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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
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235 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 26 Spezial-Landschaftsgärtner oder Architekt ist heute zum en gros Handelsgärtner geworden. Der Bauersmann vom Lande, oder namentlich der in der städtischen Peripherie, hat mit seinen rein landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht mehr genug Profit, er greift zur Tätigkeit eines Kunst- und Handelsgärtners; der kleine Beamte oder Angestellte, auch er betreibt ein Blumengeschäft und verhandelt hinter dem Rücken seine Erzeugnisse und auch seine Nicht erzeugnisse. Es ist augenblicklich mit manchen Sachen so schlecht bestellt, dass einem das Ganze bald haarsträubend wird. Werden doch z. B. in der Grossstadt Düsseldorf — ein Hauptplatz Westdeutschlands, wo Alles, was Blume oder Pflanze heisst, abgeladen wird, und wo sogar Ausländer das Hausieren und Handeln mit Blumen und Pflanzen be treiben, — die schönsten langstieligen Rosen pro Stück 1 Pf. und billiger auf den Markt geschleudert. Der Rosenflor ist allerdings in diesem Jahre ausgezeichnet, aber was zu viel ist, ist vom Uebel. Da einzugreifen ist nicht leicht, aber Mittel und Wege müssen auch hier gefunden werden. Unbedingt müssen die ortsansässigen GärtnereinerStadtdasPrinzip hoch halten, den Platz zu beherrschen. In diesem Falle z. B. 1. durch Ankauf oder Ableitung des Massenangebots, 2. durch strenge Ueberwachung des Handelsgeschäftes, 3. durch Schaffung geregelter örtlicher Börseneinrichtungen und Ausgleich mit Nachbarbörsen, wohl der beste Weg behufs Gestaltung stabilerer Preise. Eine gute Börseneinrichtung kann und muss für die noch fernstehenden Kollegen einen günstigen Einfluss bewirken. Man halte das Prinzip hoch, dass alles Verkäufliche, was nicht direkt abgesetzt wird, mittelbar durch die Börse abgesetzt werden muss. Wie notwendig eine geordnete Börse ist, darüber kann ich hier ein Beispiel geben. Mir ist es passiert, dass ich Schnitt blumen an einen Händler (tüchtiger Abnehmer) verkaufte, und nachher wurde ich gewahr, dass ein Blumengeschäfts inhaber, bei dem ich auch absetzte, auch meine Ware von dem betreffenden Händler gekauft hatte. Ferner ist es vorgekommen, dassMyrthen nach auswärts verkauft wurden, die vorher ein Nachbarskollege nicht finden konnte, sie aber nachher zufällig von dem betreffenden auswärtigen Käufer kaufte. Dann auch besteht namentlich in den Gross städten ein derartiger Wirrwar und Unterschied in der Preisforderung, dass man oft nicht weiss, wie die augen blicklichen Preise sind, oder wie sie sich gestalten werden. Eine Börse kann also auch hier die Preise wesent lich regeln. Sind dann die Führer oder Vertrauensleute unablässig tätig, unter der Flagge des Verbandes zu wirken und zu werben, indem sie Uebelstände oder Klagen von Kollegen anhören, solche mit ihnen besprechen und dann zur Be ratung stellen, indem sie ferner erforschen, in welchen Zweigen der örtlichen Gärtnerei Uebelstände herrschen, wo etwa Ueberproduktion vorliegt, welche Teile noch gewinn bringend sind, welche Artikel der Städter überhaupt nicht ziehen sollte, worin die unberechtigte und worin die un lautere Konkurrenz besteht, wie eine Spezialisierung oder ein Hand- in Handarbeiten herbeigeführt werden kann — und somit auch der Neid und das Misstrauen allmählich be seitigt werden kann u. dgl. mehr, und dann allmonatlich oder alle Vierteljahr einen geschäftlichen Ueberblick machen, Berichte erstatten im Verein, an den Provinzialvorsitzenden, an die Tagespresse, Mängel aufdecken, die Kreditverhältnisse aufzubessern suchen usw., — ich bin überzeugt, dass der Ver band ausserordentlich gewinnen würde. Auf eines möchte ich noch aufmerksam machen, nämlich, dass alle örtlichen Mitglieder, die nur etwas Interesse und Fähigkeit bekunden, angehalten werden müssen, für den Verband und seine Sache zu wirken; denn schon in dem Bewusst sein, an den Verbandsarbeiten mitgewirkt zu haben, liegt ein ausserordentlicher Er folg. Zeigen wir nun alle, dass wir wollen, was wir können, und dann, dass wirkönnen, was wir wollen! Die Erhöhung des Ortsportos. Die Heraufsetzung der Portosätze für den Orts- und Nachbarortsverkehr ist am 25. ds. im „Reichsanzeiger“ ver öffentlicht worden. Wie das Reichspostamt bekanntgibt, werden vom 1. Juli ab die zur Zeit im Orts- und Nachbar ortsverkehr bestehenden Ausnahmetarife für Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt ab sind die bezeichneten Versendungs gegenstände des Orts- und Nachbarortsverkehrs nach der Ferntaxe zu frankieren. Diese beträgt: a) bei Postkarten | im Frankierungsfalle 5 Pfennig für die einfache Postkarte oder für jeden der beiden Teile der Postkarte mit Antwort, im Nichtfrankierungsfalle das doppelte. b. bei Drucksachen bis 50 Gramm einschliesslich . . 3 Pfennig • über 50 33 100 33 ,5 . 5 55 3 100 33 250 55 3) . 10 55 93 250 )3 500 33 33 . 20 55 „ 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschliesslich 30 „ c) bei Geschäftspapieren bis 250 Gramm einschliesslich . . 10 Pfennig i über 250 „ 500 „ ,, . . 20 „ „ 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschliesslich 30 „ d) bei Warenproben bis 250 Gramm einschliesslich . . 10 Pfennig || über 250 „ 350 „ „ . . 20 „ e) bei Vereinigung von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben bis 250 Gramm einschliesslich . . 10 Pfennig über 250 „ 500 „ „ . . 20 „ „ 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschliesslich 30 „ Im weiteren wird vom l.Juli ab die Gebühr für ausser- i gewöhnliche Zeitungsbeilagen für je 25 Gramm jedes ein zelnen Beilageexemplars von 1/4 Pfennig auf 1/2 Pfennig | erhöht. Die blauen Postkarten können unter Aufklebung von Freimarken zu 3 Pfennig weiter verwendet werden. Mit den bisherigen Tarifsätzen verglichen, erhöht sich das Porto vom 1. Juli ab: für Postkarten von 2 auf 5 Pfennig, bei Drucksachen bis 50 Gramm von 2 auf 3 Pfennig, von 50 bis 100 Gramm von 3 auf 5 Pfennig, von 100 bis 250 Gramm von 5 auf 10 Pfennig, von 250 bis 500 Gramm von 10 auf 20 Pfennig, von 500 Gramm bis 1 Kilogramm von 15 auf 30 Pfennig, bei Warenproben bis 250 Gramm von 5 auf 10 Pfennig, über 250 bis 350 Gramm von 10 auf 20 Pfennig, bei Geschäftspapieren bis 250 Gramm von 5 auf 10 Pfennig, von 250 bis 500 Gramm von 10 auf 20 Pfennig und von 500 Gramm bis 1 Kilogramm von 15 auf 30 Pfennig. — — — Wir haben bereits nach Annahme der Steuervorlagen im Reichstage betont, dass manche derselben auch den gärtnerischen Handel und Verkehr nicht unerheblich in Mit leidenschaft ziehen werden, und es gilt dies auch besonders für die Erhöhung des Ortsportos. Die Verurteilung dieser Massregel ist denn auch in der gesamten Tagespresse fast allgemein. An die Veröffentlichung im „Reichsanzeiger“ knüpft u. A. das „B. T.“ folgende Bemerkungen: Interessant ist vor allen Dingen, dass die neue Ordnung der Dinge für Bayern und Württemberg kraft des ihnen zustehenden Reservatrechts keine Geltung hat, ja für diese beiden Bundesstaaten ohne weiteres gar nicht durchführbar ist. Mit der bayerischen und der württembergischen Post- | Verwaltung ist zwar auch in diesem Falle das bei allen
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