedrich Heinrich Paul Ruschpier in Dresden ist eingestellt worden. ewwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww* g s | F Deubegründele Bandelsgärtnereien. F s s #4.m441191/91M1N141/1/N1Ä#1/6/N1/41MM1/N1M1N1214#4ÄM1N/*MMi//M**WN** Ackermann, Wilh., Ldsehg. in Nordhausen, Neumarkt 5. Morawietz, in Zawadzki, O. Schl. Räbiger, Herm., in Beetzendorf, Altmark. Schröter, A„ in Lockstedter Lager, Holstein. Stephan, Fritz, in Beiersdorf, Oberlausitz. Weickert, August, in Sossenheim b. Höchst a. M. Wünsch, Arthur, in Steinbach, Post Sänitz, O.-L. Otto Müller übernahm die Gärtnerei von Emil Marhold in Stauchitz i. S. Emil Marhold verlegte seine Gärtnerei von Stauchitz nach Beigern, Prov. Sachsen, Elbstrasse 17. L. Kremer bisher in Essen-Rüttenscheid übernahm die Gärtnerei von W. Bartels in Eschede b. Celle. ( ss ss Preisuerzeichnisse. ss ss C. Pomrencke in Altona-Hamburg. Preisliste über Blumen zwiebeln. Schlieben & Frank in Ratibor. Preisverzeichnis über echte Haarlemer u. a. Blumenzwiebeln. G. Schröter in Salzwedel i. Altm. Sonder-Engros-Angebot in Haarlemer Blumenzwiebeln. Ant. van Velsen & Co. in Haarlem. Preis - Verzeichnis über Haarlemer Blumenzwiebeln und div. Knollengewächse. T= Jnhalt. == Seite Allgemeiner deutscher Handelsgärtnertag in Mannheim. . . 333 Von 1882—1907, Von Victor Gustedt 331
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