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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
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No. 7 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 59 Frage 9 beschäftigt sich mit den Blumengeschäften und Verkaufsläden usw., diese greifen aber auch wieder in die Frage 10 hinein, indem hier auch mit für diese Zweige die Frage nach dem gewerbsmässigen Betrieb gestellt wird und von einer Verarbeitung gärtnerischer Erzeugnisse die Rede ist. Das halten wir nicht für zweckmässig. Die Frage nach dem gewerbsmässigen Betriebe der in Frage 9 ent haltenen Branchen halten wir an und für sich für überflüssig, weil es hier nicht gewerbsmässig betriebene Geschäfte nicht gibt, soll jedoch diese Frage auch hier nicht fehlen, so sage man bei 9 am Anfang: „Unterhalten Sie gewerbs mässig betriebene Verkaufsläden“ usw. und am Schluss: „Oder haben Sie lediglich ein gewerbsmässig betriebenes Ladengeschäft“ usw. Dann haben alle die in Frage 9 ent haltenen Betriebe mit der Frage 10 nichts mehr zu tun und man kann ungehindert durch sie an eine bessere Gestaltung der Frage 10, namentlich ihres ersten Absatzes, herantreten. Dieser trägt in seiner jetzigen Fassung durchaus nicht den Erfordernissen einer die tatsächlichen Verhältnisse klar stellen sollenden Statistik Rechnung, weil das Hauptgewicht auf die Frage nach dem gewerbsmässigen Betrieb gelegt ist, ohne auf die Art der Betriebe selbst genügend Rücksicht zu nehmen. Wo z. B. könnte man wohl anders die überhaupt garnicht berücksichtigte Frage nach denjenigen Blumen- und Kranzbindereien, die in zahllosen mittleren und kleinen Gärtnereien auch ohne eigene Verkaufsläden, wie sie in Frage 9 erwähnt sind, betrieben werden, besser erledigen wie hier? Wir würden also vorschlagen, den ersten Teil der Frage 10 wie folgt zu fassen: 10. Betreiben Sie die Gärtnerei ausschliesslich gewerbs mässig (Ja! Nein!). Wenn ja, gelangen nur selbstgewonnene Erzeugnisse zum Verkauf oder werden für diesen Zweck Rohprodukte, Pflanzen usw. hinzugekauft? (Für die Antwort sind zwei Zeilen Raum zu lassen.) Findet in Ihrer Gärtnerei auch ohne Ladengeschäft eine Verarbeitung gärtnerischer Erzeugnisse (Blumen- und Kranz binderei) statt? (Ja! Nein!) Wir meinen, dass bei einer derartigen Anordnung der Frage die in dem An schreiben des Landwirtschaftsministeriums so besonders hervorgehobene erwünschte Berufsgliederung und die Betriebsverhältnisse in allen Zweigen der Gärtnerei erst ersichtlich werden können, niemals aber nach einer Fassung, wie sie der Entwurf vorschlägt. Die beiden folgenden Absätze der Frage 10, welche Guts-, Herrschafts-, Anstalten- usw. Gärtnereien betreffen, sind deshalb von ganz besonderer Wichtigkeit für uns, weil sie am Schlüsse eines jeden Abschnittes die Frage enthalten, ob auch eigene gärtnerische Erzeugnisse nebenher zum Verkauf gelangen. Die Frage nach der, den berufsmässigen, handel treibenden Gärtnern von dieser Seite drohenden Konkurrenz ist eine der allerwichtigsten und seit langen Jahren am meisten erörterten in unserem gesamten Berufsleben. Sie einmal auf Grund einer behördlich vorgenommenen Erhebung in ihrem ganzen Umfange beantwortet zu sehen, hat für unseren Stand und seine Angehörigen nicht nur ein grosses sozialpolitisches Interesse, sondern es sprechen hier auch gesetzliche Verfügungen, wie z. B. die Gewerbesteuer-Gesetz gebung, sowie auch Reichsgesetze, wie Unfall-Versicherung, Kranken- und InvaliditätsVersicherung u. a. m. mit; dass die preussische Regierung hier einmal Umfang, Art und Bedeutung amtlich feststellen lassen will, dafür sind wir ihr zu ganz besonderem Dank verpflichtet. Um aber hier zu einem die Verhältnisse klärenden Resultat zu gelangen, ist die sonst nicht zu beanstandende Fassung der beiden letzten Absätze der Frage 10 nicht ausreichend. Es mag und kann den bei unserer Erhebung beteiligten Behörden z. B. nicht bekannt sein, dass es eine grosse, grosse Anzahl von Guts-, Herrschafts-, Villen-, Friedhofs- usw. Gärtnereien gibt, deren Verkauf sich durchaus nicht auf eigene gärtnerische Erzeugnisse beschränkt, die sich vielmehr in ihrem Geschäftsbetrieb in keiner Weise von einer sog. „Kunst- und Handelsgärtnerei“ unterscheiden. Aus diesem Grunde genügt auch nicht die Fragestellung nach einem etwaigen Verkauf eigener gärtnerischer Erzeugnisse, sondern, sofern die Frage überhaupt mit „Ja“ zu beantworten ist, müsste sowohl am Schlüsse des zweiten wie des dritten Ab satzes die Unterfrage hinzugefügt werden: „Wenn ja, findet mit zu diesem Zwecke auch ein Zukauf von Rohprodukten, Pflanzen usw. statt? (Ja! Nein!) Wenn wir nun noch hinzufügen, dass in Folge des Fortfalls der Frage 5 im Bogen A bei der Frage Ila im Anfang hinter: „Wieviel gelernte und sogenannte angelernte Gärtner“ einzufügen wäre „einschliesslich etwaiger Familien angehöriger“ und wenn wir bei der Frage 11 d auf das hin- weisen, was wir vorne über die „Verkäufer“ usw. gesagt haben, so hätten wir, abgesehen von dem im Anfänge unseres Schreibens erwähnten Vorbehalt noch einiger weiterer Er gänzungen hiermit unsere Abänderungsvorschläge dem Wunsche des Hohen Ministeriums entsprechend, soweit sie die Fragebogen und die Anweisungen zu denselben betreffen, ausgeführt. Was die Aufbereitungsformulare anbelangt, so würden wir als Folgerung unserer vorstehend gemachten Darlegungen empfehlen, bei Nr. 9, Blumenhandlung, hinzuzufügen „Pflanzenhandlung“, die Nr. 10, „Kunst- und Handels gärtnerei“ zu streichen und dafür zu setzen die Abteilungen 10 Pflanzengärtnerei 11 Topfpflanzengärtnerei 12 Schnittblumengärtnerei und Nr. 13 des Zählungs-Entwurfs „Gewerbliche Guts gärtnerei“ abzuändern vielleicht in „Gewerbliche Guts gärtnerei, Herrschafts- und Villengärtnerei“, denn von letzteren beiden Arten gibt es eine sehr grosse Zahl, die sich von den gewerblichen Gutsgärtnereien durchaus nicht unterscheiden. Wir gehen auch hier aber von der Voraus setzung aus, dass sich unter den genannten Gärtnereien auch Schloss- und Hofgärtnereien befinden. Im Allgemeinen erkennen wir sehr wohl an, dass die von dem Königl. Preuss. Statistischen Amt ausgearbeiteten Unterlagen zu der für unseren Beruf vorgesehenen Zählung sorgfältig und unter Benutzung praktischer Unterlagen ausgearbeitet sind, wie wir uns auch berufen fühlen, im Namen der handeltreibenden Gärtner nochmals der Hohen Staatsregierung für die beabsichtigte Erhebung über die vielgestaltigen Verhältnisse der Gärtnerei unseren aufrichtigen Dank auszusprechen. Wir sind aber auch der festen Ueber- zeugung, dass die von uns gemachten Abänderungsvorschläge notwendig sind und dringend zur Berücksichtigung empfohlen werden müssen, soll nicht das Ergebnis der umfangreichen Arbeit ein Resultat zeitigen, welches den gewollten Absichten nicht oder nur unvollkommen entspricht. * * * Wir lassen nunmehr den für die Zählung am 2. Mai zu benutzenden Fragebogen folgen. Wir bemerken hierzu vor läufig erläuternd, dass die ursprünglichen 2 Fragebogen in einen zusammengezogen sind und manche zweckmässige Vereinfachung erfahren haben. Besonders machen wir auf die in nachfolgendem Abdruck von uns durch Sperrdruck hervorgehobenen Worte und Sätze aufmerksam, die Ueber- schriften ausgenommen, und bitten, sie mit den oben ge- äusserten Wünschen vergleichen zu wollen. Tragebogen über Gärtnereibetriebe (-Geschäfte) bezw. für Gärtnerei-Unter nehmer, Geschäftsinhaber, Leiter. (Auszufüllen für den Stand vom 2. Mai 1906.) Der Fragebogen ist zur Beschreibung des Gärtnerei betriebes (Unternehmens, Geschäfts) bestimmt. Er ist von
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