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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 22.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 22.1907
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 10
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 19
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 30
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 39
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 51
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 65
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 73
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 86
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 97
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 112
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 124
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 138
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 154
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 168
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 179
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 189
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 200
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 208
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 219
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 228
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 239
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 250
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 261
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 269
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 280
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 291
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 300
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 312
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 321
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 333
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 342
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 352
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 362
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 371
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 380
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 390
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 400
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 412
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 421
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 431
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 445
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 455
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 466
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 478
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 488
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 504
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 513
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 524
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 534
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 548
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 563
-
Band
Band 22.1907
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No. 23 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.252 Wir haben noch der Frage näherzutreten, ob die von unserem Verbände einzuführenden Spezial-Ausschüsse in irgend einer Weise unfähig und ungenügend wären, um allen den Fragen näher zu treten und sie zu lösen zu suchen, die man sich für einen Bund der Baumschulen-Be- sitzer als Aufgabe gestellt hat. Wir haben vorhin schon betont, dass wir diese Möglichkeit als unbedingt vorhanden ansehen, der Entwurf der Bestimmungen über unsere Spezial- Ausschüsse ist derart entgegenkommend, und den weit gehendsten Ansprüchen angepasst, dass er unbedingt auch für Spezial-Ausschüsse der Baumschulen-Branche die Mög lichkeit gewährleistet, unter Wahrung voller Selbständigkeit ihre Interessen vertreten zu können, und sollte es noch an irgend einer Stelle fehlen, hegt man noch andere Wünsche, die man nicht genügend berücksichtigt meint, so spreche man sie aus, und berate gemeinschaftlich darüber. Die Einigkeit und die Einheitlichkeit in unserer Organisation ist unserer Verbandsleitung ein so wertvolles, hohes Gut, dass sie, um dieses zu erhalten, gewiss nach Möglichkeit gerechten Wünschen auf das Weitgehendste entgegen- ( kommen wird. Man denke sich doch nur ein klein wenig | die Folgen in unserem Berufsleben und in der Vertretung unserer Interessen, die doch wahrlich zwingend genug eine Einigkeit erfordern, wenn sich überall und unvermeidlich durch das Nebeneinanderbestehen zweier Organisationen Gegensätze herausbilden sollten, die dem Berufe niemals nützen, wohl aber heftig schaden können. Man bedenke den Eindruck, den diese Gegensätze in unserem Beruf, dem man so wie so, leider nicht ganz mit Unrecht, eine man gelnde Einigkeit und eine viel zu weit gehende Zersplitte rung nachsagt, nach aussen hin unbedingt machen müssen. Man kann doch unmöglich von unserem, in der Verteidi gungs-Stellung befindlichen Verbände verlangen, dass er jetzt auf die Einrichtung von Spezial-Ausschüssen für die Baumschul-Branche usw. verzichten soll, weil sich neben ihm ein Bund von Baumschulen-Besitzern gründet. Unser Verband ist zu dem grösstmöglichen Entgegenkommen be reit, und hat dies bewiesen, folge man diesem Wege auch auf der anderen Seite. Wenn wir kurz vor der beabsichtigten Tagung auf diese Angelegenheit unter Zustimmung und im Auftrage des Vorstandes noch einmal eingehen, so hat uns dabei haupt sächlich der Wunsch geleitet, dass man sich im Interesse unseres Berufs, dem wir doch alle mit gleicher Liebe und Hingebung anhängen, und im Interesse der für uns so not wendigen Einigkeit auch in den bei der Gründung des Bundes beteiligten Kreisen über die Tragweite der Entscheidungen, die man in Mannheim treffen will, in ernstester Weise klar wird. Wir hoffen noch, dass man in jenen Kreisen, die doch wohl auch ausnahmslos Mitglieder unseres Verbandes sind, die Hand nach Möglichkeit zu einer Verständigung bieten wird, wir glauben, dies besonders aus dem Punkt der Tagesordnung ersehen zu sollen, der von dem Anschluss an andere gärtnerische Vereinigungen handelt. Möge es der Tagung in Mannheim beschieden sein, in dieser, der wichtigsten der überhaupt zu erledigenden Fragen, den richtigen Weg zu finden, man wird ihn finden, wenn man den aufrichtigen Willen dazu hat. * Pflanzeneinfuhr aus Fmerika und Japan. Auf Grund der in den Kaiserlichen Verordnungen vom 5. Februar 1898 und vom 6. August 1900 dem Reichs kanzler vorbehaltenen Ermächtigung, Ausnahmen von dem Verbote der Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzen- abiälle aus Amerika und Japan zu gestatten, hat der Reichs kanzler die Einfuhr der in dem nachstehenden Verzeichnisse unter B bezeichneten Pflanzen vorbehaltlos, der unter C bezeichneten Pflanzen mit der Massgabe allgemein gestattet, dass sie bei einer durch einen Sachverständigen vorge nommenen Untersuchung von der San Jose-Schildlaus frei befunden werden. Diese Ausnahmebewilligung bezieht sich jedoch nur auf solche Sendungen, die ausschliesslich aus Pflanzen einer der beiden Gruppen (B und C) bestehen. Sendungen, die Pflanzen verschiedener Gruppen enthalten, unterliegen ihrem ganzen Umfange nach denjenigen Vor schriften, die für die strenger zu behandelnde Gruppe gelten. Für die unter A des Verzeichnisses bezeichneten Pflanzen, die als Träger der San Jose-Schildlaus vorzugsweise in Betracht kommen, hat sich der Reichskanzler die Ausnahme bewilligung für jeden einzelnen Fall vorbehalten. Ausnahmen von dem Einfuhrverbote werden hier nur aus besonderen Gründen und nur dann zugelassen, wenn Gewähr gegen die Verschleppung des Insekts gegeben ist. Verzeichnis. A. Von der Einfuhr unbedingt auszuschliessen sind Dikotyledone (zweikeimblättrige) lebende Bäume und Sträucher aller Art sowie Teile solcher (abgeschnittene Zweige und dergl.), ferner Sämlinge, Ableger, Setzlinge, Schnittlinge und dergleichen der genannten Pflanzenkategorien; insbe sondere kommen in Betracht Obstbäume und -Sträucher aller Art wie Aepfel, Birnen, Quitten, Kirschen, Pflaumen, Apri kosen, Pfirsiche, Mandeln, Walnüsse, Pekan-Nüsse {Carya olivaeformis), Dattelpflaume {Diospyros virginiäna,), Kaki- pflaume, Kakifeige oder chinesische Quitte ^Diospyros kaki), ferner Nutz- und Zierbäume und -Sträucher aller Art, ins besondere Linden, Ulmen, Erlen, Weiden, Akazien, Färber und Maulbeerbaum (Madura aurantiaca'), ferner Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren und verwandte Gewächse, Weinstöcke aller Art, Evonymus, Weissdorn, Hagedorn, Rosen, Spiräen, Cotoneaster (Zwergmispel), japa nische Quitte (Cydonia japonica). B. Bedingungslos ist die Einfuhr zu gestatten von Wasserpflanzen aller Art und von Teilen solcher, ferner von allen unterirdisch wachsenden Pflanzenteilen, wie z. B. Knollenzwiebeln und unterirdisch wachsenden Stengelteilen (Rhizomen), auch wenn dieselben entwickelte Triebe besitzen, vorausgesetzt, dass sie nicht zu Pflanzen der zu A angeführten Arten gehören. C. Die Einfuhr von lebenden Monocotyledonen (ein keimblättrigen) Bäumen und Sträuchern wie Palmen, Dracae- nen, Pandanusarten usw. sowie von Coniferen, Cycadeen, Baumfarnen und allen nicht unter A genannten Landpflanzen und von Teilen, Sämlingen und Setzlingen aller hierher gehörigen Pflanzenarten ist zu gestatten, wenn eine fach männische Untersuchung befriedigend ausfällt. * * * Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Juni finden die Bestimmungen der Verordnung über die Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San-Jose Schildlaus auch auf die Pflanzen einfuhr aus Australien Anwendung. Die Ver ordnung ist mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft getreten. Husnahmetarif für Torfmull und Corfstreu. Die „Mitteilungen der Zentralstelle der preussischen Landwirtschaftskammern“ bringen nachstehende Veröffent lichung: Die jahrelangen Bemühungen der Zentralstelle der preussischen Landwirtschaftskammern und der verschiedenen Interessentengrappen für Torfstreu und Torfmull, einen - Aus nahmetarif zu erreichen, sind nun endlich von Erfolg ge krönt gewesen. Am 1. Mai d. Js. ist ein neuer Ausnahme tarif 2 t für Torfstreu und Torfmull mit den Frachtsätzen des Ausnahmetarif 5 (Wegebaustoffe) in Kraft getreten. Der Ausnahmetarif gilt ohne Beschränkung auf bestimmte Empfangsstationen im Versande von allen Torfstreufabrik-
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