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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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der feldmässig betriebene Gemüse-, Pflanzen-, Kräuterbau u. dergl. (Feldgärtnerei). — Ausgeschlossen von der Er hebung bleibt selbstverständlich auch alle Gärtnerei, die im wesentlichen bloss aus Liebhaberei, zur Erholung u. dergl. und ohne gärtnerisches Personal und ohne gärtnerische Vor richtungen betrieben wird (z. B. die Gärtnerei in kleinen Hausgärten u. dergl.). Die Zählung ist am 2. Mai 1906 auszuführen; die An gaben haben sich auf den Stand von diesem Tage zu be ziehen. An Zählpapieren, von denen je ein Stück hier beigefügt ist, kommen für die Erhebung zur Anwendung: 1. ein Fragebogen über Gärtnereibetriebe (Geschäfte) bezw. für selbständige Gärtnerei-Unternehmer, (Ge schäftsinhaber, Leiter) und 2. eine Zählkarte für Unternehmer, für gelernte oder angelernte Gärtner oder Gärtnerlehrlinge. Der Fragebogen ist von den Unternehmern, Betriebs leitern, Arbeitgebern im Gärtnereibetriebe und zwar für den Betrieb als solchen (das Geschäft) auszufüllen. Die Anleitung zur Ausfüllung des Fragebogens findet sich auf dessen erster und letzter Seite. Die Unternehmer haben ausserdem für ihre Person bezw. für jeden tätigen Mitinhaber eine Zählkarte auszufüllen und dafür zu sorgen, dass auch für jeden bei ihnen am 2. Mai 1906 beschäftigten gelernten oder angelernten Gärtner und Gärtnerlehrling ebenfalls eine Zählkarte ausgefüllt wird. Die Zählkarte ist von jeder am 2. Mai 1906 im Gärtnereigewerbe beschäftigten Person auszufüllen, die in irgend einer Sonderart der Gärtnerei (siehe oben) als Unter nehmer, Arbeitgeber, Betriebsleiter oder als gelernter und angelernter Gärtner, Gärtnergehilfe, Gärtnerlehrling, gleich viel ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, in einem Gärtnereibetriebe (Geschäft) berufstätig ist, d. h. ihren Er werb ganz oder teilweise — haupt- oder nebenberuflich — in der Gärtnerei findet. Dabei sind die bloss angelernten Gärtner (Spezialisten u. dergl.) genau ebenso wie die ge- j lernten zu behandeln; ingleichen solche gelernten oder an gelernten Gärtner, die zur Zeit der Erhebung oder in der Regel lediglich in der Geschäftsstube (Kontor), in einem Arbeitsraum oder als Verkäufer usw. beschäftigt sind. Die Zählpapiere gehen den Kreisbehörden und den Magistraten (Ober-Bürgermeistern, Bürgermeistern) der Städte unmittelbar durch das Königliche Statistische Landesamt zu. Eintretender Mehrbedarf ist bei dem Königlichen Statistischen Landesamt unmittelbar anzumelden. Auch etwaige Rück fragen sind unmittelbar an diese Behörde zu richten. Die Kreisbehörden (Landräte, Oberamtmänner) haben die Verteilung der Zählpapiere an die Landgemeinden und Gutsbezirke ihres Kreises (Oberamts) in geeigneter Weise rechtzeitig zu bewirken und die Ortsbehörden mit Anweisung zu versehen, d. h. so, dass die Ortsbehörden spätestens am 19. April 1906 im Besitze der Anweisung und der Zähl papiere sind. Die Orts- bezw. Polizeibehörden haben die unter diese Erhebung fallenden Gärtnereibetriebe (Geschäfte) sorgfältig zu ermitteln, die Fragebogen und die erforderliche Zahl von Zählkarten an die Unternehmer, Inhaber, Betriebsleiter usw. bis spätestens zum 28. April 1906 zur Ausfüllung aus zugeben und erforderlichenfalls (z. B. bei Krankheit, Ab wesenheit usw.) nach dem Stande vom 2. Mai 1906 für sie aufzustellen. Für die Verteilung der Zählpapiere ist zu be achten, dass jeder Gärtnerei-Unternehmer, Geschäftsinhaber, Betriebsleiter —■ d. h. jeder Selbständige —, gleichviel ob die Gärtnerei sein Haupt- oder sein Nebenerwerb ist, ob er mit Gehilfen oder allein arbeitet, ob er eigene Gärtnerei bewirtschaftet oder bloss für Kunden arbeitet, ob er Gärtnerei erzeugnisse heranzieht oder damit handelt, eine Zählkarte über seine Person und einen Fragebogen über seinen Betrieb, sein Geschäft auszufüllen hat. Dagegen hat jeder am 2. Mai 1906 beschäftigte, in nicht selbständiger oder leitender Stellung befindliche gelernte Gärtner (Obergärtner, Gärtner gehilfe, Gärtnerlehrling), zu denen auch die halbgelernten oder für eine Spezialität angelernten Personen zu rechnen sind, nur die Zählkarte über seine Person auszufüllen. Etwaiger Mehrbedarf an Zählpapieren ist seitens der Land gemeinden und Gutsbezirke bei dem Landratsamt (Oberamt), seitens der Städte unmittelbar bei dem Königlichen Statistischen Landesamt in Berlin SW. 68, Lindenstrasse 28, zu decken. Dagegen ist keine Zählkarte aufzustellen: für gärtnerisch ungelernte Hand- und Tagearbeiter, nicht gärtnerisch aus gebildete Packer, Kutscher und ähnliches Hilfspersonal, ferner für Verkäufer und Verkäuferinnen ohne gärtnerische Vor bildung, für kaufmännisches Geschäfts- und Verwaltungs personal, soweit es keine gärtnerische Vorbildung besitzt, überhaupt für nicht gärtnerei-technisches, nicht gärtnerisch gelerntes oder angelerntes Personal. Die Zahl solcher Per sonen wird, soweit dies erforderlich, in dem Fragebogen durch die Angaben der Arbeitgeber ermittelt. Die Zählung erfolgt gemeindeweise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Ortsbehörde ob. Die örtlichen Polizei behörden sind verpflichtet, den Gemeindebehörden bei dem Zählungsgeschäfte hilfreiche Hand zu leisten. Die Wiedereinsammlung der ausgefüllten Fragebogen und Zählkarten in den Gemeinden hat am 4. Mai 1906 zu beginnen und muss bis zum 7. Mai 1906 beendet sein. Die ausgefüllten Fragebogen und Zählkarten (mit Ein schluss der überschüssigen leeren) sind von den Behörden der Landgemeinden und Gutsbezirke bis spätestens zum 12. Mai 1906 an die Kreisbehörde, von den Magistraten (Oberbürgermeistern, Bürgermeistern) der Städte bis spätestens zum 21. Mai 1906 unmittelbar an das Königliche Statistische Landesamt in Berlin SW. 68, Lindenstrasse 28, einzusenden. Der letztgenannte Termin für die Einsendung an das König liche Statistische Landesamt gilt auch für die Kreisbehörden. Bei der Rücksendung der Zählpapiere ist zu bescheinigen, dass die Ermittelung der unter die Erhebung fallenden Personen und Unternehmungen vollständig erfolgt ist. Mit Rücksicht darauf, dass auf den Zählpapieren selbst die erforderlichen Anweisungen für die Ausfüllung enthalten sind, erübrigen sich weitere Vorschriften hierüber. Die Be hörden werden jedoch ausdrücklich verpflichtet, die An weisungen auf dem Fragebogen auch ihrerseits sorgfältig zu beachten. Der Minister für Land- Der Minister Wirtschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe. I. A.: Thiel. I. A.: N e u h a u s. Der Minister des Innern. I. A.: v. Kitzing. * * $ Die Absicht, das gesamte Material in einer Nummer des Hdlsbl. zu veröffentlichen, hat sich, trotzdem diese Nummer schon so wie so verstärkt werden musste, leider nicht ausführen lassen, und werden wir auf die Fragebogen, Zählkarten usw. in der nächsten Nummer eingehen. * Hgitation und Hithülfe. Von Hloys Röhlen in Dülken. Mit Gegenwärtigem spreche ich der Redaktion für die der agitatorischen Tätigkeit des Vorstandes der Gruppe Niederrhein in dem Artikel „Agitation und Mithülfe“ ge widmeten freundlichen Zeilen meinen besten Dank aus. Gleichzeitig möchte ich mir gestatten, etwas näher auf den Inhalt des Artikels einzugehen, und zwar zunächst auf den Teil, der sich mit der Tätigkeit unserer Gruppe beschäftigt. Es wird da die Inanspruchnahme der Tagespresse hervor-
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