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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
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No. 31 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.282 Das mit 4% zu verzinsende Darlehn ist in Quartals raten, deren Höhe in jedem Einzelfall festgestellt wird, zurückzuerstatten. 8. Der Antrag auf Unterstützung kann auch auf die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Barbetrages lauten. Hierbei ist ebenfalls das ganze Verfahren nach Möglichkeit zu beschleunigen. Unter Umständen können beide Arten der Hilfe in Betracht gezogen werden, doch wird der Betrag des Dar- lehns in der Regel wesentlich höher sein können, als der eines nicht rückzahlbaren Beitrages. 9. Sollten die Mittel der Zentrale im Falle eines grösseren Streiks erschöpft sein, so steht ihr das Recht zu, die benötigten Summen nach Massgabe der, von den Mit gliedern eingegangenen Einzelversicherungen, bis zum 3fachen Betrage des Jahresbeitrages auf einmal zu erheben, da es unter allen Umständen wichtig erscheint und erstes Er fordernis ist, einen vom Streik betroffenen, versicherten Be trieb auf alle Fälle lebensfähig zu erhalten. Wer jedoch von einem Streik betroffen ist, bleibt in diesem Jahre von einer Extrabesteuerung frei. 10. Die Zentrale bildet eine Gesellschaft mit be schränkter Haftpflicht. 11. Die Zentrale wird von einem Vorstande geleitet, dessen Mitglieder ihr Amt ehrenamtlich zu verwalten haben. 12. Alljährlich findet im Monat Februar eine Mit gliederversammlung statt, der die Jahresrechnung vorzu legen ist und zu deren Kompetenz es gehört, den Vorstand zu wählen, die Mitgliederbeiträge festzustellen und die Auf lösung der Zentrale zu beschliessen. Stimmberechtigt ist jedes anwesende ordentliche Mitglied. 13. Der Vorstand ist verpflichtet, die Versicherungs gelder zinsbar und mündelsicher anzulegen, jedoch der gestalt, dass sie ohne Verzug und ohne vorherige Kündigung flüssig gemacht werden können. 14. Ueber die Höhe einer eventuell auszuschreibenden Extrasteuer bis zur Höhe des einfachen Jahresbeitrages als Maximalsumme (s. w. o.) kann der Gesamtvorstand im Falle der Not selbständig beschliessen. Glaubt er damit nicht auskommen zu können, so steht ihm das Recht zu, sofort eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die auf seinen Vortrag darüber zu beschliessen bat. Mass gebend ist hierbei für den Vorstand der Ausbruch eines Streikes von grossem Umfange. 15. Für die prompte Erledigung der Geschäfte ist der Vorstand ermächtigt, eine Hilfskraft anzustellen. * * ♦ Die Zentrale erscheint lebensfähig, sobald eine Gesamt versicherung von 300 000 Arbeitstagen bei ihr eingetragen wird, was etwa einer Versicherung von 10% der im heimatlichen Gartenbau angestellten Arbeitskräfte ent sprechen würde. Unter dieser Voraussetzung wird der Vorstand des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen beauftragt, „die Statuten einer solchen Zentrale auszuarbeiten und eine Kommission mit der Gründung zu betrauen.“ * *s * Es ergeht an den geehrten Verein hiermit das Er suchen, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und seine Delegierten zu ermächtigen, bei der vermutlich im Spät herbst stattfindenden ausserordentlichen Verbandsversamm lung, die über die Ausführungsverordnung zu dem nunmehr von den hohen Ständekammern genehmigten Gesetze über die Umgestaltung des Landeskulturrates, soweit sie den Gartenbau-Ausschuss betrifft, Beschliessung zu fassen haben wird, die Ansicht des geehrten Vereins rechtsverbindlich zu vertreten. Der Zweck dieses Rundschreibens ist, die Meinung der sächsischen Gartenbautreibenden über diesen äusserst wichtigen Gegenstand auf das Genaueste zu erkunden und insbesondere zu erfahren, wie man sich in den einzelnen Gegen den unseres Vaterlandes zu dieser Frage stellt. Pflicht des Verbandes ist es, hierbei als Mittelsperson zu dienen, damit eventuell grosse Schäden, bezw. der Ruin des Gartenbaues etwa betroffener Gegenden vermieden und Gegenmassregeln in die Wege geleitet werden können, von denen zu hoffen steht, dass sie die sächsische Gärtnerschaft gegebenenfalls davor bewahren, erst durch Schäden zur Ein leitung einer Hilfs- und Schutztätigkeit veranlasst zu werden. Die Mitgliedschaft beim Verbände ist natürlich nicht Voraussetzung für das Erwerben der Mitgliedschaft bei der Versicherungszentrale; im Gegenteil ist diese auf die breiteste Basis zu stellen. Auch soll die ganze Organisation, sobald sie in Fluss gekommen ist, unabhängig vom Ver bände sein. Von grösster Wichtigkeit wäre es indessen, wenn sie sich dessen Mitarbeit nach Möglichkeit auch für die Zu kunft sicherte und vor allen Dingen Fühlung suchte mit allen Gehilfenvereinen des Königreichs, deren Tendenz es ist, ein auf gegenseitiger Freundschaft beruhendes Ver hältnis mit den Arbeitgebervereinen im heimatlichen Garten bau auch fernerhin aufrecht zu erhalten. Hochachtungsvoll gez.: Der Vorstand vom Gartenbau-Verband f. d. Königr. Sachsen T. J. Rud. Seidel, d. Zt. 1. Vorsitzender. * * Soweit der Entwurf mit dem dazugegebenen Anschreiben. Wie aus dem Protokoll der Versammlung des Sächsischen Landesverbandes in Chemnitz erinnerlich, ist dort der Ent wurf im Prinzip angenommen worden, und hat die Ver sammlung das Vorgehen des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen gebilligt. Wir werden zu dem Entwurf ebenfalls unsere Ansicht äussern, möchten dies jedoch aus ganz bestimmten Gründen noch eine kurze Zeit hinaus schieben. Veranlasst durch den Entwurf wollen wir aber die gärtnerischen Streikbewegungen überhaupt, namentlich die des verflossenen Frühjahrs, einer Betrachtung unterziehen, und werden wir damit in der nächsten Nummer beginnen. * $ # G Verbandsunladurichten, f Sg Reu angemeldete Ilitglieder. (Nach § 11 des Statuts sind die Namen der neu angemeldeten Mitglieder einmal im Handelsblatt zu veröffentlichen. Ihre Auf nahme erfolgt 14 Tage nach der Veröffentlichung, sofern be gründete Einsprüche von Verbandsmitgliedern dagegen nicht erhoben wurden). 7330. Kuhr, Fritz, Ldschg., Stettin, Galgwiese 31. 7331. Tews, Fr., Hg., Scheune-Stettin, Berlinerstr, 46. 7332. Plantikow, Emil, Hg., Wamlitz b. Stettin. 7333. Herbig, Max, Hg., Waschendorf bei Meissen. 7334. Kühne, Curt, Hg., Bohnitzsch b. Meissen. 7335. Sens, Friedrich, Hg., Bohnitzsch b. Meissen. 7336. Fichtner, Hg., Spaar b. Meissen. Nr. 7830—7832 eingesandt von der Gruppe S te 11 i n. Nr. 7833—7836 eingesandt von der Gruppe Coswig. Provinzial-Verband Westfalen und Lippe Detmold. Wahlprotokoll der Versammlung der westfälischen Gruppen zur Begründung des Provinzial-verbandes für Westfalen am l.Juli 1906 in Hamm. Es wurden in die Wahlkommission folgende Herren gewählt: H. Köhler- Dortmund, H. Bersch- Dortmund, W. B r e d er - Herford, J. Newels- Münster, 0. Meyer- Tecklenburg, Karl Wilcke- Schildesche, G. W i 1 s h a u s - Hamm. Es wurden gewählt : W. S t o ff r e g en - Dortmund zum Vorsitzenden des Provinzial- Verbandes,
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