Volltext Seite (XML)
deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten - Ilo. 21. Sfeglitz-Berlin, den 26. IIlal 1906. XXL Sahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Eönigreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.4 erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Dicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Nh. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Randeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Hmtliches Warenverzeichnis und Eilguttarif für Gemüse. i Die seitens des Vorstandes des Verbandes an den Herrn Reichskanzler gerichtete, in No. 18 d. Hdlbl. vom 5. Mai abgedruckte Eingabe hat in überaus schneller Weise zu einem Erfolge geführt. Es handelte sich, wie wir kurz wiederholen wollen, um die Position 33 des Zolltarifs, in welcher Rotkohl, Weisskohl und Wirsingkohl mit einem Zollsatz von 2 Mk. 50 Pf. verzeichnet steht, während im amtlichen Warenverzeichnis bei der Position Kohl als vertragsmässig frei eingehend u. a. Savoyer - Kohl und Braunkohl aufgeführt sind. In unserer Eingabe war behauptet worden, dass Wirsing und Savoyerkohl, Rotkohl und Braunkohl vielfach als dasselbe angesehen und bezeichnet würden und hierdurch eine Zollhinterziehung, mindestens aber Unklarheiten bei der zollamtlichen Behandlung platz greifen könnten. Bereits am 14. d. Mts. gelangte an den Vorstand ein Schreiben des Reichsschatzamts, als der Stelle, an welcher das amtliche Warenverzeichnis ausgearbeitet worden ist, worin im Auftrage des Reichskanzlers um Entsendung eines Sachverständigen ersucht wurde, um über die beanstandeten Punkte Rücksprache zu nehmen. Die Konferenz hat am 18. d. Mts. stattgefunden und nahmen an derselben Geh. Ober-Reg.Rat Blau vom Reichsschatzamt, Geh. Rat Prof. Dr. Wittmack von der landwirtschaftlichen Hochschule j und im Auftrag des Vorstandes der Generalsekretär des Ver bandes teil. Eine Verständigung darüber, dass Wirsingkohl und i Savoyerkohl ein und dasselbe sei, war sehr schnell und i leicht gelungen, schwieriger gestaltete sich dies bei der Frage Rotkohl und Braunkohl. Hier wurde unsere Be hauptung der Identität durchaus angezweifelt, unter Braun kohl sei ausschliesslich Grünkohl zu verstehen, es wurde ' diese Auffassung durch einige Kataloge gärtnerischer Samen- ' firmen erhärtet, in denen brauner Kohl oder Braunkohl unter dem Blätterkohl verzeichnet stand. So erklärte u. A. Herr Geh.-Rat Wittmack, dass er noch nie in seinem Leben gehört habe, dass der Rotkohl auch Braunkohl ge nannt würde. Demgegenüber blieben wir bei unserer Be hauptung stehen und belegten dieselbe durch die uns mit geteilten Gutachten. Wir wiesen darauf hin, dass diese Frage nicht an der Hand gärtnerischer Kataloge, sondern nach der Praxis und dem in ihr vorkommenden Sprachge brauch zu entscheiden sei. So wäre auch der von uns beanstandete weitere Ausdruck im Warenverzeichnis „Butter kohl“ deshalb noch kein allgemein bekannter und ge bräuchlicher, weil er sich in irgend einem Kataloge befinde, der überwiegenden Mehrzahl der Gärtner und Landwirte sei er deshalb doch durchaus unbekannt. Dass unter Braun kohl in manchen Provinzen nur der Grünkohl verstanden wird, z. B. in einem grossen Teile Hannovers, sei uns sehr wohl bekannt, in anderen Provinzen bezeichne er aber wieder ' nur den Rotkohl. Es soll nun diese Frage noch weiter | erörtert werden, und haben wir uns bereit erklärt, noch Gutachten hierüber einzubringen. Einige haben wir bereits | in Händen. So schreibt uns Herr Hoflieferant Jos. Klar- j Berlin: „Hiermit teile ich Ihnen aus meiner 37 jährigen | Praxis mit, dass meine Landkundschaft ausschliesslich unter 1 dem Namen Braunkohl — Rotkohl versteht und ich ihn auch garnicht anders kenne“. Auf einer Versammlung der Gruppe Altmark und Priegnitz in Wittenberge am letzten Sonntag haben uns ebenfalls viele Mitglieder schriftlich bestätigt, dass in dortiger Gegend und in Mecklenburg genau das gleiche der Fall ist. Wenn solche Beispiele auch schon genügen müssten, so wäre uns doch lieb, noch einige weitere schriftliche Gutachten in diesem Sinne zu erhalten, wir bitten also freundlichst darum! Aber ganz abgesehen von dieser sachlichen Meinungs verschiedenheit darf es als ganz feststehend betrachtet