Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwlrkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „5andelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Fbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Uh. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Nh., für Verbands-Mitglieder hostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johl Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der 5andelsgärtner Dentschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des KönigL Amtsgerichts zu Leipzig, Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das ßandelsblatt zu beziehen. geg Mitylieder. Erinnert Buch unseres Flugblattes und verbreitet es überall! Bekanntmachung. Nachdem nunmehr für die einzelnen Gruppen eine Aufstellung über die Höhe der den Gruppen zurückzuzahlenden Beiträge fertiggestellt ist, soll die Auszahlung dieser Beiträge erfolgen. Um dies möglichst bald erledigen zu können, bitten wir die Gruppenvorstände, der Geschäftsstelle mitteilen zu wollen, an wen diese Beiträge abzuführen sind. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender. Bekanntmachung Liste C betrefiend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen in Nr. 23 und 25 des Handelsblattes machen wir die verehrlichen Mitglieder darauf aufmerksam, dass Anträge für den Nachtrag zur Liste C nur dann noch Berücksichtigung finden können, wenn dieselben bis spätestens Ende dieses Monats an die Geschäftsstelle eingesandt werden. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender. Stillschweigen im bandelsuerkehr. Dass die Frage des Stillschweigens im Handelsverkehr auch im gärtnerischen Geschäftsleben eine grosse Rolle spielt, ist zu unzähligen Malen schon in die Erscheinung I getreten, diese Frage hat zu Differenzen und Prozessen ! schon recht häufig Veranlassung gegeben. Wir verweisen । nur auf die in der letzten Nummer des Hdlsbl. veröffentlichte Rechtsfrage, die berechtigte Verweigerung zu spät gelieferter Ware betreffend, wo auch in dem Stillschweigen nach Ein gang einer Offerte der Grund zur späteren Annahmever weigerung gegeben war. Die Tatsache, dass aber in dem gesamten Geschäftsverkehr dieser wichtigen Frage noch nicht die ^genügende Aufmerksamkeit geschenkt wird, hat die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin veranlasst, die haupt sächlichsten hierbei zu berücksichtigenden Punkte, soweit sie