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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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auf unserer Seite sein soll, sondern wir haben auch die Ver pflichtung, dafür der Hagelversicherungs-Gesellschaft unter die Arme zu greifen. Ich will Ihnen das Schreiben vorlesen, das der Verband an die Hagelversicherungs-Gesellschaft gerichtet hat. (Dies geschieht, ebenso bringt Redner auch die Antwort der Gesellschaft zur Verlesung.) Mit diesem Bescheide der Hagelversicherungs-Gesellschaft hat sich der Vorstand aber nicht beruhigt, er hat die Sache prüfen lassen, daraufhin, ob das neue Reichsversicherungsgesetz einer Versicherungs-Gesellschaft untersagt, Verbandsmitgliedern Vorteile zu gewähren. Unser Rechtsbeistand ist der Ansicht, dass gesetzliche Gründe nicht vorliegen gegen ein derartiges Ab kommen. Wir haben beschlossen, uns mit dem Bescheid, der uns von der Direktion der Hagelversicherungs-Gesellschaft zuge gangen ist, nicht zu beruhigen, Montag Nachmittag 4 Uhr findet wieder eine Aufsichtsrats-Sitzung statt. Ich werde derselben bei wohnen, ebenso wie Herr Ernst, und werden wir den Stand punkt des Verbandes vertreten. Wir erblicken darin, wenn es I uns möglich ist, eine Ermässigung der Prämien zu erreichen, einen grossen Vorteil nicht nur für die Mitglieder, sondern für denVerband im allgemeinen. Wir hoffen, dass die Verhandlungen mit der Hagelversicherungs-Gesellschaft dazu führen werden, dass wir auch diesen wirtschaftlichen Vorteil für unsere Mit glieder schaffen. V o r s i t z e n d er : Meine Herren, wir wollen nunmehr in die Diskussion über diesen Punkt der Tagesordnung eintreten. P. Lobermeier: Meine Herren, ich möchte einmal fragen, auf welcher Basis die Versicherung geschieht. Wir haben nur das Glas versichert, und zwar in Cöln, da die Preise für Versicherung der Pflanzen zu teuer sind. M. Ziegenbalg: Wenn Sie bei einer Gesellschaft nur das Glas versichern, so macht diese damit ein gutes Geschäft. Die Prämiensätze für die Versicherung der Pflanzen bewegen sich zwischen 1—2 Prozent der Versicherungssumme, wovon bei Abschluss einer Sjährigen Police noch die jeweilige Dividende in Abzug kommt, diese hat schon bis zu 50 Prozent betragen. Ein jeder Kollege sollte versichern, auch dort wo die „bekannten ältesten Leute im Orte“ bezeugen können, dass es nie bei ihnen hagelt. Die Unkosten sind also sehr gering, wer nicht versichert, handelt leichtsinnig, und soll dann aber auch nicht dem Ver bände kommen, und um Unterstützung bitten, wenn er Hagel schaden hat. Vorsitzender: Das Wort wird nicht weiter verlangt, wir gehen zu Punkt 2, Sterbekasse, über, Referent ist Herr Beckmann. Beckmann: Meine Herren, es wird dies ein Punkt sein, der Sie jedenfalls alle lebhaft interessieren wird. Es hat im Laufe der Verbandsjahre, ich erinnere blos an die Jahre 1895—1898, die Sterbekasse einen steten Punkt unserer Hauptversammlungen ge bildet, und sie bildet auch heute wieder einen so wichtigen Punkt, dass Sie mir verzeihen werden, wenn ich in meinen Aus führungen etwas eingehender werden muss. Als dieser Punkt im Jahre 1898 zuletzt auf der Tagesordnung stand, da schien die Sache endgültig begraben zu sein, vor allen Dingen schon darum, weil der Verband nicht die Mittel hatte, um eine derartige Kasse ins Leben rufen zu können. Heute ist es gerechtfertigt, dieser Frage wieder näher zu treten, wenn auch die Ansichten, wie sie in den verschiedenen Gruppen geäussert worden sind, von denen des Vorstandes erheblich abweichen. Sie werden den Artikel des Herrn Bersch über eine Witwenunterstützungskasse im Handels blatt gelesen haben, ebenso wird Ihnen aus den Protokollen der Vorstandssitzungen bekannt sein, dass der Vorstand bereits im Juli d. J.beschlossen hat,demAusschussbezw.derHauptversammlung die Einrichtung einer derartigen Unterstützung zu empfehlen. Wenn wir auch heute noch keinen bindenden Beschluss fassen können, so können Sie sich wohl die Sache überlegen; den Beschluss selbst wollen und können wir heute nicht fassen, wir wollen ihn nur vorbereiten für die nächste Hauptversammlung, und ihr die Entscheidung darüber anheimstellen. Die Vorschläge, die von Seiten der betreffenden Verfasser im Handelsblatt gemacht sind, sind verschieden, in der letzten Nummer äussert sich Herr Thürmer - Diemitz gleichfalls zu der Angelegenheit, eine Unter stützungskasse einzuführen, die die Voraussetzung hat, dass es eine Einrichtung sei, wie sie die verschiedenen Unterstützungs- Kassen anderer Vereine haben, also gewissermassen eine Kasse für sich zu schaffen, mit eigenen Statuten, die der Aufsichtsbe hörde untersteht, zu der erhebliche Beiträge notwendig sind, zu der ein grosser Fond notwendig ist um sie ins Leben rufen und damit wirtschaften zu können. Es geht dies aus den Aus führungen der Herren Bersch und Thürmer deutlich hervor. Herr Bersch verlangt zum Beispiel eine Einschreibgebühr von 2 Mk., einen Beitrag von jedem Verbandsmitglied von 1 Mk. und möglichst freiwillige Unterstützungen. Herr Thürmer spricht ebenfalls von einem Beitrag von 2 Mk., er wünscht in erster Linie eine Unterstützung durch die Gruppen und freiwillige Bei träge, um damit erst einmal einen Garantiefonds zu stände zu bringen, der das Bestehen einer solchen Kasse gewährleistet. Das ist ja recht schön, setzt aber eine vollständig selbständige Einrichtung und einen grösseren Apparat voraus. Ich möchte erst einmal die Ziffern vorlesen, wie sich in den letzten 10—15 Jahren die Sterbefälle unter unseren Mitgliedern jährlich gestaltet haben. Es waren 1899 10%, 1900 11%, 1901 10,5%, sämtliche übrigen Jahre haben eine Durchschnitts-Ziffer von 6-8%. Wenn j wir mit solchen Zahlen auch in Zukunft rechnen, so ist dies ja nur eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, sie hat ja kein unanfecht bares Gewicht, und doch möchte ich sagen, dass unsere Durch schnittsziffern in Sterbefällen unter unseren Mitgliedern sich, abgesehen von Ausnahmefällen, ungefähr auf diesen Bahnen weiter bewegen dürften. Es handelt sich zuerst um die Haupt- Frage : können wir eine derartige Unterstützungskasse ins Leben rufen, erstens, auf der Basis wie die Befürworter eine derartige Unterstützungskasse im Auge gehabt haben, und zwar auf Grund der erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen mit Unterordnung unter die Aufsichtsbehörde, mit Statuten, Reservefond usw. Diese Frage muss der Vorstand mit einem nein beantworten. I Können wir aber, und das ist die zweite Frage, eine derartige für unsere Mitglieder vorteilhatte Einrichtung schaffen, ohne alles das erwähnte nötig zu haben, und dazu sagt der Vorstand ja. Der Vorstand hat geglaubt, sich in dieser Angelegenheit an unseren Rechtsanwalt wenden zu sollen mit der Frage: ist eine derartige freiwillige Einrichtung in unserem Verbände, ganz unabhängig von dem Gesetz, möglich oder nicht ? Darauf ist uns die klare Antwort geworden, dass, wenn wir unsere Bestimmungen demge mäss treffen, dies sehr wohl möglich sei. Im § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmen ist bestimmt: Als Versicherungs-Unternehmen im Sinne des Gesetzes sind solche Personen-Vereinigungen nicht anzusehen, die ihren Mit gliedern Unterstützungen gewähren, ohne ihnen einen Rechts anspruch darauf einzuräumen. Wir brauchen also die Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde nicht einzuholen und unterstehen einer Aufsicht nicht, wenn wir eine Bestimmung treffen etwa dahin: Für den Fall des Todes eines Mitgliedes erhält die Witwe oder die Hinterbliebenen eine Unterstützung von 100 Mk., ein klag barer Anspruch darauf wird aber hierdurch nicht begründet. Wenn also der Verband, und das ist die einzig richtige Lösung, nach dem Vorschlag des Vorstandes eine derartige Unterstützung für seine Mitglieder schaffen will, kann er sie nur auf Grund dieser Bestimmung schaffen, dass wohl diese Unterstützung in Aussicht gestellt und gewährt werden soll, ein klagbarer An spruch auf dieselbe jedoch nicht besteht. Und nun, meine Herren, werden Sie fragen, woher nimmt der Verband die Mittel dazu? Wir sind in der glücklichen Lage, Ihnen durch unsere Vermögens- Uebersicht bewiesen zu haben, dass wir über ein Kapital ver fügen, welches uns sehr wohl befähigt, jährlich 3—4000 Mk. für । diesen Zweck zur Verfügung zu stellen, wir haben ausserdem einen Unterstützungsfonds, der im Laufe der letzten Jahre die Höhe von 2400 Mk. erreicht hat, und der, falls die zur Verfü gung gestellte Summe einmal nicht ausreicht, ebenfalls mit in An spruch genommen werden kann. DerVorstand beantragt also bei dem Ausschuss, der nächstjährigen Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Sterbekasse für die Mitglieder des Verbandes in der Fassung einzurichten, dass der Verband den Hinterbliebenen eines Mit gliedes, falls dasselbe mindestens ein Jahr lang dem Verband - angehört hat, eine Unterstützung von 100 Mk. gewährt, jedoch ohne klagbaren Anspruch auf dieselbe. Wir wollen es als eine freiwillige Unterstützung ansehen, welche der Verband seinen Mitgliedern bietet. Wir meinen auch, dass dasjenige, was wir aus unseren Einnahmen und aus dem Inseratenanhang erübrigen, in erster Linie den Mitgliedern des Verbandes auch wieder zu gute kommen soll. Wir wollen durch solche Einrichtungen den Verband fördern, und sieht'der Vorstand auch in einer derartigen Einrichtung wie die geplante, eine ungemein werbende Idee für den Verband. Die zahlreichen Bedenken, die gegen eine der artige Einrichtung auf anderer Grundlage mit Recht geltend ge macht werden können, fallen bei dieser Fassung fort, da wir uns nicht einer Aufsichtsbehörde unterzuordnen brauchen, keiner besonderen Genehmigung bedürfen usw., da es nur eine frei willige Unterstützung sein soll, und hofft der Vorstand, dass der Ausschuss diesem Vorschläge zustimmen wird. (Bravo!) C. F. Krause: Meine Herren, wenn Sie den Aufsatz des : Herrn Thürmer gelesen haben, werden Sie sehen, dass sich derselbe auch mit meiner Person beschäftigt hat als eines Gegners einer derartigen Einrichtung. In der Art und Weise, wie der Antrag in der Gruppe Mittlerer Saalkreis gestellt war, war es nicht möglich, ihm zuzustimmen, denn die Errichtung einer Sterbekasse in der Art hätte einer Aufsichtsbehörde unterstanden und es hätten sich viele Schwierigkeiten bei der Berechnung von Beiträgen, Lebensalter, Auszahlung usw. ergeben, wir i wären auch nicht mit 2 Mk. pro Mitglied davongekommen, l wie es von Seiten der Gruppe Mittlerer Saalkreis ange- ; nommen war. Ich komme weiter zu den Vorschlägen, : durch freiwillige Zuwendungen Kapital zu erhalten; freiwillige Zuwendungen zu erlangen hält aber schwer, es gibt vielleicht l auch Mitglieder, die die Unterstützung nicht haben möchten, und ist es daher besser, wir können auf freiwillige Zuwendungen > verzichten. Wie hat der Vorstand es sich nun gedacht, in welcher
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