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Ho. 2.Sfeglitz-Berlin, den 13. Januar 1906 XXL Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Eiandelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Dicht-Uerbandsmitqlieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Hk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutsthlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, de« Genossenschaftsregisters de« Königl. Amtsgericht« zu Leipzig. Bekanntmachungen. Beschluss des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, Abt. II B, vom 30. Dezember 1905. Dem Vorsitzenden des Vorstandes des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Herrn Franz Bluth - Steglitz- Berlin, wird auf seine Eingabe vom 23. Dezember ds. Js. erwidert, dass die eingereichten Belegblätter Nr, 18, 21 und 23 des Handelsblattes für den deutschen Gartenbau eine legale Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli ds. Js. nicht enthalten, da in ihnen die Bekanntmachung von Ort und Tag der Hauptversammlung ohne An gabe der Tagesordnung erfolgt ist (§ 47 des alten Statuts, § 23 des sächs. Gesetzes vom 15. Juni 1868). Im übrigen wird noch mitgeteilt, dass auf die hier gegen den Beschluss vom 8. ds. Mts. eingegangene Beschwerde hin die Akten dem Königlichen Landgericht hier zur Entscheidung vorgelegt werden. Dr. Apel. Ausgefertigt am 30. Dezember 1905. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (Unterschrift). ❖ Herr Heinrich Kohlmannslehner, Britz-Berlin, wird auf seine Eingabe vom 26. Dezember 1905 richterlicher Anordnung zufolge beschieden, dass auf die Beschwerde des Herrn Stoffregen die Registerakten dem hiesigen Königlichen Landgerichte mitgeteilt werden, und dass daher die Löschung des Eintrags zunächst unterbleibt. Leipzig, den 3. Januar 1906. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (Unterschrift). Bekanntmachung. Da die neuen Statuten die Genehmigung des Amtsgerichts noch nicht gefunden haben, ist der neue Vorstand ver pflichtet, nach wie vor die alten Statuten weiter zu Grunde zu legen. Es hat dieses alte Statut, abgesehen von anderen Punkten, also auch vorerst weiter zu gelten für den darin festgelegten Beitrag, sowie für die demnächst statthabenden Vertreterwahlen. Der Jahresbeitrag beträgt 8 Mark, und bitten wir um baldmöglichste Einsendung desselben. Wird im Laufe des Jahres das neue Statut genehmigt, und sind die Verhältnisse des Verbandes andauernd günstige, so wird der neue Vorstand, um den Verbandsgruppen entgegen zukommen, nach Möglichkeit die von den Gruppen bereits festgesetzten Gruppenbeiträge in Berücksichtigung ziehen, dahin gehende Verpflichtungen kann der Vorstand zurzeit selbstverständlich nicht übernehmen. Der Vorstand des Verbandes der Bandelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender.