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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 58 No. 7 viele Kunst- und Handelsgärtnereien, soviele Blumen- treibereien, Gemüsetreibereien usw. usw. usw., während die Betriebe sich doch weit klarer spezialisieren lassen ? Noch ein weiteres wichtiges Bedenken. Im Fragebogen A werden in Frage 9 die Ausfüller des Fragebogens aufgefordert, den Zweig der Gärtnerei in dem vorn befindlichen Verzeichnis zu unterstreichen, oder evntl. auch mehrere, die für sie die Wesentlichsten in ihrem Berufe bedeuten, es ist ganz sicher anzunehmen, — man weiss ja, wie es bei solchen Zählungen zugeht , dass schon allein aus Bequemlichkeit der unbe stimmte, noch niemals genügend erklärte Ausdruck „Kunst- und Handelsgärtnerei“ die meisten Striche erhalten würde, trotzdem aber sehr wohl auch andere aufgeführte Zweige ein gleiches Anrecht dazu hätten ? Allerdings muss etwas anderes an ihre Stelle, denn sonst würde die Aufzählung der Branchen in der Gärtnerei eine Lücke aufweisen, die wir aber viel besser ausfüllen können, als durch die Ausdrücke „Kunstgärtnerei“, „Ziergärtnerei“ und „Kunst- und Handels- gärtnerei". Man nehme für diese die drei Bezeichnungen „Pflanzengärtnerei", „T o p f p f 1 a n z e n g ä r t- n e r e i" und Schnittblum eng ärtne re i“, dann wird in der Aufzählung der verschiedenen Zweige der ge werblichen Gärtnerei auch nicht ein einziger mehr fehlen, und vor allen Dingen wird ein unklares, wertloses Ergebnis vermieden. Die Ausdrücke „Kunstgärtner“, „Ziergärtner“, „Kunst- und Handelsgärtner“ sind in das Belieben jeder einzelnen Person gestellte Bezeichnungen geworden, der Gehilfe nennt sich „Kunstgärtner“, der Blumenhändler - in vielen Fällen ohne überhaupt Gärtner zu sein, „Kunst- und Handels gärtner“, während der Ausdruck „Ziergärtner“ überhaupt kaum mehr vorkommt. Eine Statistik sollte nur mit be stimmten Begriffen rechnen, aus bestimmten Begriffen das Resultat ziehen, aber nicht zu einer Verwirrung des durch sie erstrebten wichtigen Materials beitragen; dies würde aber ohne jeden Zweifel der Fall sein, wenn an den be anstandeten Ausdrücken festgehalten würde. Wir sind der sicheren Ueberzeugung, dass dieser, unserer Auffassung, auch von anderen fachlichen Beurteilen! beigetreten werden wird. Zu dem zweiten Teil der Gärtnereibetriebe übergehend, erkennen wir mit Dank an, dass der Kreis derselben, soweit die geplante Erhebung in Betracht kommt, so gross wie nur irgend möglich gezogen ist, und gerade bei diesem Teil der Betriebe sehen wir den Ergebnissen mit dem grössten Interesse entgegen. Nun heisst es da u. A.. „Guts-, Herr- schafts und Villengärtnerei“. Wir möchten hier nicht eine vielleicht ganz ungerechtfertigte Befürchtung aussprechen, aber wir hätten auch hier eine etwas präzisiertere Fassung zu empfehlen, denn wir wollen es doch für ganz selbst verständlich annehmen, dass auch die Schloss- und Hof gärtnereien, deren es, ganz abgesehen von den im Besitz der Königlichen Familie befindlichen, doch in Preussen eine ganze Reihe noch anderer gibt, mit in die Erhebung einbezogen werden sollen, und wir müssen dringend em pfehlen, dass dies auch in den Zählpapieren deutlich zum Ausdruck kommt, schon allein der für die Zählung be rufenen amtlichen Organe wegen. Wir haben auch in Rücksicht auf den Fragebogen B, das allergrösste Interesse d a r a n, dass die Art und Weise dieser Betriebe auch einmal amtlich festgestellt wird .' Wir kämen nunmehr zu dem Fragebogen A selbst und zunächst zur Frage 5. Dieser Frage ist in den Zähl papieren eine Anmerkung des Inhaltes beigegeben, ob dieselbe nicht lieber ganz fortzulassen wäre. Wir können dieser Anregung nur zustimmen, denn erstens wolle man bedenken, dass der Bogen A zu 3/ von Arbeitnehmern auszufüllen ist, die mit der Frage fast nichts zu tun haben, zweitens scheint uns die Frage in ihrem vorgeschlagenen Wortlaut z. T. besser für eine V o I k s- als für eine solche B e r u f s Zählung zu passen, und drittens kehren die Hauptfragen im Frage bogen B. nochmals wieder, evtl, lassen sich, wie wir sehen | werden, bei Frage 8 des Bogens A und Frage 11 des Bogens B diesbezügliche Einschaltungen machen. Was die am Schluss der Frage 5 erwähnten Wohnungs- usw. Verhältnisse der Arbeitnehmer anbelangt, so können diese schon bei Frage 8 berücksichtigt werden, indem am Ende derselben folgende Einschaltung gemacht wird : „Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber Wohnung und volle Beköstigung? Wohnung und teilweise Beköstigung? Nur Wohnung? Nur Beköstigung?“ (Das Zutreffende ist zu unterstreichen). Im ersten Absatz der Frage 8 wird von den Arbeit nehmern eine Angabe darüber verlangt, in welcher Arbeits stellung sie in der Gärtnerei erwerbstätig sind. Da diese Angabe nun auch von den Lehrlingen zu machen ist, muss es u. E. bei der Frage besser heissen : erwerbstätig u n d be seh ä f t i g t, da Lehrlinge doch noch nicht erwerbstätig sind. Das wären in den Hauptzügen die Bemerkungen, die wir zu dem Fragebogen A. zu machen hätten, und gehen wir nunmehr zu dem Fragebogen B. und seinen Erläute rungen über. Zu den dem Fragebogen B. vorangehenden Erläuterungen haben wir nicht viel zu bemerken, nur dass im ersten Absatz auch wieder nur von Guts-, Herrschafts- und Villen gärtnereien die Rede ist. Wir weisen hier auf das hin, was wir vorn über Schloss- und Hofgärtnereien gesagt haben. Zu den Fragen 5 und 6, sowie zu den Erläuterungen zu denselben, will es uns scheinen, als wenn die Ausdrücke für eigene Rechnung und f ü r fremde Rech n u n g, missverständlich aufgefasst werden könnten, wenn man in den Erläuterungen zu beiden Fragen den Kreis derer betrachtet, die diese Fragen beantworten sollen. So wird es z. B. doch bei Guts-, Herrschafts- usw. Gärtnereien meistens Vor kommen, dass nicht der Besitzer, sondern der Leiter des Betriebes den Fragebogen ausfüllt, dieser aber betreibt die Bewirtschaftung doch nicht für eigene Rechnung. Da in Frage 4 sich durch die Beantwortung die genaue Art des Betriebes unzweifelhaft erkennen lässt, könnten u. E. in Frage 5 die Worte für eigene Rechnung über haupt fortfallen. Frage 7 wäre in ihrem zweiten Teile etwas anders zu formulieren. Zunächst muss es bei den Mistbeetanlagen ebenso wie oben bei den Treibhäusern heissen : Bestehen oder benutzen Sie Mistbeetanlagen, und nicht nur „be nutzen“, denn in der letzteren Fassung wäre nicht ausge schlossen, dass nur der Teil dieser Anlagen angegeben werden könhte, der gerade am Tage der Erhebung in Be nutzung wäre, und man könnte dem die Frage derart Be antwortenden nicht einmal einen Vorwurf daraus machen. Wir möchten weiter empfehlen, dem Worte Mistbeetanlagen noch hinzuzufügen „Kastenanlagen u. dergl.“, da es doch derartige Anlagen genügend gibt, die weder Treibhäuser noch Mistbeete sind. Die Unterfrage : „Wenn ja, wie viel Mistbeete?“ halten wir für vollständig entbehrlich, einesteils wegen der hier vorkommenden ganz verschiedenen Grössen verhältnisse,. anderenteils, weil hierbei die sowieso noch an zugebende Zahl der Quadratmeter genügen kann. Bei. der Frage 8 dürfte eine kleine Vervollständigung zu empfehlen sein, im Baumschulenbetrieb hat man z. B. Maschinen, durch welche eine Verpackung der Bäume, Sträucher usw. erfolgt, auch sind in diesen und ähnlichen Betrieben Maschinen im Gebrauch, wie sie die Landwirtschaft benutzt, ferner sind in Obstbaumschulen und Obstgärtnereien, die eine gewerbsmässige Verarbeitung der erzielten Produkte vornehmen, die hierfür gebrauchten Maschinen, Pressen, Keltorungsvorrichtungen usw. in Benutzung.' Wenn diese Maschinen denn auch nicht einzeln aufgeführt werden sollen, wie dies bei den. beim Samenbau benutzten Maschinen im Absatz 2 Nr. 8 der Fall ist, müsste doch auf sie hin- gedeutet werden.
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