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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
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Band
Band 21.1906
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376 Handelsblatt fär den deutschen Gartenbau usw.No. 41 Baumpflanzungstag. Wir lesen in der Korr, des Bundes der Landwirte : Die Lokal- |: abteilung Krefeld des landwirtschaftlichen Vereins für die Rhein- । provinz hat schon seit 6 Jahren eine Einrichtung getroffen, welche ; den landwirtschaftlichen Vereinen wohlallgemein zur. Nachahmung !. empfohlen werden kann. Alljährlich am 15. November wird nach einer Mitteilung der „Köln. Ztg.“ ein sogenannter „Baum pflanzungstag“ veranstaltet. An diesem Tage werden 1000 Stück an Schüler der obersten Volksschulklassen des Landkreises ver- { teilt, vier- bis fünfjährige Obstbaumstämmchen ausgepflanzt, nachdem die dazu erforderlichen Pflanzlöcher von den Beteiligten ■ bereits einige Wochen vorher fertiggestellt sind. In dieser Zwischenzeit ist den Knaben Unterricht über Pflanzung, Pflege / und Nutzen des Obstbaumes erteilt worden. An dem Pflanzungs- j tage selbst hält die landwirtschaftliche Lokalabteilung jedesmal an einem anderen Orte ihres Bezirks eine Versammlung ab, die durch die Baumpflanzung eingeleitet wird, wobei die pflanzenden Knaben eine Prüfung über den in der Obstbaumpflege genossenen | Unterricht abzulegen haben. Diese Einrichtung hat soviel Anklang gefunden, dass sich sehr oft auch Erwachsene ihrerseits freiwillig an der Obstbaum pflanzung beteiligten, wodurch die Anzahl der angepflanzten I Bäumchen eine weitere erfreuliche Vermehrung erfährt. Von be sonderer Bedeutung für den künftigen Absatz der Früchte die- 1 ser so begründeten Obstplantage ist es, dass sämtliche am j Baumpflanzungstage in die Erde gebrachten Bäumchen einer und derselben Sorte angehören. Im Krefelder Kreise hat man generell die englische Wintergoldparmäne für diesen Zweck be stimmt. Damit wird auch den an der Baumpflanzung besonders beteiligten kleinen Ackerbesitzern Aussicht auf gemeinsamen ! guten Absatz der bei allen gleichartigen Früchte eröffnet. Gehilfenbewegung. Sonntagsruhe in den Blumengeschäften. Eine vor wenigen Tagen stattgefundene Versammlung der | Berliner Blumengeschäftsangestellten beschäftigte sich mit der | Frage der Erweiterung der Sonntagsruhe im Blumenhandel. Von I der Sektion der Blumengeschäftsangestellten des Allgemeinen deutschen Gärtnervereins wurde zu den diesbezüglichen Vor schlägen des preussischen Staatsministeriums ein Gutachten zur Annahme und Absendung empfohlen, in dem es heisst: Bereits in der dem königlichen Staatsministerium bekannten Eingabe des Hauptvorstandes des Allgemeinen deutschen Gärtnervereins ist aufmerksam gemacht worden auf die heute erlaubte ausser ordentlich lange Beschäftigungszeit der Angestellten in Blumen geschäften, und wurde dieser Hinweis als Haupteinwand gegen eine Verlegung der Verkaufszeit auf die Nachmittage an dem ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag angeführt. Gleich zeitig wurde erwähnt, dass den Blumengeschäftsangestellten eine eigentliche Sonntagsruhe nur selten gewährt wird, weil den Ge- sehäftsinhabern gestattet ist, an Stelle dieser ihren Angestellten auch einen Werktagsnachmittag freizugeben. Zu dem letzeren Hinweise ergänzen wir heute noch, dass in der Praxis selbst diese Vergünstigung meist illusorisch wird, und zwar aus dem Grunde, weil die Sonn- und Feiertagsruhevorschriften, die über die fünfstündige Beschäftigungsdauer hinaussahen, nur für solche Angestellte in Frage kommen, die nicht im Handelsgewerbe tätig sind. Die Ziffer 159 der Ausführungsbestimmungen gilt für Blumen bindereien; in der Praxis sind jene Bindereien jedoch — von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen — immer Teile der blu- mistischen Verkaufsläden, wodurch die betreffenden Binder und Binderinnen hier ebenfalls den handelsgewerblichen Bestimmungen unterworfen sind. Andererseits jedoch werden in der behörd lichen Praxis auf Blumengeschäftsangestellte jene Schutzbe stimmungen nicht angewandt, die für die Handelsangestellten zum Beispiel hinsichtlich der täglichen Mindestruhezeit erlassen sind, weil mit Bezug hierauf die Blumengeschäftsangestellten wieder als gewöhnliche Arbeiter behandelt werden. Wir erwäh nen das, um zu zeigen, wie mangelhaft jene Ausführungsbestim mungen zu wirken vermögen. Mit Beziehung auf die eventuellen geschäftlichen Nachteile, die den Blumengeschäftsinhabern dar aus erwachsen, das sie heute ihre Läden an den ersten Weih nachts-, Oster- und Pfingstfeiertagen nicht über 12 Uhr mittags öffnen dürfen, uns hier nochmals auszulassen, haben wir keinen Grund, und verweisen nur auf das schon in der früheren Eingabe angeführte, wir gestatten uns lediglich an die allgemeinen Be weggründe zu erinnern, die den Anlass für die gesetzlichen Arbeiterschutzbestimmungen gegeben haben. Unsere Ausfüh rungen gründen sich wesentlich auf diese. Im Hinblick darauf würden wir es schon als einen dankbar zu begrüssenden Fort schritt betrachten, wenn bestimmt werden würde, dass die regel mässige sonn- und festtägliche Verkaufszeit nachmittags um 2 Uhr beendet sein muss;: desgleichen, dass die zu gestattende Beschäftigung vor Beginn der Verkaufszeit auf eine Stunde her abgesetzt wird.“ Die Versammlung beschloss hierzu folgende Resolution: „Die heute versammelten Blumengeschäftsangestellten (Binder und Binderinnen, Verkäufer und 'Verkäuferinnen) nehmen Kenntnis von der Absicht des preussischen Staatsministeriums betreffend Neuregelung der Sonntagsruhe in Blumengeschäften und erklären ihre volle Zustimmung zu dem von der Sektion der Blumen geschäftsangestellten zu dieser Angelegenheit ausgearbeiteten Gutachten. Sie bevollmächtigt die Sektion, dieses Gutachten auch im Namen der heute Anwesenden dem königlichen Staats ministerium einzureichen.“ Der Gärtnerverein zu Halle und der Allg. Deutsche Gärtner- Verein. Der Verein, selbständiger Gärtner von Halle a. S. und Um gegend' hatte am Sonnabend, den 6. Oktober eine ausserordent liche General-Versammlung einberufen, um einen, die Gehilfen bewegung betreffenden Beschluss herbeizuführen, damit man den vielleicht eintretenden Ereignissen des kommenden Jahres nicht machtlos gegenüberstehe. Es wurde folgende Urkunde angefertigt: Ausserordentliche Generalversammlung des Vereins selbst ständiger Gärtner von Halle a. S. und Umgegend. Unterzeichnete verpflichten sich ehrenwörtlich „ferner hin keinen Gehilfen in ihren Geschäften cinzustellen und zu be halten, der als Mitglied dem Allgem. deutschen Gärtner-Verein und ebenso dem hiesigen Gehilfen-Verein „Grün Heil“ angehört. Halle ä, S., den 6, Oktober 1906. Vorstehende Urkunde wurde sofort von allen anwesenden Herren, zusammen 35, unterschrieben, die sich dadurch ver pflichten, nch dem Wortlaut der Urkunde zu handeln. Weitere Unterschriften .werden folgen. Unter den Unterzeichneten befinden sich Herren, die ständig 50 Gehilfen beschäftigen. W= Jnhalt. W Seite Ausführliches, Protokoll der Ausschusssitzung (Fortsetzung). 367 Die Gartenbau-Ausstellung in Potsdam. Von H. Dittmann 370 Die Provinzial-Gartenbau-Ausstellung in Kiel. Von Albert Schlue 371 Die Ausstellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft zu Berlin vom 14. bis 23. September 873 Kontraktbrüchige Gehilfen 374 Verbands-Nachrichten 374 Personalnachrichten 375 Kleine Mitteilungen 375 Gehilfen-Bewegung 376 Anzeigen der Verbandsgruppen. Gruppe West-Schleswig-Holstein. Versammlung am Sonntag, den 8. Oktober 1906 in Meldorf, „Erheiterung“ Nachm. 3 Uhr. Tagesordnung: 1. Blumenzwiebel bezug. 2. Ausflug. 3. Gruppen- und Verbandsangelegenheit. 4. Verschiedenes. 5. Vortrag des Kollegen Kieschnick. 6. Pflanzenbörse. Mitglieder sowie Nichtmitglieder werden ge beten, recht zahlreich zu erscheinen. Der Vorstand. Gruppe Niederrhein. Versammlung am Sonntag, den 21. Oktober 1906, nach mittags 3 Uhr, im Stadtgartenrestaurant in Essen a. d. Ruhr, bei Gelegenheit der daselbst stattfindenden Gartenbauausstellung. Tagesordnung: 1. Die Agitation der Gruppe Niederrhein und die. Stellung des Verbandes der Rheinisch-Westfälischen Presse hier» zu. 2. Besprechung der Essener Gartenbauausstellung. 3. Allge meine Diskussion. Vor der Versammlung findet im Stadtgarten restaurant um 11/2 Uhr ein gemeinsames Mittagsessen ä Couvert Mk. 1,50 statt. Anmeldungen hierzu sind an den Stadtgarten» restaurateur oder an unser Mitglied H. Dorfs s e n. in Essen zu richten. Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung, besonders zu 1 der selben, wird. um allseitiges Erscheinen dringend ersucht, und gebeten, alle dem Verbände noch fernstehenden Kollegen zum Besuche der Versammlung zu veranlassen. Der Vorstand 1. A.: Fritz Esch.
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