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Ministeriums bedürfen, enthalten die Einteilung des König reiches in 6 Wahlkreise, die so verteilt sind, dass die Zahl der Gartenbaubetriebe eine möglichst gleich grosse in den Wahlbezirken ist. Sie sind nach Amtshauptmannschaften (Landratsämtern) | gruppiert und stellen sich wie folgt dar: Wahlen zum Gartenbau-Ausschuss betreffend (Entwurf) | Wahlkreis Amtshauptmannschaft. Zahl der Betriebe. Gesamtzahl. I. Zittau 266 Löbau 73 Bautzen 97 Pirna 110 546 II. Dresden-N. und Stadt 632 Kamenz 48 680 III. Dresden-Ältst, und Land 230 Dippoldiswalde 26 Freiberg 24 Meissen 199 479 IV. Borna 91 Döbeln 85 Grimma 134 Oschatz 42 Rochlitz 95 Grossenhain 76 523 V. Leipzig 540 540 VI. Annaberg 22 Chemnitz 137 Flöha 50 Glauchau 71 Marienberg 18 Auerbach 20 Oelsnitz 21 Plauen 71 Schwarzenberg 25 Zwickau 85 520 3288 Aus diesen 6 Wahlkreisen werden nun im Januar, vorbehaltlich der Genehmigung dieser Einteilung, 6 Ver treter für den Ausschuss gewählt, der Ausschuss hat dann baldmöglichst im Landeskulturrat zusammenzutreten und sich zu konstituieren und den 7. Vertreter zu wählen, welcher aus dem Kreise der staatlichen und Königlichen Gartenbau betriebe hervorgehen muss, ausserdem steht in besonderen Fragen und Fällen dem Ausschuss das Recht der Zuwahl zu. Die Beratungen des Ausschusses werden sich im Wesentlichen auf die im Folgenden angeführten Zweige des Gartenbaues erstrecken: 1. Gemüsebau, Gemüsedüngung, Gemüsetreiberei, Ge müseverwertung. 2. Gehölz- und Obstbaumschulen, Rosenschulen, Ver einswesen, Statistik, Verkehrswesen und Absatz. 3. Topfflanzen des Warm- und Kalthauses, Blumen treiberei und -Schnitt. 4. Marktpflanzen, Samenbau. 5. Städtische und Privatgärten, Schulwesen, Wohlfahrt. 6. Spezialkulturen, Versuchswesen, Pflanzenschutz, All gemeiner Gartenbau, Volkswirtschaft. 7. Staatliche und Königliche Gärten, Gartenkunst, (Landschaftsgärtnerei). Wir hoffen, dass es gelingt, in diesen Ausschuss nicht nur im Allgemeinen geeignete Vertreter, sondern auch solche Herren zu wählen, die die verschiedensten Zweige des Gartenbaues beherrschen, dann wird die Arbeit eine erfolg reiche werden und der Segen für den sächsischen Garten bau nicht ausbleiben, dann wird aber auch die so heisser sehnte Organisation des deutschen Gartenbaues durch ana loge Einrichtungen in den übrigen Ländern und Provinzen des Deutschen Reiches ihrer Einrichtung ein gut Teil näher gerückt. Mit Erreichung dieses offiziellen Anschlusses an die Landwirtschaft und die Veranlagung zu deren Vertretung, den Landeskulturrat, ist nun auch die Frage endgültig ge löst, dass die Gewerbegerichte für den Gartenbau nicht zuständig und Beiträge zu den Handels- und Gewerbe kammern nicht zu leisten sind. Eine durchgehende offizielle Vertretung des Gartenbaues im Deutschen Reiche zu erreichen, wird aber die vornehmste Aufgabe des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands sein, an der sich alle Kollegen nach Kräften beteiligen sollten. Peterseim Redivivus. Von Max Ziegenbalg in Laubegast. Im Allgemeinen Samen- und Pflanzen-Anzeiger, Heraus geber Geb r. Junghans in Leipzig, befindet sich eine Anzeige, welche zur Bildung einer Gesellschaft m. b. H. auffordert, deren Zweck die Fortführung der sich jetzt im Konkurs befindlichen Firma „M. Peterseim’s Blumen gärtnereien“ sein soll. Eine Berechtigung dieser Gründung sucht man damit nachzuweisen, dass der grosse Umsatz ge nannter Firma, der in fünf Jahren über 5 000 000 Mark betragen habe, als nutzbringend für die deutsche Handels gärtnerei erhalten werden soll. Es sollen sich nun Lieferanten von Pflanzen, Blumen, Samen usw. als Gesellschafter an der neuen Gründung beteiligen, um sich damit, da nur Gesell schafter in Zukunft Lieferanten sein sollen, ein gutes Ab satzgebiet zu erhalten. Bei den Millionenumsätzen der ge nannten Firma wäre der Zweck der Gründung eigentlich ein ganz lobenswerter, die Sache stimmt jedoch nicht ganz, in dem die Ausdehnung des Peterseim’ sehen Geschäftes doch nur erreicht werden konnte, wie vielfach bewiesen ist, durch Angebote, denen die Lieferung nicht entsprach und durch eine sehr teure Reklame. Wenn nun in der erwähnten Anzeige gesagt ist: „Klein und rein soll begonnen und immer nur im Rahmen der Mittel gearbeitet werden, die zur Verfügung stehen“, so ist dieser Vorsatz ja ganz nett, wird man aber dann, ganz besonders, wenn die vorhandenen Mittel nicht überanstrengt werden sollen, auch die frühere grosse Umsatzziffer erreichen? Wenn ich den Sinn des erwähnten Gründungsprospektes richtig auffasse, so soll der zukünftige Betrieb von Peterseims Blumen gärtnereien in gleicher Weise geführt werden, wie es schon Hunderte von bestehenden, reellen Versandtgeschäften tun. Wo liegt also der Nutzen bei dieser Gründung für den deutschen Handelsgärtner ? Weiter heisst es in der betreffenden Anzeige: „Das weite Absatzfeld des direkten Verkaufes an das Privat publikum soll gründlich geackert und noch mehr aufge schlossen, selbst durch das kleinste Provinzialblatt der Private direkt aufgesucht, zum Ankauf gärtnerischer Erzeugnisse die breiten Massen animiert werden.“ Wie soll dies Versprechen eingehalten werden, wenn nicht über die Mittel, die zum Unternehmen gegeben werden, gearbeitet werden soll? Der frühere P et er s e im’sche Betrieb hat allerdings „das Absatzfeld des direkten Verkaufs an das Privatpublikum gründlich geackert und aufgeschlossen“, hat aber dieses Ackern und Aufschliessen nicht mehr Unkosten gemacht, als Nutzen geschaffen für die Firma? Bei den glänzenden Umsatzziffern des früheren Peter- s eim’sehen Unternehmens müsste doch auch ein glänzender Gewinn erzielt worden sein, dies war aber nicht der Fall, sonst bestände die Firma heute noch, denn das Herbeiholen von Aufträgen durch derartige Annoncen stellte sich eben zu teuer. Hier wäre es sehr am Platze gewesen, wenn die Gründer der neuen Gesellschaft zum Beweise der Existenz fähigkeit ihres neuen Unternehmens auch die Gewinnresultate mit veröffentlicht hätten. Warum verschweigt man dies, und verfährt nicht so, wie es in richtiger kaufmännischer Weise bei anderen Gründungen getan wird — man muss doch