no. 6. Sfeglltz-Berlin, den 10. Februar 1906 XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „bandelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Dicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Hk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Randeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. Nach dem Beschlusse des Ausschusses wird in der Woche vom 15—21. April eine Ausserordentliche Hauptversammlung und zwar nach Berlin, einberufen. Die näheren Tage werden noch angegeben werden. Die statutarischen Bestimmungen für diese Versammlung sollen dieselben sein, wie bei einer ordentlichen Hauptversammlung. Anträge, welche aut dieser Hauptversammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen naca § 47 des Statuts bis zum 25. Februar bei uns eingebracht werden. Nach 8 47, Abs. 3 des Statuts ist allen Anträgen eine Begründung beizufügen. Den Hauptpunkt der Tagesordnung soll eine nochmalige Beschlussfassung über das in Danzig angenommene Statut, eventl. je nach dem Ausfall derselben auch eine Neuwahl des Vorstandes bilden. Ohne den Mitgliedern das Recht, Anträge zu stellen, irgendwie beschränken zu wollen, glaubt der Vorstand dennoch, die Bitte an die Mitglieder richten zu sollen, von der Einreichung anderer Anträge, wenn dieselben nicht ganz dringender Natur sind, nach Möglichkeit bei dieser Hauptversammlung absehen zu wollen, um die 'Tagesordnung nicht zu sehr zu belasten. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. H. Kohimannslehner, Vorsitzender. Den Mitgliedern geht in diesen Tagen unter besonderem Kouvert g der Stimmzettel zu, welcher bis zum 4. März zurückzusenden ist. Gleichzeitig liegt ein Kouvert für die Rücksendung der Stimmzettel bei. Stimmzettel, welche nur Streichungen einzelner Vorschläge, sowie Namensunterschrift und Datum ohne weitere Zusätze enthalten, können für das Drucksachenporto von 3 Pfg. zurückgesandt werden.