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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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469 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 51 Herren der Kammer eine allgemeine Bewegung hervor, und wurde mein Antrag sofort und einstimmig angenommen. Im allgemeinen Interesse teile ich dieses mit, und schliesse daran die Bitte an alle diejenigen, welche die Sache angeht, welche unter „Forstpflanzen“ andere Baumschul- artikel erhielten, oder solche Angebote besitzen, das betreffende Material an den Verband der Handelsgärtner Deutschlands einzusenden. Ich bin überzeugt, dass diese Sachen diskret behandelt werden und auch des Erfolges sicher sind, wenn unsere Verbandsleitung in der Lage ist, bei dem Reichs- kanzler die Befürchtungen, welche dem Gesuche zu Grunde lagen, durch recht zahlreiche beweisende Be lege zu bekräftigen. Was soll der ganze Schutzzoll, wenn unter der Rubrik „Forstpflanzen“ die Tür zur zollfreien Einfuhr offen bleibt ? Wir möchten uns der Bitte des geschätzten Einsenders um weiteres Material recht dringend anschliessen, je mehr Material uns in diesem Kampfe gegen eine gesetzwidrige Bevorzugung des Auslandes zur Seite steht, desto erfolgver sprechender wird unser Vorgehen sein. Als der Verband s. Z. in der Angelegenheit der Tarifierung von Kohlarten bei dem Herrn Reichskanzler vorstellig wurde, dauerte es nur kurze Zeit, bis eine Antwort erfolgte, und wir die Ge legenheit erhielten, persönlich auf dem Reichsschatzamte für die von uns gewünschten Abänderungen eintreten zu können. In der Forstpflanzen-Angelegenheit sind wir zu unserem Bedauern bisher jedoch ohne jede Antwort geblieben. Eine andere Gelegenheit, die Sache an berufener Stelle zur Sprache zu bringen, hat einen Aufschub durch die Auf lösung des Reichstages erfahren. Wir hatten bereits die bestimmte Zusicherung eines der Herren Abgeordneten, dass er unsere Beschwerde, welche wir, wie er selbst betonte, mit Recht erneben, unter allen Umständen bei der zweiten Lesung des Etats bei dem Kapitel „Zölle und Verbrauchs steuern“ zum Gegenstände einer Interpellation bei der Reichsregierung machen wolle. Durch die Auflösung des Reichstages erfährt auch die Etatsberatung eine Verzögerung, doch auch der neue Reichstag muss dieselbe vor dem 1. April erledigt haben. Wir dürfen hoffen, den betrf. Abgeordneten auch im neuen Reichstag wieder zu sehen, und je mehr Material wir ihm dann zur Verfügung stellen können, desto wirksamer wird er unsere Interessen vertreten können. * Gärtnerei und Landwirtschaftskammer im Herzogtum Braunschweig. Von Beinr. Müller in Braunschweig. Als vor 2 Jahren die Vorarbeit begann zu der Er- I richtung der Landwirtschaftskammer im Herztg. Braunschweig hatte die Gärtnerei die beste Hoffnung, eine Vertretung bei derselben zu erreichen,, wie eine solche im Königreich Sachsen’ bereits besteht. Alle Vorbedingungen waren erledigt, । die Beiträge festgesetzt, auch die Zahl der Vertreter war festgelegt, und so waren wir der festen Zuversicht, dass unser Wunsch in Erfüllung gehen sollte. Wie es aber so oft im Leben geht, so war es auch hier, denn die Rechnung war ohne Zustimmung des Herzgl. Staatsministeriums gemacht. Als der Gesetzentwurf vom landwirtschaftlichen Zentral verein vorgelegt wurde, bekamen wir kurze Zeit darauf den Bescheid, dass die Gärtnerei in die Landwirtschaftskammer vorläufig nicht autgenommen werden könne, indem eine reichsgesetzliche Regelung in betreff der Zugehörigkeit der Gärtnerei bevorstände. So war nun die Sache für die Gärtner vorläufig erledigt, es wurde uns jedoch in Aussicht gestellt, dass in den im Gesetz vorgesehenen zu bildenden Ausschüssen die Gärtnerei ihre Vertretung finden würde. Als zu Anfang des Jahres die Verhandlungen im Landtage begannen, wurde von Vorstandsmitgliedern der gärtnerischen Vereinigungen noch einmal bei den Herren Landtagsabge ordneten persönlich der Versuch gemacht, unsere Interessen in den Verhandlungen nach Möglichkeit zu vertreten, was einige Herren auch in dankenswerter Weise getan haben. Ein Erfolg war aber nicht zu erreichen, die Regierung blieb bei der schon vorher angegebenen Aussage, und wir mussten uns damit zufrieden geben. Vor ungefähr 4 Wochen ward uns nun die Mitteilung von dem Vorsitzenden des Amts vereins „Braunschweig-Riddagshausen“, es sei die beste Aus sicht vorhanden, dass ein Gärtner als Deputierter (nach § 5 des Gesetzes) in den genannten Amtsverein gewählt werden könne, und wir möchten geeignete Vorschläge machen; dieses ist geschehen. Am 10. Dezbr. erfolgten die Wahlen, und ist der in Vorschlag gebrachte Gärtner auch gewählt. Wenn nun auch nichts grosses erreicht ist, so sind wir doch so lange in die Landwirtschaftskammer aufgenommen, bis die reichsgesetzliche Regelung erfolgt. Wird uns nun auch von der Landwirtschaftskammer die Unterstützung zu teil, wie sie uns bisher vom landwirtschaftlichen Zentralverein gewährt wurde, so wollen wir es dankbar anerkennen. Denn die Gärtner sind nach Möglichkeit in ihren Anforderungen und Bestrebungen jederzeit unterstützt worden. Zur Pflanzen- und Blumenausfuhr nach Rumänien. Von dem Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist dem Verbände nachstehendes Schreiben zugegangen : Nach einer mir auf amtlichem Wege zugegangenen Mitteilung sind die rumänischen Zollämter angewiesen worden, abgeschnittene Blumen und Blätter, sowie Blumen- | sträusse, sei es, dass sie die Reisenden mit sich führen, oder | dass sie in Postpaketen anlangen, ohne weiteres in Rumänien ; einzulassen, während für Blumen mit Wurzeln bezw. für Ableger, Zwiebeln usw. nach Massgabe des Reglements zum rumänischen Reblausgesetze ein Gesundheitszeugnis beigebracht werden muss. Dem Verbände stelle ich die Bekanntgabe dieser Vorschrift anheim. Zollermässigungen für die Einfuhr nach der Schweiz. Durch den Abschluss des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und Frankreich sind dem letzteren Lande bei der Einfuhr von lebenden Gewächsen einige Zollerleichte rungen gewährt worden, die infolge der Meistbegünstigung auch der deutschen Ausfuhr zu Gute kommen. Nach dem Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz betrug der Eingangszoll in letztgenanntes Land für Pflanzen in Kübeln oder Töpfen 3 Fres., nicht in Kübeln oder Töpfen ohne Wurzelballen 4 Fres., mit Wurzelballen 3 Fres, für den Doppelzentner. Nach dem Organ des Schweizerischen Handelsgärtner -Verbandes haben die betr. Positionen des Shweizerischen Zolltarifs jetzt folgende Sätze zu zahlen: Nr. 208 a. Phönix, Kentia, Cocos, Areca, Cycas, Chamaerops und andere Palmen, Pandanaceen, Heidekraut und Ericaceen in Kübeln oder Töpfen .... 1,00 Fr. Nr. 208b. Bäume, Sträucher und andere lebende Pflanzen in Kübeln oder Töpfen 2,50 Fr. Nr. 210. Bäume, Sträucher und andere leben de Pflanzen nicht in Kübeln oder Töpfen und mit Wurzelballen 2,50 Fr. Die Position iür Bäume, Sträucher usw. ohne Wurzel ballen bleibt unverändert.
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