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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
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Band
Band 22.1907
-
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 27 299 Während eines Regens das Jauchen einiger Beete vorgenommen hatten, wurde uns daraufhin von einem Mieter die Wohnung ge kündigt. Haben wir jetzt also diese Kündigung als berechtigt anzuerkennen oder nicht? E. D. Antwort: Unser Rechtsanwalt schreibt: Herr D. und sein Brudr betreiben auf dein den D.’schen Erben gehörigen Lande eine Gärtnerei und haben eines Morgens von 4—51/2 Uhr das Jauchen einiger Beete vorgenommen. Daraufhin hat ein Mieter seine Wohnung gekündigt. Ich nehme natürlich an, dass der Mieter rechtzeitig, vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt hat. Dazu hat er kein Recht. Ich kenne keine Bestimmung, die ihn dazu berechtigt. Es scheint, als ob der Mieter den § 544 des B. G. B. im Auge hat. — Er lautet: „Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalte von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass die Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Mieter das Mietsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, auch wenn er die gefahrbrin gende Beschaffenheit bei dem Abschlusse des Vertrages ge kannt oder auf die Geltendmachung der ihm wegen dieser Be schaffenheit zustehenden Rechte verzichtet hat.“ Der § passt aber nicht auf den besprochenen Fall. Denn nicht die Wohnung gefährdet die Gesundheit des Mieters, son dern vielleicht eine Handlungsweise eines oder zweier der Ver- i mieter; und dass das Jauchen überhaupt gesundheitsgefährlich ist, wird man schwerlich mit Recht bezweifeln. Das Jauchen mag dem Geruchsorgan unangenehm sein, eine Schädigung oder Gefährdung der Gesundheit ist damit nicht verbunden. Wenn der Geruch sehr lästig wird, so kann der Mieter allerdings auf Unterlassung klagen. Möglicherweise käme auch der § 542 zur Anwendung: „Wird dem Mieter der vertragsmässige Gebrauch der ge mieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt, oder wieder entzogen, so kann der Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Mietsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eime ihm vom Mieter be stimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Ab hilfe zu beschaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge des die Kün digung rechtfertigenden Umstandes für den Mieter kein Inter esse hat. " • Wegen einer unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung | des Gebrauchs ist die Kündigung nur zulässig, wenn sie durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Bestreitet der Vermieter die Zulässigkeit der erfolgten Kündigung, weil er den Gebrauch der Sache rechtzeitig ge währt, oder vor dem Ablaufe der Frist die Abhilfe bewirkt habe, so trifft ihn die Beweislast.“ Danach muss also, wenn der Geruch derart stark war, dass ' dadurch der Gebrauch der Wohnung ordnungsmässig entzogen war, der Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung stellen, d. h. die D.’schen Erben anhalten, es zu unterlassen. Da aber die kurze Zeit, wo das Jauchen vorgenommen wurde, immer nur als eine unerhebliche Hinderung des Gebrauchs anzusehen ist, ist die Kündigung aus § 512 B. G. B. unzulässig, auch im Wieder holungsfälle. we» Inhalt, we» Die neue Jagdordnung in Preussen 291 Bund deutscher Baumschulenbesitzer. (Schluss) 293 Unreelle böhmische „Handelsgärtner“. Von H. Michel. . 294 Die abgeschnittenen Rosen in Mannheim. Von E. K a i s e r. 294 Fragekasten 295 Verbandsnachrichten 296 Personal-Nachrichten 298 Kleine Mitteilungen 298 Rechtsfragen 298 Anzeigen der Verbandsgruppen. Gruppe Sächs. Erzgebirge. Versammlung Sonntag den 7. Juli a. c. in Chemnitz, Meyers Feldschlösschen. Tagesordnung wird durch Karte bekannt gegeben. Zahlreicher Besuch erwünscht, Handelsgärtner als Gäste willkommen. Der Obmann : Dehne. Gruppe Altmark-Priegnitz. Versammlung Sonntag den 14. Juli in Stendal (Haupts Restaurant). Die Tagesordnung wird durch Karten bekannt gegeben. Beginn der Sitzung um 5 Uhr. Von 2 Uhr ab : Besichtigung Stendaler Gärtnereien. Der Schriftführer: Otto Dockhorn. Gruppe Grossherzogtum Hessen und Hessen-Nassau. Versammlung am Sonntag den 14. Juli 1907 nachmittags 4 Uhr in Darmstadt, Restaurant Kaisersaal, Grafenstrasse. Vor her von 2 Uhr ab Besichtigung der Henkel’schen Gärtnerei Darmstadt-Neuwiese. Tagesordnung: I. Geschäftliche Mitteilungen. II. Bericht über die Gehilfenbewegung im Frühjahr 1907. Referent: Herr H e n r i c h - Hanau. III. Die Beschaffenheit der Blumen töpfe. Referent: Herr Ferd. Fi s ch e r-Wiesbaden. IV. Neu einrichtung von Gewächshäusern. Referent: Herr Fr. Catta- Wiesbaden. Um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder und Zu führung von dem Verbände noch Fernstehenden bittet höflichst der Obmann : Emil Becker - Wiesbaden. Gruppe Mittlerer Saalkreis. Sonntag, den 14. Juli: Gruppenversammlung und Ausflug nach Freiburg a. U. Programm: Abfahrt von Halle 10 Uhr vorm. bis Leissling. Spaziergang nach Goseck, Poedelist, Besichtigung der Provinzial-Rebschulen. Damen und Herren, welche an diesen Besichtigungen nicht teilnehmen wollen, fahren 1,16 Uhr ab Halle bis Leissling. Besuch von Goseck und Spaziergang durch den Wald nach Freiburg. Rückfahrt von Freiburg abends 8 Uhr. Die Mitglieder ersuchen wir, möglichst viel Nichtmitglieder mit zubringen. Otto S ch r o e t e r, Obmann. Gruppe Kreish. Leipzig und Sachsen=Altenburg. Die Versammlung in Grimma findet nicht am 7. Juli sondern am 2 1. Juli statt. Der Obmann: M. Zeibig. Provinzialverband Brandenburg. Am Sonnabend, den 24. und Sonntag, den 25. August findet unsere Provinzialversammlung mit Ver bindung einer Blumen- und Pflanzenbörse in Cottbus, Re staurant Utz statt. Anträge von Mitgliedern und Verbandsgruppen für die Tagesordnung bitten wir bis spätestens 1. August an den Vorsitzenden H. Dittmann in Eberswalde, Mauerstrasse, zu richten. Auskunft über die Pflanzenbörse erteilt der Ob mann der Gruppe Cottbus, Herr Th. Ernst in Cottbus, Petersilienstrasse, wo auch die Börsenordnung bezogen werden kann. Zur Börse sollen auch Nichtmitglieder, Fabrikanten und Händler von gärtnerischen Bedarfsartikeln zugelassen werden. Der Vorstand I. A.: H. Dittmann, Vorsitzender. Primula chin. fimbr. grandiflora Karfunkelstein, cosrulea, Geante rose vif, % M. 3,— % 0 M. 25,— rouge vif (atrosanguinea), alba magnifica, 0/0 M. 2,50, 0/00 M. 20,— alba pura und beste Mischung % M. 2,—, °/00 M. 18,— empfiehlt in kräftigen pikierten Pflanzen Theodor Mönch, Leipzig, "indimürhien Primula chin.comp.grandil, aus kleinen Töpfen, sehr stark 100 St. 18 M. off. p. Nachn. Ernst Keyser, Gostewitz h. Prausitz i. Sachsen. 1147+
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