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60 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 7 jedem Gärtnerei-Unternehmer, Geschäftsinhaber,Gartendirektor, Gärtnerei-Betriebsleiter oder seinem Vertreter, gleichviel ob der Gärtnereibetrieb (das Geschäft) den Haupterwerb oder den Nebenerwerb ausmacht, für seinen Betrieb (sein Geschäft) auszufüllen. Das hat auch zu geschehen von Besitzern oder Inhabern nicht gewerblicher, d. h. solcher Gärtnereien, die in der Hauptsache gärtnerische Erzeugnisse für den eigenen Bedarf ziehen bezw. Gartenarbeiten verrichten, wobei es ohne Bedeutung bleibt, ob gelegentlich gärtnerische Erzeugnisse verkauft oder auch zugekauft werden, z. B. von Besitzern, Inhabern oder Verwaltern von Schloss-, Hof-, Guts-, Herrschafts-, Villengärtnereien und dergl., von Direktoren und Leitern öffentlicher Garten- und Parkanlagen und bota nischen, zoologischen usw. Gärten, von Betriebsleitern und Obergärtnern in leitender Stellung in Gärtnereien bei An stalten, Verschönerungs- u. dergl. Vereinen, Theater- und Vergnügungsgärten, Gärten von Gastwirtschaften usw. Aus geschlossen bleibt selbstverständlich alle Gärtnerei, die im wesentlichen bloss aus Liebhaberei, zur Erholung u. dergl. und ohne gärtnerisches Personal und gärtnerische Vorrichtungen betrieben wird. Falls in einem Betriebe mehrere tätige Mitinhaber, Kom pagnons usw. in Frage kommen, ist nur ein Fragebogen für den Betrieb auszufüllen; unter Nr. 4 des Fragebogens sind dann die Beteiligten namhaft zu machen. Stille Teilhaber, die im Betriebe nicht selbst tätig sind, bleiben ganz un berücksichtigt. Als „Gärtnerei-Betriebe“ gelten Unternehmungen und Geschäfte in allen Arten und Sonderarten der Gärtnerei und des Blumen- und Pflanzenhandels, namentlich Baumschul gärtnerei, Obstgärtnerei, Handelsrebschulen, Obst-, Wein- und Fruchttreiberei, Gemüsegärtnerei (im Freilandbau), Gemüsetreiberei (in Frühbeeten und Gewächshäusern), Samenzüchterei, Freilandblumengärtnerei, Blumentreiberei, Pflanzengärtnerei (einschl. Staudenzüchterei und Rosenschulen u. s. w.), Topfpflanzengärtnerei, Schnittblumengärtnerei, Landschaftsgärtnerei, Dekorationsgärtnerei, Blumen- und Kranzbinderei, Kranz binderei, Friedhofsgärtnerei, Blumenhandel, Pflanzen handel, S a m e n h a n d 1 u n g ( s o f e r n sie mit irgend einerArtvon Gärtnerei verbunden ist, oder gärtnerische Erzeugnisse z. B. Blumenzwiebeln, Blumensamen, Blumenerde u. dergl. vertrieben werden) und jede andere Art der Gärtnerei, so z. B. auch Schloss-, Hof-, Guts-, Herrschafts-, Villengärtnerei, Gärtnerei einer politischen oder Kirchen gemeinde oder sonstigen öffentlichen Korporation (Provinz, Kreis usw.), von Vereinen (Ver schönerungs- u. dergl. Vereinen), einer Stiftung, Gärtnerei in Versuchs-, botanischen und zoologischen Gärten, in staat lichen und fiskalischen Besitzungen, Anstalten oder Betrieben, Gärtnerei in Unterrichts-, Erziehungs-, Heil- oder sonstigen Anstalten öffentlichen oder privaten Charakters, Gärtnerei in Theater-, Vergnügungsgärten, in Gärten von Gastwirt schaften u. dergl. Es macht keinen Unterschied, ob die Gärtnereien (Geschäfte) ihre Erzeugnisse verkaufen oder nicht, ob der Unternehmer (Inhaber) den Gärtnereibetrieb (das Geschäft) als Hauptberuf oder als Nebenberuf ansieht, ob er mit Gehilfen oder allein arbeitet, ob er eine eigene Gärtnerei bewirtschaftet, oder bloss für Kunden arbeitet, ob er Gärtnerei erzeugnisse heranzieht oder nur damit handelt. Nicht zur „Gärtnerei“ gehört im Sinne dieser Erhebung der feldmässig betriebene Anbau von Gemüse, Pflanzen, Kräutern u. dergl. (Feldgärtnerei). Die Ausfüllung wird durch Eintragung der gewünschten Antworten bewirkt, wenn nicht ausdrücklich das Unterstreichen des Zutreffenden im Vordrucke vorgeschrieben ist. Erläute rungen zu den einzelnen Fragen sind auf der letzten Seite gegeben. Sie werden ersucht, über Ihr Gärtnerei-Unternehmen (Ihr Geschäft) für den Stand vom 2 Mai 1906 folgende Angaben zu machen: Sitz und Inhaber. 1. Stadt, Landgemeinde, Gutsbezirk worin der von Ihnen bewirtschaftete Gärtnereibetrieb (das Geschäft) liegt, oder von wo aus Sie als Arbeitgeber Gärtnerei- Arbeiten selbständig unternehmen oder betreiben lassen : Gemeinde im Kreise in der Provinz 2. Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers: des Stellvertreters: F i r m a u n d A r t. 3. Nähere Bezeichnung des Gärtnereibetriebes (des Geschäfts), der Firma, oder, wenn eine solche nicht besteht, nähere Kennzeichnung (z. B. Gärtnerarbeiten für Kundschaft):...... . 4. Sind äusser Ihnen noch andere Mitinhaber, Kom pagnons, Geschäftsleiter in dem Gärincreibetriebe tätig? (Ja! Nein!) Wenn Ja: wer sind diese und welches ist ihre Adresse? Welcher von den Beteiligten hat die Ausfüllung - dieses Fragebogens übernommen? Hauptberuf, Nebenberuf, Sonderart. 5. Welche Art oder Sonderart des Gärtnereibetriebes betreiben Sie? Ist dieser Gärtnereibetrieb (dieses Geschäft) bezw. dessen Leitung Ihr Hauptberuf (Ihre Haupterwerbs- quelle)? (Ja! Nein!) oder Ihr Neben ¬ beruf (neben einem anderen Beruf)? (Ja! Nein!) Welches ist im letzteren Falle Ihr Hauptberuf? Fläche, Eigene oder fremde Rechnung. 6. Bewirtschaften Sie in dem Gärtnereibetriebe für eigene Rechnung eine Fläche Landes? (Ja! Nein!) Wenn Ja: wie gross ist die zu Gärtnereizwecken für eigene Rechnung bewirtschaftete Fläche Landes? Hektar Ar. wieviel davon ist eigenes Land? Hektar Ar. wieviel ist gepachtetes Land Hektar Ar. wieviel Land ist Ihnen sonst für gärtnerische Zwecke überwiesen? Hektar Ar. Wenn Sie den Betrieb zwar für eigene Rechnung führen, aber keine Fläche Landes dazu gehört (z. B. bei Gärtnerei für Kundschaft, bei Blumen- handlung u. dergl.) unterstreichen Sie die Worte: Keine Fläche! 7. Wenn Sie nicht für eigene, sondern für fremde Rechnung einen Gärtnereibetrieb bewirtschaften (z. B. als Garten direkter einer Gemeinde, einer öffentlichen Korporation, des Staates, als gärtnerisch technischer Leiter, leitender Obergärtner usw. der Gärtnerei einer Anstalt, eines Friedhofs, eines Verschönerungs- u. dergl. Vereins, eines Theater-, eines Vergnügungsgartens und dergl.), geben Sie an, wie gross die von Ihnen gärtnerisch bewirt schaftete Fläche ist: Hektar Ar, — oder, wenn keine Fläche bewirtschaftet wird, unter streichen sie ausdrücklich die Worte: Keine Fläche bewirtschaftet! oder schreiben Sie das Nähere darüber hierher: (Letzteres gilt z. B. für Kreis-, Provinzialgärtner u. dergl., die nur die Pflege der bepflanzten Wege und Chausseen zu versehen haben u. dergl., nicht