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Ilo. 22 Rixdorf-Berlin, den 1. Juni 1907. XXII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter MItwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend Jeder Woche. Hbonnementspreis für Richt-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Nh. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bethmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der 5andelsgärfner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. 5 Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Hufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Bandeisblatt zu beziehen. pf- Mitglieder! Erinnert Euch unseres Flugblattes und verbreitet es überall I Bestimmungen über die Spezial-Husschüsse des Verbandes der Bandeisgärtner Deutschlands. In Verfolg der Beschlüsse unserer letzten Haupt versammlung, Spezial-Ausschüsse innerhalb unserer Organi sation zu bilden, womit ein schon zur Hauptversammlung in Dortmund 1903 seitens der Gruppe Dresden angeregter Gedanke seine endliche Verwirklichung fand, hat der Vorstand des Verbandes einen Entwurf für die Bestimmungen über Spezial-Ausschüsse aufgestellt, und denselben den Ausschuss- Mitgliedern zur Begutachtung übersandt. In ihrer grossen Mehrheit haben die letzteren dem Entwurf zugestimmt, nur von zwei Seiten ist derselbe als zu weitgehend beanstandet worden. Durch eine Veröffentlichung soll derselbe auch der allgemeinen Beurteilung unterbreitet werden, um den Mit gliedern Gelegenheit zu geben, etwaige Abänderungs vorschläge beantragen zu können. Die Hauptsache, die hierbei ins Auge zu fassen ist, ist die, erst einmal eine Grundlage zu schaffen, auf welcher die Bildung von Spezial- Ausschüssen event. in kürzester Frist erfolgen kann. Die Sachlage und die Stellungnahme zu der letzteren Frage dürfte sich in wenigen Wochen geklärt haben. * * e * 1. Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands richtet für die verschiedenen Branchen seiner Mitglieder Spezial-Ausschüsse ein. 2. Die Spezial-Ausschüsse umfassen je das Gebiet eines Landes- oder Provinzialverbandes. Die Angehörigen der verschiedenen Branchen treten je nach Bedürfnis zu beson deren Versammlungen zusammen, an denen auch Nicht mitglieder des Verbandes, die, soweit es sich nicht um Ver waltungsangelegenheiten des Verbandes handelt, auch stimm berechtigt sind, teilnehmen können. Eine allgemeine Ver sammlung sämtlicher Spezial - Ausschüsse findet alljährlich zur Zeit der Hauptversammlung des Verbandes in Berlin statt. 3. Die Spezial-Ausschüsse können sich, wo dies ge wünscht wird, innerhalb der Landes- und Provinzialverbände eine eigene Verwaltung schaffen, die jedoch gegen die Ge schäftsordnung und das Statut des Verbandes nirgends ver stossen darf. Die Spezial-Ausschüsse geniessen in der Er ledigung ihrer Angelegenheiten dieselbe Selbständigkeit, wie die Landes- und Provinzialverbände und Gruppen. Es liegt in dem Ermessen des Verbands-Vorstandes so wie der Provinzial- und Landesverbände, zu den Unkosten der Spezial-Ausschüsse auf Antrag Beihilfen zu gewähren, es steht den Vorständen der Spezial-Ausschüsse ausserdem 1 frei, von Nichtmitgliedern des Verbandes sowie auch von Mitgliedern, je nach den Beschlüssen dieser Ausschüsse, be sondere Beiträge zu den Unkosten zu erheben. 4. Die Spezial-Ausschüsse wählen sich einen eigenen Vorstand, der jedoch aus Mitgliedern des Verbandes bestehen muss, soweit nicht die unter 5 bezeichneten Landesteile in | Betracht kommen. Der Vorsitzende des Vorstandes solcher