Do. 9. Steglitz-Berlin, den 3. Illärz 1906 XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Richt-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 PL, für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Hnträge zur bauptversammlung. (In der Beilienfolge des Eingangs.) Einträge des Vorstandes. I. Die Hauptversammlung wolle den Beschluss der Dauziger Versammlung vom 21. Juli und 1. August 1905 über das abgeänderte Statut wiederholen. Begründung. Die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ergibt sich aus den der Danziger Versammlung gefolgten Vorgängen. Der Wortlaut des in Danzig angenommenen Statuts ist unter Berücksichtigung zweier vom Kgl. Amtsgericht in Leipzig gewünschten redaktionellen Aenderungen und einer redaktionellen Aenderung im § 22 (Ersetzung des Wortes „Stellvertreter" durch „andere Mitglieder“ folgender: I. Name, Sitz, Zweck und Gliederung des Verbandes. § 1. Der Verband führt den Namen „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“. Er umfasst das Gebiet des Deutschen Reiches und hat die Rechte einer juristischen Person. Er hat seinen Sitz in Leipzig und ist in das Genossenschaftsregister des dortigen Amts gerichts eingetragen. Der Sitz der Verwaltung des Verbandes befindet sich in Berlin. § 2. Der Verband bezweckt die Hebung der deutschen Handels gärtnerei und Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Er erstrebt in erster Linie auch die Erlangung eines angemessenen Schutzes gegen die Konkurrenz des Auslandes. § 3. Die Erreichung dieses Zweckes wird angestrebt: a. durch die Versammlungen und Verhandlungen des Ver bandes und der Verbandsgruppen; b. durch die Herausgabe einer Verbandszeitung' unter dem Titel „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige“. 'Das Handelsblatt hat als hauptsächlichstes Ver kehrsmittel den Bekanntmachungen des Verbandsvor standes sowie den Geschäftsbedürfnissen seiner Mit glieder zu dienen, und zwar sowohl durch einen redaktionellen, wie durch einen Inseratenteil. Es soll überhaupt die Interessen der Handelsgärtnerei im All gemeinen vertreten. c. durch Führung einer Liste unreeller Käufer und schlechter Zahler (Schwarze Liste) und Mitteilung dieser Liste an die Mitglieder des Verbandes. d. durch Bildung eines Unterstützungsfonds zur Unter stützung solcher Mitglieder, welche durch elementare Ereignisse in ihrer Existenz gefährdet sind. e. durch sonstige Einrichtungen, welche den Zweck haben, den Mitgliedern möglichst viele wirtschftliche Vorteile zu verschaffen. f. durch Schaffung eines Agitationsfonds aus freiwilligen Beiträgen. § 4. Jede politische Tendenz, soweit sie nicht wirtschafts- oder sozialpolitischer Natur ist, liegt dem Streben des Ver bandes fern. Es ist deshalb die Erörterung politischer Fragen, soweit sie nicht wirtschafts- oder sozialpolitischer Natur sind, von den Verbandsverhandlungen ausgeschlossen. § 5. Die Mitglieder des Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands sind, soweit eine genügende Anzahl in den betr. Landes teilen vorhanden sind, zu Landes- bezw. Provinzialverbänden und zu Ortsgruppen zusammenschliessen. Beide bilden jedoch lediglich Abteilungen des oben genannten Verbandes und sind selbst nicht rechtsfähig. Ihre Vorstände sind Organe des Verbandes und dürfen in Verbandsangelegenheiten selbständig ohne Auftrag der Verbands- i leitung nicht handeln. Es gilt für sie ausschliesslich das I Verbandsstatut. In ihrer inneren Verwaltung und in Erledigung