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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 330 No. 30 Brender zu Leberau im Kreise Rappoltsweiler, wurde das prcuss. Allgemeine Ehrenzeichen verliehen. swwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwe »| < * E E Kleine IIlitteilungen. SS S “ 5 < #KNNNNNNNMMNNNMMNNMNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN# Die Zwiebelernte in Aegypten. Die Befürchtungen, dass die diesjährige ägyptische Zwiebel ernte verspätet und die Preise im Anfang hoch sein würden, hat sich bestätigt. Infolge des kühlen Wetters kam die Ernte nur sehr allmählich auf den Markt, so dass während der ersten Hälfte der Saison die Ankünfte kaum die Hälfte der der Menge des vorigen Jahres betrugen. Trotz der geringen Qualität wurden hohe Preise bezahlt; denh da anfangs nur geringe Mengen auf den Markt kamen, glaubte man, die Ernte sei sehr klein, und da ferner in Liverpool starke Nachfrage zum Teil für amerikanische Rechnung vorhanden war, gingen die Preise in England sehr in die Höhe. In Liverpool wurden bis zu 7 Schilling, in London bis zu 8 Schilling per Sack (50 kg) bezahlt. Dies hat auf den Markt in Alexandrien günstig gewirkt, es konnten auch dort bessere Preise bezahlt werden, was zur Folge hatte, dass die i Ankünfte stärker wurden, die zurzeit das Doppelte der vor jährigen Mengen betragen. Gegenwärtig finden sehr starke Ver schiffungen nach England statt, und man fürchtet, dass infolge dessen in England die Preise wieder heruntergehen werden. In Triest soll das Geschäft sehr schlecht liegen, so dass selbst zu verlustbringenden Preisen die Ware nur schwer ver käuflich ist.. Dagegen soll das Ergebnis der Verkäufe der nach Hamburg versandten Ware ein befriedigendes sein. Die letzten Verkäufe fanden dort zu 6 Mk. bis 6,50 Mk. per Sack (50 kg) statt. In Alexandrien stellt sich gegenwärtig der Preis auf 4 Mk. per 50 kg, franko Bord, brutto für netto, einschliesslich Sack. Im vorigen Jahre betrug der Durchschnittspreis ca. 2,40 Mk. Bis Ende April sind 680 904 Sack gegen 1 037 495 Sack im Jahre 1906 verschifft worden. Hiervon entfallen auf Hamburg 32 371, auf englische Häfen 500 484, auf Triest 110 915, auf Rotter dam 21 396, auf Marseille 12 000, auf Genua 2704 und auf die | Levante 1034 Sack. (Bericht des Kais. Konsulats in Alexandrien.) Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. An- und Abmeldung zur Krankenversicherung. Die Frage, ob jemand, der nach dem Kraukenversicherungs- gesetz meldepflichtig ist, seiner Meldepflicht genügt, wenn er die An- und Abmeldung zur Post aufgibt, ohne sich weiter darum zu kümmern, ob die Meldung auch wirklich bei der Meldestelle eingegangen ist, hat der Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichts in einer am 6. Juli d. J. gefällten Entscheidung bejaht. Es handelt sich um folgenden Fall: Ein Garten-Architekt hatte die Anmeldung seines Arbeiters zur Ortskrankenkasse auf einer Postkarte bewirkt, die er seinem Dienstmädchen zur Beförderung übergab. Die Postkarte kam aber bei der Ortskrankenkasse nicht an. Der Architekt wurde sodann wegen Unterlassung seiner Meldepflicht auf Grund der §§ 49 und 81 des Kranken versicherungsgesetzes unter Anklage gestellt. Das Schöffen gericht wie auch die Strafkammer des Landgerichts zu Saar brücken in der Berufungsinstanz sprachen den Angeklagten frei. Die von der Staatsanwaltschaft gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Revision führt aus, dass der Vorderrichter zu unrecht angenommen habe, der Angeklagte hätte seiner Meldepflicht da durch genügt, dass er eine die Anmeldung enthaltene Postkarte seinem Dienstmädchen zur Beförderung in den Postbriefkasten übergeben hätte, obwohl eine dem Gesetze entsprechende An meldung erst dann vorliege, wenn sie bei der vorgeschriebenen Meldestelle geschehen sei. Für das Beförderungsmittel der An meldung und ihr rechtzeitiges Gelangen zur Meldestelle sei der Meldepflichtige verantwortlich, weshalb das Landgericht habe prüfen müssen, ob der Angeklagte zur Erfüllung seiner Pflicht alles getan habe, was von einem zuverlässigen und gewissenhaften Mann beim normalen Verlauf der Dinge verlangt werden könne und müsse. Wenn das Landgericht diese Prüfung vorgenommen hätte, würde eine Verurteilung des Angeklagten, der bei Er füllung seiner Meldepflicht schuldhaft gehandelt habe, erfolgt sein. Das Oberlandesgericht wies durch eingangs genannte Ent scheidung die Revision zurück. Es sieht in dem Verhalten des Angeklagten kein schuldhaftes, das seine Strafbarkeit begründen könnte. Wenn dieser sich bei Beförderung der Anmeldung der Post bediente, so konnte er, wie das Oberlandesgericht ausführt, mit Recht, und ohne sich einer Fahrlässigkeit zu schulden kommen zu lassen, annehmen, dass beim normalen Verlauf der Dinge diese Anmeldung auch bei der Krankenkasse eingehen würde. 00 I 158823%4E8592SES2SEEESEKNKSMEEMEEMSEMSEEESEEKK8 82 ees 5- EN Gartenbau-Husstellungen. EN 442 Mannheim, 1. Mai bis 20. Oktober 1907. Grosse Garten bau-Ausstellung. Anfragen an die Geschäftsstelle, Mannheim, Friedrichsplacz 14. Leipzig, 21. und 22. August 1907. Pflanzenmesse des Leip ziger Gärtnervereins im Palmengarten. Näheres durch E d. Meyner in Leipzig-Lindenau. Wandsbek, Ende August 1907. Handelspflanzen- Ausstellung Mannheim 6.-9. September 1907. Grosse Dahlien - Aus stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft. Anmeldungen an den Geschäftsführer Curt Engelhardt in Leipzig-Eutritzsch. Bremen. 14.—17. September 1907. Grosse Dahlien-Aus- Stellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft im Bürgerpark, ver bunden mit einer Dahlien-Bindekunst-Ausstellungder Jubiläums- Gartenbau-Ausstellung. Lübeck. 20.—23. September 1907. Lokale Gartenbau-Aus stellung des Gartenbau-Vereins. Magdeburg, September 1907. Dahlienschau des Gartenbau- Vereins. Posen, September 1907. Gartenbau-Ausstellung. Steglitz-Berlin 2.-7. Oktober 1907. Jubiläums-Ausstellung des Steglitzer Gartenbau-Vereins im Albrechtshof. Herrn D. in Berlin. Sie haben, wie wir Ihnen auf Ihren Wunsch auch an dieser Stelle bestätigen, Ihre Wette verloren, der 'Verband hatte im Januar 1906 nicht 3500 sondern nur ca. 3100 Mitglieder, der Zuwachs beträgt also bis heute über 1600. Ueber die anderen Erfolge des Verbandes brauchen wir kein Wort zu verlieren, wir wissen, dass sie überall gern an erkannt werden. Daran vermag natürlich nicht das geringste zu ändern das Gekläff irgend eines schwachsinnigen Idioten, bei dem mit zunehmendem Alter der .Gehirnschwund in offen kundiger Weise verheerende Fortschritte macht, und dessen ver zerrte Clownsprünge nicht einmal mehr Heiterkeit, sondern nur noch menschliches Mitleid hervorzurufen im Stande sind. Die Zeiten, wo solche Leute Beachtung fanden, unserem Verband schaden oder etwas am Zeuge flicken konnten, sind endgültig vorbei! ** 0 EN EN Patente. EN EN $ Patentanmeldungen. Klasse 45 f. Baumschere mit im Innern des Stieles angebrachter Zugstange und mit dieser einerseits und mit dem Ende des Stieles andererseits verbundenen, zusammendrück baren Handgriffen. Claude Armand J a b o u 1 a y , Oullins, Rhone; Vertr.: A. Elliot, Pat.-Anw., Berlin SW. 48. » 45 f. Treibhaus mit nebeneinanderliegender Kulturlogen. Anatole Cordonnier-Wibaux, Bailleul; Vertr.: Dr. D. Landenberger, Pat.-Anw., Berlin SW. 61. Gebrauchsmuster. Klasse 45 f. Säegerät mit verstellbarem Ausfluss des Samens. Hans Kol 1 mey er, Breitenbrunn, Oberpf. » 45 f. Präparierte Leinwand zum Umwickeln der Vered ¬ lungen, Wunden und Krebsschäden von Obstbäumen und Rosen. Christian Schneider, Dorsten. „ 45 f. Verstellbare Blumentopfmanschette mit nach innen vorstehenden Erhöhungen. Max Reintanz, Chemnitz, Ulmenstrasse 14. „ 45 f. Giesskannenkopf mit abnehmbarer Brause. Fa. A. Mannschott Sohn, Schönau b. Heidelberg. » 45 f. Mit gedrücktem Gewinde versehene Giesskannen brause und gleichgestaltetem Giesskannenrobr. Josef F e 11 r a t h , Felsberg b. Gensungen. » 45 f. Kranzträger. O. S y 1 1 w a s s c h y,. Leipzig-Plag ¬ witz, Merseburgerstrasse 10.