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gärtner tief einschneidende und seine Lebensinteressen berührende Fragen zur Erörterung kommen. Es kann infolge dessen nur jedem deutschen Handelsgärtner empfohlen werden, den Verhandlungen in Mannheim beizuwohnen, die für jeden Teilnehmer reiche Belehrung und mannigfache Aufklärung bringen werden. Mit dem Allgemeinen deutschen Handelsgärtnertag sind verschiedene festliche Veranstaltungen verbunden, von denen zu erwarten ist, dass sie den Teilnehmern einige vergnügte, genuss- und erinnerungsreiche Stunden bringen werden. So ist für den Vorabend, Samstag, den 31. August, ein Begrüssungsabend im Friedrichspark vorgesehen, für den der Ortsausschuss ein reichhaltiges Programm, bestehend aus gesanglichen, musikalischen usw. Darbietungen aufgestellt hat. Ferner ist der Ortsausschuss dank des Entgegenkommens der Ausstellungsleitung in der Lage, an diesem Abend die von auswärts kommenden Gäste festlich zu bewirten. Für den Sonntag sind nach den Verhandlungen ein gemeinschaft liches Mittagessen und abends Zusammenkunft in der Aus stellung vorgesehen. Am Montag, den 2. September, soll vormittags eine gemeinschaftliche Besichtigung der Aus stellung mit anschliessendem Frühstück daselbst erfolgen. Mittags findet, 11/2 Uhr beginnend, eine Rheinfahrt mit Be sichtigung der Hafenanlagen statt, und dürfte sich diese Ver anstaltung zu einem imposanten und einzigartigen Punkte des Programms gestalten. Im Anschluss an die Rheinfahrt erfolgt die Besichtigung des Strebeiwerks, wo den Teilnehmern ein Imbiss geboten wird. Abends wieder Zu sammenkunft in der Ausstellung. Die Vormittagsstunden des 3. September sollen wieder der Besichtigung der Aus stellung gewidmet sein, während für nachmittags ein Ausflug nach Heidelberg und dem idyllisch gelegenen Luftkurort Kohlhof vorgesehen ist. Für die letztere Veranstaltung wird das nähere Programm noch bekanntgegeben. Der Ortsausschuss für Mannheim-Heidelberg I. A.: Wilh. Prestinari. Von 1882-1907. Zum 25jährigen Jubiläum der Kranken kasse für deutsche Gärtner. Von Victor Gustedt in Hamburg. Als im- August 1882 Mitglieder des deutschen'Gärtner- Verbandes auf der in Bremen stattgefundenen Generalver sammlung einen Antrag auf Gründung einer Krankenkasse für die Mitglieder des deutschen Gärtnerverbandes stellten und diesem Anträge von der betreffenden Generalversamm lung auch Folge gegeben wurde, hegten nicht nur viele Mitglieder des fraglichen Verbandes, sondern auch besonders die Leiter der damals noch bestehenden lokalen Kranken kassen, Zweifel an der Lebensfähigkeit einer sich über das ganze deutsche Reich erstreckenden Krankenkasse. Für be sonders schwierig, ja für fast unmöglich, hielt man die Ver waltung eines derartigen In’stituts, insbesondere, weil das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen derzeit noch nicht vorlag. Das Krankenkassenwesen war in Hamburg am besten ausgebildet, und hatten die Antragsteller deshalb Sorge getragen, dass der Sitz der Krankenkasse nicht nach Erfurt, dem damaligen Domizil des deutschen Gärtnerver bandes, sondern nach Hamburg verlegt wurde. Nach Fertigstellung und Bestätigung des Statuts durch die Aufsichtsbehörde errichteten dann 14 Vereine Verwaltungs stellen, und brachten es diese bis zum Schluss des Jahres 1883 auf 143 Mitglieder, mit einem Gesamtvermögen von M. 512,09. Die Gesamtkosten der Einrichtung wurden zu meist aus freiwilligen Gaben der Verbands vereine bestritten. Da die Mitgliedschaft der Krankenkasse von der Mitglied schaft zum damaligen deutschen Gärtnerverband abhängig gemacht wurde, so war die Krankenkasse lediglich auf den Mitgliederkreis des fraglichen Vereins beschränkt und konnte sich somit nicht in dem erhofften Masse ausdehuen. Da das Ergebnis in dem 1. Jahre des gestehens der Kranken kasse, trotz aller Werbearbeit, ein so geringes war, so fasste die 1. Generalversammlung der Krankenkasse des deutschen Gärtnerverbandes, welche von Abgeordneten der 14 Ver waltungsstellen gebildet wurde und in Hamburg zusammen trat, den Beschluss, den Beitritt allen deutschen Gärtnern zugängig zu machen, und wurde aus diesem Grunde der Name in „Krankenkasse für deutsche Gärtner“ geändert. Aber auch trotz dieses Beschlusses blieb die Zunahme neuer Mitglieder hinter den Erwartungen zurück, was besonders auf die Einlieferung eines ärztlichen Gesundheitsattestes, von welchem die Aufnahme noch abhängig gemacht wurde, zurückzuführen war. Die 2. am 25. Juli 1885 in Char lottenburg stattgefundene Generalversammlung hob denn auch diese Beschränkung auf, und zählte die Kasse infolge des zahlreicheren Beitritts am Schlüsse des Jahres 1885 3364 Mitglieder, bei einem Vermögen von M. 9000,—. Die grössten Schwierigkeiten bei der Ausbreitung der Krankenkasse wurden der Verwaltung durch die fort gesetzten Angriffe der Ortskrankenkassen, welche sich in ihrem Besitzstände nicht mehr sicher fühlten, bereitet, und wurden deshalb ausserordentliche Generalversammlungen 1886 in Braunschweig und 1887 in Stuttgart notwendig. Während bis zum Jahre 1886 den erwerbsfähigen Mitgliedern anstelle freier ärztlicher Behandlung und Heilmittel eine Barunterstützung von M. 0,65 gezahlt wurde, konnte diese Bestimmung infolge der günstigeren Vermögenslage der Kasse aufgehoben und den erwerbsfähigen Mitgliedern Arzt und Apotheke zur Verfügung gestellt werden. Die bei Gründung der Krankenkasse durch das Statut vorgeschriebene Wartezeit von 13 Wochen wurde 1883 auf 8 Tage herab gesetzt und 1886 gänzlich beseitigt. Die Leistungen der Krankenkasse waren in den ersten 3 Jahren im Verhältnis zu heute recht gering, da bei einem Wochenbeitrage von M. 0,20 nur eine Unterstützung von M. 8,— pro Woche gezahlt wurde, bei einem Beitrag von M. 0,25 pro Woche nur M. 10,— Unterstützung für den gleichen Zeitraum, während M. 12,— Krankengeld pro Woche denjenigen Mit gliedern zustand, welche einen Wochenbeitrag von M. 0,30 zahlten. Von diesem Krankengeld hatten die Mitglieder die Kosten für die Heilmittel und das Honorar für den Arzt selbst zu zahlen. Das Vermögen der Kasse betrug am Schlüsse des Jahres 1886 schon M. 12 671,92 bei einer Mitgliederzahl von 5033. Trotzdem die Ortskrankenkasse zu Leipzig 1887 ein reichsgerichtliches Urteil erwirkte, nach welchem versicherungspflichtige Mitglieder einge schriebener Hülfskassen beitragspflichtig waren, weil einige Bestimmungen des Statuts der eingeschriebenen Hülfskassen dem Krankenversicherungsgesetz nicht ganz entsprachen, begann der Kampf mit den Ortskrankenkassen von neuem und führte, nachdem das Statut der Krankenkasse für deutsche Gärtner 1887 auf der Generalversammlung in Stuttgart eine Aenderung erfuhr, zu einem endlichen Siege. Nunmehr war die Kassenverwaltung in der Lage, die Werbe tätigkeit ungehindert aufzunehmen, doch bedurfte es, um die Verluste der durch das Vorgehen der Ortskrankenkassen der Krankenkasse für deutsche Gärtner entzogenen Mitglieder wieder einzuholen, der ganzen Energie der beteiligten Ver waltungen, insbesondere der in Leipzig. Bis 1892 war es der Kasse gestattet, sich ohne Störungen langsam zu ent wickeln, da auch weitere Angriffe der Ortskrankenkassen nicht mehr stattfanden. Am 10. April 1892 erschien eine Novelle zum Krankenversicherungsgesetz und war es Auf gabe der im Juni desselben Jahres nach Leipzig berufenen Generalversammlung, das Statut dieser Novelle anzupassen, wozu es eingehender und langer Beratungen bedurfte. Durch diese Novelle zum Krankenversicherungsgesetz mussten die Leistungen der Krankenkasse ganz bedeutend erhöht werden, da neben einem Krankengelde, welches mindestens in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes zu zahlen war, freie