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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
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Nun soll es ja, so unglaublich dies klingen mag, auch unter den Gärtnerfrauen, natürlich ganz vereinzelt, solche geben, die, man verzeihe uns das harte Wort, etwas neugierig sind,, nament lich, wenn der geliebte Gatte so acht bis vierzehn Tage allein auf Reisen war; und dieser seltene Ausnahmefall traf hier zu. Frauchen erwischte eines Tages das Taschenbuch und besah es sich merkwürdiger Weise nicht nur von aussen. Die obige ganz unverfängliche Notiz hatte eine ganz elementare Wirkung, und den nichtsahnenden Gatten empfing, als er zum Mittagessen hineinkam, ein furchtbares Donnerwetter, eine Gardinenpredigt allererster Güte. „Also solche Streiche machst Du mir, wenn Du auf Reisen bist 1 Für andere Frauenzimmer wirfst Du das Geld gleich 15 Markweise weg, und ich habe Mühe, dass ich das bischen Haushaltungsgeld von Dir kriege 1 Du bist ja ein ganz gemeiner, schlechter Kerl 1 0 ich armes, betrogenes Weib!“ usw. usw. usw. usw. Schliesslich, das soll bei solchen Szenen ja gewöhnlich das Ende sein, wurde dem Redestrom durch eine Tränenflut ein Ende bereitet. Es soll wirklich keine ganz kleine Mühe gemacht haben, die erzürnte Gattin über die Grundlosigkeit ihres schwarzen Verdachtes aufzuklären, schliesslich ist dies aber doch gelungen, und der Herr Kollege erzählte später, er hätte es eigentlich noch nie so gut gehabt, wie in den Wochen, die diesem Ereignis folgten. Verdient hat er’s nicht ganz, denn wenn er in sein Buch geschrieben hätte: „Für die Dahlie Lotte Lehmann, dann wäre die Geschichte nie passiert, wir hätten sie allerdings dann auch nicht erzählen können. Die härteste Strafe für ihre Neugier trifft jedenfalls die arme Frau, denn jedesmal, wenn sie die Blumen von Lotte Lehmann zur Binderei verarbeiten wird, muss sie an die ihrem Manne gemachte Szene denken. Wir sind daher auch ganz ge fasst darauf, dass sich Lotte Lehmann in der betrf. Gärtnerei bald als für die Binderei durchaus unbrauchbar erweisen wird ! ** €.5 Der Konkurs Peterseim. 1 < Was nach den letzten Nachrichten vorauszusehen war, ist eingetroffen, am 28. Juli ist über das Vermögen der Firma Peterseim der Konkurs eröffnet worden. Die Begründung einer G. m. b. H. hat sich, unseren Erwartungen entsprechend, nicht verwirklichen lassen, und damit ist die deutsche Gärtnerei von einem Unternehmen verschont geblieben, das, von Anfang an einen ungesunden Keim in sich tragend, wohl kaum eine kurze Spanne Zeit überdauert, und unserem Berufe nicht zur Ehre ge reicht hätte. Wir haben uns im Laufe der letzten und schon früherer Jahre so oft und so eingehend mit den Geschäftspraktiken der Firma Peterseim beschäftigt, dass sich jetzt, wo die Firma von ihrem verdienten Schicksal ereilt worden ist, ein nochmaliges Eingehen erübrigt. Wirhaben auch keineBefürchtung vor einer baldigen etwaigen Wiederholung, denn solche Geschäfts praktiken kann man, namentlich nach einem solchen Endresultat, nur einmal machen. Auch mit den Förderern und Verteidigern der Peterseimschen Geschäftspraxis wollen wir uns heute nicht befassen, geschenkt soll ihnen ihr Treiben deshalb nicht werden; aber die Vergeltung ist ein Gericht, das man kalt geniessen soll, und eine Gelegenheit wird man schon noch einmal finden. Im Uebrigen sollen die Passiven der Firma Peterseim sich auf rund 1 Million M. belaufen, denen angeblich die Hälfte als Aktiven gegenüberstehen sollen. Wir fürchten, dass die letztere Summe noch stark zusammenschrumpfen wird, denn in einem Rundschreiben wird ja offen erklärt, dass die Sachlage im Falle eines Konkurses für die Gläubiger eine sehr klägliche werden würde. Man wird schon noch Näheres darüber hören. • Blumen» und Binderei=Ausstellung in Berlin 1907. Der Verein der Blumengeschäftsinhaber in Berlin, E. V. ver anstaltet in den Räumen des Landes-Austeilungsparks am Lehrter Bahnhof vom 20.—25. März nächsten Jahres eine grössere Blumen- und Binderei-Ausstellung. Pflanzenbörse in Hannover. Der Gärtner-Verein der Stadt Hannover veranstaltet gemein schaftlich mit dem Provinzialverband Hannover unseres Verbandes am 22. und 23. September d. J. im Etablissement Bella Vista zu Hannover eine Pflanzenbörse. Pflanzenuntersuchungen. Zur Vornahme von Pflanzenuntersuchungen ist dem Haupt steueramt Stettin der Garteninspektor Schulze in Stettin als Sachverständiger beigegeben worden. Ks Ks Sandels-Ilachrichten. ss KS Der neue Frachturkunden=Stempel. Nach dem am 1. Juli d. J. in Kraft getretenen neuen Reichs stempelgesetz werden besteuert: Frachtbriefe im inländische Eisenbahnverkehr, wenn die Urkunde über die Ladung eines ganzen Eisenbahnwagens lautet, bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 Mark mit 20 Pf., bei höheren Beträgen mit 50 Pf. Der Steuersatz vermindert sich auf die Hälfte dieser Sätze, wenn das Ladegewicht des Wagens 5 Tonnen nicht übersteigt. Er erhöbt sich auf das Einundeinhalbfache, wenn das Ladegewicht über 10 Tonnen, aber nicht mehr als 15 Tonnen beträgt. Für je weitere 5 Tonnen Ladegewicht tritt die Hälfte des Satzes hinzu. Dieses gilt von der einzelnen Urkunde, falls diese jedoch über die Ladung mehrerer Eisenbahnwagen lautet, von jeder Eisenbahnwagenladung. Je zwei Schmalspurwagen, die auf ein Frachtpapier abgefertigt sind, sind als eine Eisenbahnwagenladung zu rechnen; ebenso sind, wenn die Eisenbahnverwaltung statt eines Wagens mehrere zur Verfügung stellt, diese mehreren Wagen einer Eisenbabnwagenladung gleichzuachten. Die Abgabe ist für jede Sendung nur einmal zu entrichten. Nach dem Gesetz soll im Eisenbahnverkehr für die Ent richtung der Abgabe der Frachtführer (also die Eisenbahn verwaltung) verantwortlich sein, welche ihrerseits den Betrag von Bei einem Ladegewicht von: von mehr als von nicht mehr dem Absender oder Empfänger einzieht. Der Tarif wird sich also wie folgt gestalten: beträgt die Steuer bei einem Fracht-Betrage als 25 M. 25 M. 5 To. und weniger 10 Pf. 25 Pf mehr als 5 » bis 10 To. 20 » 50 » » », 10 » » 15 » 30 » 75 " » » 15 » » 20 " 40 „ 1,00 M. » » 20 » » 25 „ 50 „ 1,25 „ » 25 » » 30 » 60 » 1,50 » und für je weitere 5 To. 10 Pf. mehr 25 Pf. mehr Dementsprechend werden Reichsstempelmarken in den Werten ZU 10, 20, 25, 30, 40, 50, 75 Pf., 1, 2, 5 und 10 M. zum Verkauf gestellt werden. Die Versteuerung der einzelnen Fracht briefe soll in der Regel mit 1 oder 2 Wertzeichen bewirkt werden. Deshalb sind für Frachturkunden, die höhere Stempelbeträge erfordern, (z. B. weil ein Frachtbrief über eine Mehrzahl von Wagenladungen lautet), die Markensorten zu 2, 5 und 10 M. vorgesehen. Nach den von der Eisenbahnverwaltung mitgeteilten Aus führungsbestimmungen wird der Frachturkundenstempel sowohl im inneren deutschen Verkehr als auch im Verkehr mit dem Auslande, jedoch nicht im Durchgangsverkehr mit diesem, erhoben, wenn der Frachtbrief über die Ladung eines Eisenbahnwagens lautet. Im innerdeutschen Verkehr verwendet die Eisenbahn- Abfertigungsstelle, die die Fracht erhebt, auch die Stempel marken und zieht den Stempelbetrag von dem Frachtzahler ein. Es ist nicht zulässig, dass die Versender selbst die Stempelmarken auf die Frachtbriefe aufkleben. Im Auslandsverkehr verwendet stets die deutsche Eisenbahn-Abfertigungsstelle die Stempel marken. Der Stempelbetrag wird bei eingehenden Sendungen vom Empfänger, bei ausgehenden Sendungen im Falle der Frankatur vom Versender, im Falle der Frachtüberweisung durch Nachnahme vom Empfänger eingezogen. MS MS Rechtsfragen. Es MS Nachholung von Krankheitsversäumnissen während der Lehrzeit. Wie habe ich mich in folgender Sache zu verhalten ; Einer meiner Lehrlinge hatte 8 Jahre zu lernen, er hat innerhalb dieser Zeit jedoch über 5 Monate lang infolge von Krankheit gefehlt, kann ich verlangen, dass derselbe die versäumte Zeit nachholt? C. D. Antwort: Nach unserer Ansicht sind Sie nicht be rechtigt, von dem Lehrling zu verlangen, dass derselbe die 5 Monate, während welcher er krank war, in der Lehrzeit nach hole. Die Krankheit ist doch jedenfalls ohne sein Verschulden eingetreten, und bietet sie keinen Grund, um das Verlangen des Wiedereinholens der versäumten Zeit zu rechtfertigen, es müssten dann schon besondere diesbezügliche Bestimmungen in den Lehrvertrag aufgenommen worden sein, was aber wohl wahr scheinlich nicht der Fall ist. Unsere Auffassung wird bestätigt durch nachfolgende Ent scheidung, welche uns soeben zu Gesicht kommt: Ein Lehrling war während seiner Lehrzeit 20 Wochen krank. Sein Lehrherr verlangte daher nach Ablauf der Lehr zeit Fortsetzung des Lehrverhältnisses zur Nachholung der ver säumten Arbeiten. Er enthielt ihm das Arbeitsbuch und ver weigerte die Ausstellung des Lehrzeugnisses. Die Klage des Lehrlings auf Herausgabe dieser Papiere hatte Erfolg. Nach der Auffassung des Gerichts hat der Lehrherr kein Recht, die Ver längerung der Lehrzeit zu verlangen, wenn der Lehrling längere Zeit durch Krankheit verhindert war bezw. mangelnde Fort schritte gemacht hat. Eine solche Annahme würde zu der un-
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