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Ilo. 45. Rixdorf- Berlin, den 10. llovember 1006. XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „bandelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.4 erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Ritht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Uh., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Ilitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Aufgabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Sandelsblatt angebotenen Hrtikein sich auf das Bandelsblatt zu beziehen. Bekanntmachung. Diejenigen Herren Mitglieder, welche für das 2. Halbjahr 1906 dem Verbände als Mitglied beigetreten sind und den halbjährlichen Beitrag vonM. 4,— noch nicht entrichtet haben, werden höflichst um umgehende Einsendung desselben ersucht. Beiträge, welche bis zum 20. November nicht eingegangen sind, werden nach diesem Termin ohne nochmalige vorherige Benachrichtigung durch Nachnahme erhoben. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Kohimannslehner, Vorsitzender. Husführliches Protokoll der Husschusssitzung. ; (Schluss.) Vorsitzender: M. H., wir kommen zu dem Punkt Ausstellungswesen, Referenten sind die Herren de C o e n e und Ziegenbalg. V. de C o e n e : M. H. Der Vorstand hat beschlossen, auch in dieser Angelegenheit soweit als möglich dahin zu wirken, dass Einrichtungen getroffen werden, die mehr als bisher die Inter essen der Handelsgärtnerei berücksichtigen. Es ist aber not wendig, dass die Gruppen und Provinzialverbände, überhaupt die Handelsgärtner, mehr als bisher zusammen arbeiten — weil der Einzelne nichts erreichen wird — und in den Vereinen und Korporationen darauf dringen, dass in das Programm einer Aus stellung Bestimmungen aufgenommen werden, die vom Verband der Handelsgärtner aufgestellt bezw. noch aufzustellen sind. M. II., der Vorstand schlägt Ihnen vor, folgende Grundsätze in die Bedingungen aufzunehmen : 1. Aussteller dürfen keine Preisrichter sein. Glücklicher- wird dieser Grundsatz jetzt fast überall anerkannt. 2. Nur Spezial-Sachkenner dürfen Preisrichter sein. M. H. Es ist heutzutage nicht schwer, für jede Abteilung auf einer Aus stellung Spezialisten als Preisrichter zu finden, es ist nicht nötig, dass die Preisrichter alles Leute sind, die litel usw. haben. 1 Wir haben wiederholt gesehen, dass Preisrichter gewählt werden, die nur einen schönen Titel und Namen führen, die aber sonst garnicht geeignet sind; oder dass Leute in einer Abteilung Preis richter sind, die nicht zu ihrem Spezialfach gehört usw. Das ist ein grosser Kehler, daher kommen oft die Prämiierungen, über welche die Fachleute nachher die Köpfe schütteln, und was zu grosser Unzufriedenheit führt. 3. Als Preise sind möglichst Wertgegenstände und Geld preise auszusetzen. M. H., man sollte darauf dringen, dass die Vereinsmedaillen, denen doch fast niemand mehr einenWert beilegt, abgeschafft werden. Sie haben jede Bedeutung verloren. Ein Diplom verrichtet denselben Dienst, und ist da, wo keine genügenden Geldmittel vorhanden sind, immer eine gute Hilfe, dafür ist der Betrag, der für die Medaillen ausgegeben wird, lieber in Geld preisen anzulegen. Bei Geldpreisen ist darauf zu achten, dass nicht zu hohe Beträge als erste Preise ausgesetzt werden, während der zweite Preis gar wenig ist. Es ist vorgekommen, und zwar sehr häufig, dass auf eine Aufgabe eine hohe Summe ausgesetzt wurde, derweil für einen zweiten Preis nur ein ge ringer Betrag blieb. M. H., meistens ist die zweitbeste Leistung nicht viel geringer als die erste, in solchem Fall ist es misslich, wenn der erste eine so hohe Summe bekommt und der zweite dazu in keinem Verhältnis steht, überhaupt sollte man Geldpreise nicht höher verleihen, als der durchschnittliche Wert der geforderten Aufgabe beträgt.