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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
-
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Wenn hiernach die Grundsteuer nach dem gemeinen Wert ihre Schwächen hat, so wird sie zur Härte und grossen Ungerechtigkeit, wenn mit ihr auch das unbebaute Land belegt wird, das der Gärtner und Landwirt besitzen und zur Ausübung ihres Berufes brauchen und selbst bewirtschaften. Die Grundwertsteuer hat ja das anerkennenswerte Streben, die ungesunde Spekulation und die ungesunden Preistreibereien, denen immer ein harter Rückschlag folgen muss, zu unterbinden; aber sie muss nur, wenn sie zur Einführung gelangen soll, massvoll sein und das ernsthafte Bestreben erkennen lassen, gleich von vornherein jede Härte bei ihrer Anwendung auszuschliessen. Es ist aber als eine grosse Ungerechtigkeit und Härte zu bezeichnen, wenn man das Land, das zum Gartenbau und zur Landwirtschaft vom Eigentümer zur Ausübung seines Berufs bewirtschaftet wird, bei Einführung der Grund wertsteuer genau so behandeln will, wie das Land, das nur der Spekulation dient oder das jederzeit zur Bebauung ver kaufbar ist. Denn es ist doch allgemein bekannt und wird auch von jedem, der die Verhältnisse kennt, zugegeben werden müssen, dass der Gartenbau wie auch die Land wirtschaft nur einen kleinen Verdienst bringen. Auch des halb muss man es als ein Unrecht bezeichnen, wenn man diesen Berufen noch eine besondere Steuer auferlegen will. Und eine besondere Steuer für unseren Beruf muss die Grundwertsteuer genannt werden, weil der Gartenbautreibende und der Landwirt den Grund und Boden ebenso unbedingt zur Erzeugung ihrer Produkte brauchen, wie der Tischler das Holz, der Schlosser das Eisen usw. Man hat aber noch nicht gehört, dass auf die vorgenannten Rohprodukte eine Steuer gelegt worden sei. Es ist auch ganz falsch, wenn, wie das von mancher Seite geschieht, der Gärtner deshalb als Land-Spekulant bezeichnet wird, weil er in einer Stadt oder deren unmittel barer Nähe Land für seine Kulturen kauft. Ja, gerade hier muss sich der Gärtner niederlassen, weil ihm zur Absetzung seiner Produkte, und um leidliche Preise zu erzielen, bessere Gelegenheit geboten ist. Auch selbst dann wird er eine Stadt oder deren Nähe aufsuchen, wenn er für Versand oder Export kultiviert, weil solche Gartenbauzentralen naturgemäss viel eher die auswärtigen Käufer herbeiziehen. Falsch ist es auch weiter, die wenigen Ausnahmen unter den Gärtnern, die, nachdem sie ihre Scholle 20—30 Jahre mit Mühe und Fleiss bearbeitet haben, durch irgend einen glücklichen Zufall ihr Grundstück mit entsprechendem Nutzen verkaufen konnten, als Beweis dafür anzuführen, dass der Gartenbau so lohnend sei. Denn diese wenigen Glücklichen sind und bleiben der überwiegend grossen An zahl derer gegenüber, denen solches nicht beschieden ist, eben nur Ausnahmen. Dagegen sprechen die Freunde der Grundwertsteuer von solchen Gärtnern, die sich trotz allen Fleisses nicht halten konnten, überhaupt nicht. Damit nun die Gärtner und Landwirte von Härten der Grundwertsteuer verschont bleiben, ist es unbedingt ihre Pflicht, die Augen offen zu halten und zur rechten Zeit ihren Standpunkt zu vertreten. Leider ist aber sehr oft zu beobachten, dass die Mehrzahl unserer Kollegen sich viel zu wenig ums öffentliche Leben kümmert und viel zu wenig auf Massnahmen achtet, die unserem ohnehin schon schweren Beruf grosse Nachteile bringen können. Es ist deshalb sehr empfehlenswert, dass gerade in grösseren Gemeindever waltungen ein Vertreter der. Gärtner sich befindet, dessen Pflicht es sein muss, den angeführten und anderen Härten von vornherein wirksam entgegenzutreten. Es ist danach zu streben, dass bei Einführung der Grundwertsteuer alle diejenigen von der Besteuerung nach dem gemeinen Werte freigelassen werden, die ihr Einkommen vorzugsweise aus der Bewirtschaftung des Grund und Bodens ziehen. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass ein ein zuführendes Grundwertsteuergesetz etwa folgende Bestimm ungen enthält: „Bei Grundstücken, die an noch nicht fertiggestellten, bauplanmässigen Strassen liegen und von ihren Eigentümern im Hauptberuf zum Gartenbau oder zur Landwirtschaft benutzt werden, ist das 17 1/2 fache des jährlichen Pachtwertes zur Veranlagung heranzuziehen. Dabei darf aber wiederum, sobald eine Strasse bauplanmässig ausgebaut wird, nur das in die Baustellentiefe fallende Land höher bewertet werden.“ Wenn ich hier empfehle, den Wert eines Grundstücks nach dem 17 1/2 fachen Pachtwert anzunehmen, so muss ich noch hinzufügen, dass anderwärts angestellte Berechnungen ergeben haben, dass bei bebauten Grundstücken das 171/2 fache ihres Miet wert es den besten Massstab für die Werts ermittelung darstellt und etwaigen Ueberschätzungen vor beugt. Diese Berechnungsart für das Kulturland der Gärtner und Landwirte angewendet würde etwa den Wert ermitteln, e mit welchem der Gärtner und der Landwirt zur Grundwert steuer herangezogen werden könnte. Wo dies aber nicht zu erreichen ist, muss auf alle Fälle versucht und erstrebt werden, dass zur Grundwert- steuer nur die Hälfte des geschätzten Wertes veranlagt wird. Obgleich ich zugeben muss, dass die letztgenannte Ermässigung für unseren Beruf immer noch eine Härte in sich schliesst, wird man sie aber doch dort zu erreichen versuchen müssen, wo sonst jede anderweitige Vergünstigung ausgeschlossen ist. Der Schwerpunkt der Grundwertsteuer liegt aber in der, Höhe des Steuersatzes und ganz besonders in der Höhe der Schätzungen. Der Steuersatz darf keinenfalls höher als 1 M. für das Tausend des geschätzten Wertes sein und könnte etwa mit je 4/10 vom Tausend als Gemeinde- und Schulgrundsteuer, mit 2/10 vom Tausend als Kirchengrundsteuer erhoben werden. Weiter ist dringend zu empfehlen, dass bei Besetzung der Grundwertsteuer-Ausschüsse nur Leute berücksichtigt werden, die die Verhältnisse genau kennen und die nur wirkliche und keine eingebildeten Werte schätzen. Es ist dafür zu sorgen, dass möglichst in jedem Ausschuss ein Gärtner sitzt. Nach alledem muss ich zum Schlüsse nur noch betonen, dass die Grundwertsteuer nicht so hoch sein darf, dass sie für unseren Beruf ruinös wirkt, denn nach meiner Meinung ist vom volkswirtschaftlichen und vom nationalen Standpunkt aus ein selbständiger Gärtner, der auf eigenem Grund und Boden arbeitet — und sei es auch der kleinste — mehr wert als ein Pächter. 8 Der Rüsselkäfer als Yeind der Fdiantum- Kulturen. Von M. Sye in Kiel-Hassee. Vor 3 Jahren fand ich beim Durchputzen meiner Adi- antum cuneatum-^^\^ einen oder jedenfalls nicht mehr wie höchstens 4 Rüsselkäfer; als Sohn eines Forstmannes waren mir diese wohlbekannt, als Bengel war es eine grosse Freude für mich, meinem Vater beim Absuchen der Fang kloben zu helfen. Alte Jugenderinnerungen tauchten wieder auf beim Anblick der Rüsselkäfer zwischen meinen Adian- tum, und diesen Erinnerungen verdankten wohl die Schwarz grünröcke ihr nicht vorzeitiges Ende. Gutmütigen Herzens, wie wir Gärtner ja nun einmal sind, dachte ich: wie kommt ihr armen Dinger — nicht, in den Wald hinein — sondern aus dem Wald heraus. Doch die Sache kam anders. Im Frühjahr 1906, nachdem ich meinen ersten Satz Adiantum im Dezember 1905 zum Treiben aufgesetzt hatte, bemerkte ich im Februar, wie zwischen den schön getriebenen Sphalen sich auch einige befanden, welche nur kurze, kümmer liche Wedel machten. Weiter fand ich eines guten Morgens zwischen den Schalen abgefressene Blätter, und bei näherer Untersuchung auch den Urheber, meine verd— Rüsselkäfer! Jetzt keine Jugenderinnerungen mehr, in mir erwachte der
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