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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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187 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. - No. 20 ganz bestimmte Erklärung ab, dass die Provinzialverwaltung garni c li t daran denke, den selbständigen Gärtnern und Baumschulenbesitzern irgend eine Konkurrenz zu machen, di e 0 b s t b a um schule solle lediglich eine praktische Lehranstalt für Baum wärt er usw. bilden, und was an Material herangezogenwerde, s o 11 e n u r a 11 e i n d a z u d i e n e n , den eigenen Verbrauch für Anpflanzungen an Chausseen usw. zu decken. Diesen eigenen Bedarf könne sich die Provinzial Verwaltung selbst heranziehen, den Bedarf in Gärtnereien oder Baumschulen zu decken, sei nicht immer möglich,'bei den bisherigen Anforderungen hätten sich schon mancherlei Schwierigkeiten ergeben. Die Anlage werde sich mit 3 Prozent verzinsen, es sei also der Ankauf für die Provinz ein gutes Geschäft. Viele Gegner der Vorlage liessen sich durch diese Aus führungen umstimmen, und so wurde dann schliesslich das Projekt mit 79 Stimmen angenommen, und war damit die Eingabe der Gruppe Hannover erledigt. Wenn wir recht erinnern, hat dann später die auf- gestellte Rentabilitätsberechnung sich als nicht zutreffend erwiesen, und heute treibt die Provinzialbaumschule in Lohne entgegen dem bestimmt abgegebenen Ver sprechen eines Ministers nicht nur einen flotten Handel mit Obstbäumen, sondern hat nach den Angaben des in letzter Nummer veröffentlichten Gruppenberichts auch in der Markthalle zu Hannover einen eigenen Verkaufsstand für Gemüse und wer weiss was sonst noch. Von der Deckung nur des eigenen Bedarfs ist keine Rede mehr, und in amt lichen, also Gratis- Anzeigen, wird der bedarfsfähigen Bevölkerung das. gezogene Material als „aussergewöhnlich billig“ angepriesen, wobei seitens der Gruppe ausdrücklich fest gestellt wird, dass es sich auch um minderwertige und nicht ! sortenreine Ware handelt! Alles in allem ein hässlicher Flecken auf dem Schilde einer amtlichen Verwaltung, die berufen sein sollte, vor bildlich in jeder Weise zu wirken, ein Wortbruch in direkter Form! Wir wollen zur Ehre der-Verwaltung annehmen, dass, trotzdem das Landesdirektorium die Sache mit seinem Namen deckt, es sich um den Uebereifer untergeordneter Stellen handelt, und dass ihre Spitzen sich der Folgen dieser Handlungsweise nicht bewusst geworden sind. Ist dies aber der Fall, dann wird die Provinzialverwaltung nicht umhin können, der beabsichtigten Beschwerde unserer Gruppe Hannover sofort Folge zu geben und schleunigst Massregeln zu ergreifen, die eine Wiederholung dieser Fälle ein für alle Mal unmöglich machen ! * Verlust, Beschädigung und verzögerte Be förderung gewöhnlicher Briefsendungen. Bei den auch in Geschäftskreisen vielfach bestehenden Zweifeln, ob sie bei Fällen von Verlust, Beschädigung oder verzögerter Beförderung gewöhnlicher Briefsendungen Anspruch auf Schadenersatz haben und welche Schritte zweck mässig in solchen Fällen zu tun sind, dürften die nach stehenden Ausführungen von sachdienlichem Interesse sein. Für gewöhnliche Briefe — diesen sind Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere zuzuzählen — wird nach § 6 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871, das für die rechtlichen Beziehungen zwischen Publikum und Post hin sichtlich der Postbeförderungsgegenstände ausschliesslich massgebend ist, weder im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung, noch im Falle einer verzögerten Beförderung oder Bestellung Ersatz geleistet. Es ist daher zwecklos, | wenn der Absender oder Empfänger in derartigen Fällen an die Postverwaltung das Ansinnen stellt, ihm den Schaden oder die Unkosten, die er aus Anlass des Verlustes oder der Beschädigung erlitten hat, oder gar den entgangenen Ge schäftsgewinn usw. zu ersetzen. Eine Ersatzleistung seitens der Post kommt nach den angeführten gesetzlichen Be stimmungen von vornherein nicht in Frage und zwar mit Recht, denn andernfalls hätte die Postverwaltung z. B. auch für einen gewöhnlichen Brief mit 100 000 Mark Inhalt, der in Verlust gerät, Ersatz zu leisten, und eine solche weit gehende Verpflichtung kann der Post bei dem niedrigen Portosatze für gewöhnliche Briefe billigerweise nicht auf erlegt werden. Die Gesetzgebung hat daher eine Ersatz leistung für gewöhnliche Briefe grundsätzlich ausge schlossen. . Selbstverständlich lässt es sich die Postverwaltung an gelegen sein, die Fälle von Verlust oder Beschädigung oder verzögerter Beförderung auch bei gewöhnlichen Briefsendungen mit allem Nachdruck zu untersuchen und die Ursache nach Möglichkeit aufzuklären. Es ist daher durchaus angebracht, derartige Fälle bei der Postbehörde zur Sprache zu bringen, die übrigens hierüber Buch führt und sich auf diese Weise über den Umfang der Verlustfälle, etwaige Wiederholungen und auffällige Erscheinungen unterrichtet hält. Die Anzeige geschieht zweckmässig inderWeise, dass sich der Absender oder der Empfänger an das Aufgabepostamt bezw. Brief postamt am Bestimmungsorte wendet und diesem den Sach verhalt — am besten mündlich — vorträgt. Bei Verlustfällen von gewöhnlichen Briefen erhält der Antragsteller an Ort und Stelle einen-vorgedruckten Frage bogen vorgelegt, der über das Aeussere des Briefes, Ein lieferungsort und -Zeit bestimmte Fragen enthält und ent sprechend zu beantworten ist. Eine Gebühr wird hierfür zunächst nicht erhoben. Erst nachträglich und nur in den Fällen, in denen die richtige Aushändigung der Sendungen an den Empfänger festgestellt ist, wird die Laufzettelgebühr von 20 Pfg. vom Antragsteller eingezogen. An der Hand dieses Fragebogens, den die Post je nachdem dem Absender oder Empfänger zur Vervollständigung vorlegen lässt, werden die Nachforschungen nach dem Verbleibe des Briefes ein gehend geführt, und über das Ergebnis erhält der Antrag steller schliesslich schriftlichen Bescheid. In ähnlicher Weise regelt sich das Verfahren, sofern eine Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Be stellung eines gewöhnlichen Briefes vorliegt. Nur muss in solchen Fällen das Beweisstück, d. h. der Briefumschlag usw. der Postverwaltung mit vorgelegt werden. Es ist z. B. zweckmässig, wenn jemand, wie es so häufig vorkommt, sich bei der Post darüber beschwert, dass ein an ihn gerichteter Brief vom soundsovielten aus X. beschädigt oder verzögert bei ihm eingegangen sei, dass er den be treffenden Briefumschlag beifügt; denn nur auf Grund des Umschlages und der auf ihm enthaltenen Stempelab drücke (bei Verzögerungen) ist überhaupt eine postseitige Untersuchung des Falles möglich. Beschädigte Brief sendungen, d. h. mit verletztem Verschluss, sollen vor der Aushändigung postamtlich verschlossen werden, worüber aldann auf dem Umschläge ein entsprechender Vermerk niedergeschrieben sein muss. Sofern daher ein beschädigter Brief ohne amtlichen Verschluss ausgehändigt wird, empfiehlt ; es sich, den Briefträger möglichst sogleich bei der Abgabe des Briefes auf die Beschädigung aufmerksam zu machen ; denn durch den sofortigen Hinweis des Bestellers auf die , Beschädigung ist für die postseitige Untersuchung einwand frei festgestellt, dass die Beschädigung im Bereiche der Post und nicht etwa erst nach der Aushändigung vorge kommen ist. Dasselbe gilt von Verzögerungen bei der Aushändigung, die erfahrungsgemäss zuweilen auch auf I verspätete Abgabe der Sendungen seitens des Dienstpersonals ! usw. an den Empfänger zurückzuführen sind, und daher zur
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