Ho. 49. Rixdorf-Berlin, den 8. Dezember 1906. XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Richt-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.« für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichitigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Bandelsblatt zu beziehen. Bekanntmachung die Liste C. des Uerbandes betreffend. Wie aus dem Protokoll der Sitzungen des Ausschusses und des Vorstandes ersichtlich, beabsichtigt der Vorstand, mit dem Beginn des neuen Jahres eine vollständig neue Liste C. von zahlungsunfähigen und zweifelhaften Firmen für die Mitglieder des Verbandes herauszugeben. flach den Beschlüssen des Ausschusses und Vorstandes werden in diese Liste keinerlei Bekanntgaben aus den früheren Listen wieder aufgenommen, die neue Liste soll vielmehr nur aus neu ein gereichtem Material bestehen; alle früher der Geschäftsstelle eingereichten Anträge sind daher zu wiederholen. Eine Ausnahme hiervon machen nur die für diese Liste seit dem 1. Juli ds. J. eingesandten Anträge. Formulare für Anträge sind kostenlos von der Geschäftsstelle zu beziehen. Der Vorstand wird eine eingehende Prüfung sämtlicher einlaufenden Anträge vornehmen. Wir bitten daher die Mitglieder ganz dringend, nur solche Firmen für die Aufnahme zu beantragen, bei denen eine notorische Zahlungsunfähigkeit feststeht, oder dieaus irgend einer a n d e r e n , d u r c h a us b e g r ü n - deten Ursache die Aufnahme in diese Liste verdienen. Die Verantwortung tragen in allen Fällen die Antragsteller. Auf Beschluss des Ausschusses soll der Liste auch ein Verzeichnis unreeller Lieferanten hinzu gefügt werden, wenn hierzu eine von den Gruppen zu erwählende Rommission das Vorliegen einer tatsächlich unreellen Lieferung begutachtet und bestätigt hat. Anträge zur Begutachtung solcher Lieferungen sind direkt an den Obmann der betrf. Gruppe zu richten. In einem an die Gruppen ergangenen Rundschreiben ist ebenfalls auf die Liste C und die zu derselben zu stellenden Anträge Bezug genommen. Anträge für die Liste C. sind bis zum 15. Dezember einzureichen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Kohlmannslehner, Vorsitzender.