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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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175 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 18 Da die vernommenen Sachverständigen erklärten, sie könnten auch durch die mikroskopische Untersuchung nicht feststellen, ob die einzelnen Russteilchen von dem Elektricitätswerk oder von den Schornsteinen der Lokomotiven stammten, so endete die Klage, wie bemerkt, mit der Abweisung des Anspruchs der Nachbarn. Die Kläger legten nun Berufung gegen das Urteil ein. Durch eine ganze Reihe von Zeugen erbrachten sie den Beweis, dass die in Rede stehenden Belästigungen unbedingt von dem Elektrizitätswerk' der Beklagten herrührten, denn erst, seitdem das Elektrizitätswerk seinen Betrieb eröffnet hätte, habe sich die Einwirkung durch Rauch und Russ auf ihre Grundstücke in un erträglichem Masse gesteigert. Nun muss sich allerdings nach § 906 des Bürgerl. Gesetzb. der Eigentümer eines Grundstücks Einwirkungen, die durch Zuführung von Rauch und Russ von einem andern Grundstück ausgehen, insoweit gefallen lassen, als durch diese die Benutzung des Grundstücks nicht, oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, oder als die Einwirkung durch Benutzung eines anderen Grundstücks herbeigeführt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist. Den Beweis, dass die Voraussetzungen dieser Paragraphen hier vorliegen, hat die beklagte Gesellschaft nicht erbringen können; einmal hat sie nicht dartun können, dass die Einwirkungen, welche von ihrem Elektrizitätswerk ausgehen, die Nachbargruudstücke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen — es ist sogar das Gegenteil erwiesen —, und sodann steht fest, dass der Stadtteil, in dem die Grundstücke der Parteien liegen, keinen industriellen Charakter hat, vielmehr dient er vornehmlich Wohnzwecken und dem Betriebe von Gärtnereien und Bleichereien. Auch der vernommene Sachverständige hat zugeben müssen, dass die seitens der Kläger behaupteten Belästigungen tatsächlich vorhanden sind, und da die Beklagte, wenn auch die Rauch- und Russbelästigung in der jüngsten Zeit geringer geworden ist, nicht den Nachweis erbringen konnte, dass Einrichtungen von ihr ge troffen seien, die dauernd eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ausschliessen, so gelangte das Oberlandes gericht, dem Anträge der Kläger gemäss, zu einer Verurteilung der Gesellschaft. Diese focht die Entscheidung durch Einlegung der Revision beim Reichsgericht an, insonderheit behauptete sie, der Vorder richter hätte prüfen müssen, ob die von der Beklagten her- gestellten Einrichtungen zur Verminderung der Unzuträglichkeiten nur vorübergehender Natur oder dauernder Art seien. Das aber habe er nicht getan. Indessen hat das Reichsgericht die Revision verworfen. Die Herabminderung der schädlichen Einwirkungen sei doch erst im Laufe des Prozesses eingetreten. Die Ver urteilung der Beklagten war also gerechtfertigt, da sie nicht den Beweis erbracht hat, dass eine Wiederkehr der übermässigen Einwirkungen ausgeschlossen sei. Gehilfenbewegung. Der Streik in der Landschaftsgärtnerei Hannovers. Ueber den Verlauf des obigen Streiks wird uns geschrieben : Am 9. März d. J. wandten sich die beiden hiesigen Gehilfen- Vereine, der Zweigverein des Allg. D. G.-V. und der bisher neutrale Gehilfen-Verein Flora mit einer Eingabe an den Gärtner verein der Stadt Hannover unter Beilage eines aufgestellten Lohntarifs für alle Zweige der Gärtnerei und ersuchten um Be willigung der aufgestellten Forderungen.’ Der Gärtnerverein der Stadt Hannover beschloss in seiner Antwort an den Verein Flora, dass man sich auf nichts einlassen könne und verwies auf die Abmachungen, die im Frühjahr 1905 getroffen worden seien, wo in gütlicher Weise mit einer Kommission der Arbeitnehmer Lohnsätze aufgestellt wurden, die von beiden Seiten als recht und billig anerkannt waren. Darauf folgte eine Entrüstungsyersammlung, in der nunmehr beschlossen wurde, sämtliche in der Landschaftsgärtnerei beschäftigten Gehilfen und Arbeiter mobil zu machen, und ein erneutes Schreiben der nunmehr gewählten Lohnkommission vom 10. April; dieselbe verlangte unter Formulierung der beanspruchten Stundenlöhne und 25% Aufschlag für üeberstunden, 15% Auf schlag für diejenigen, die die geforderten Lohnsätze schon erhielten usw., kategorisch Antwort bis zum 14. April. Also ein Ultimatum. Die dabei interessierten Landschaftsgärtner glaubten noch nicht an den Ernst der Sachlage und beschlossen, sich abwartend zu verhalten, und richtig, am Dienstag nach Ostern, den 17. April, traten ca. 50 Gehilfen und Gartenarbeiter, nachdem der von ihnen vorgelegte Tarif keine Unterschrift fand, in den Streik. Bei der am selben Abend abgehaltenen Versammlung der Sektion der hiesigen Landschaftsgärtner zeigte sich, dass alle bis auf 2 die Unterschrift verweigert hatten, und auch diese erklärten, « F neubegründete Bandeisgärtnereien. F 4 Oskar Krätschmar in 2 5. G. Fechner übernahm die Gärtnerei von Langensalza i. Thür. Bock, R., in Kreuzburg, Deutsch Ost. Fiebig & Luszesynski in Zoppot, Danzigerstr. Gronenberg, 0., in Kraupischken, Ostpr. Klausch, Gustav, in Remscheid. Müller, Max, in Dresden, Wilsdrufferstr. 15. B Ig swwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww* » F dass sie es nur aus Unkenntnis getan und nur deshalb, weil sie die geforderten Löhne schon zahlten, unterschrieben hätten, ver pflichteten sich aber sofort und freiwillig, unter keinen Um ständen etwas zu tun, was die Kollegen schädigen könnte. Da durch war nunmehr den Streikenden eine völlig einige und, wie der weitere Verlauf zeigte, zähe festhaltende Arbeitgeberschaft gegenüber gestellt. Es wurde beschlossen, ruhig mit dem Rest der treugebliebenen Kräfte weiterzuarbeiten und nach Möglichkeit Ersatz heranzuziehen. Nach 4 Tagen, am 20. April, wurde in einer weiteren Ver sammlung festgestellt, dass die Zahl der Streikenden sich auf zirka 80 vermehrt hatte! Aber trotzdem hielt die Stimmung weiter an; nichts zu bewilligen, ruhig abzuwarten, war der einstimmige Beschluss der Interessenten. Schon am nächsten Morgen, den 21. April, traf ein Schreiben der Streikleitung beim Vereinsvorsitzenden des Gärtnervereins der Stadt Hannover ein, worin um Verhandlung gebeten wurde, jedoch wurde daraufhin in der zum 25. April angesetzten Versammlung wieder einstimmig durch Stimmzettel beschlossen, sich auf keinerlei Verhandlungen einzulassen, sondern beantragt, die Streikenden aulzufordern, bis Montag, den 30. April die Arbeit aufzunehmen, wer sich bis dahin nicht gemeldet, sollte nicht mehr eingestellt werden! Die schon bald 14 tägige Ruhe in Verbindung mit diesem kräftigen Winke bewirkte, dass schon am Sonntag den 29. April sich die meisten Gehilfen usw. an ihre früheren Chefs wandten und sich bedingungslos zu den früheren Lohnsätzen zur Ver fügung stellten, und der zögernde Rest trat am Montag den 30. April früh an, und soweit noch Piatz geblieben, wurden die Leute wieder eingestellt, aber eine grosse Anzahl fanden ihre Stellen besetzt und sind gezwungen, ihr Heil anderswo zu suchen! Leider sind darunter auch Leute, die verheiratet sind und schon lange den geforderten Lohn erhalten, aber der Unterschrift wegen streiken zu müssen glaubten und nunmehr bitter büssen müssen. Es muss anerkannt werden, dass dies günstige Endresultat nur dadurch erzielt wurde, dass die sämtlichen in Mitleidenschaft gezogenen Landschaftsgärtner fest zusammen standen und sich auf nichts einliessen und hätten sie so noch wochenlang stand gehalten. Die Gegenpartei hat sich hier eine gute Lehre geholt und wird sichs lange überlegen, mal wieder hier eine Kraftprobe zu machen ! Wilhelm Helling verlegte seine Gärtnerei von Helmstedt nach Rosslau a. Elbe. R. Merkel übernahm die Handelsgärtnerei von E. Altmann in Mockau bei Leipzig. •= Unhalt, =e Seite Bekanntmachung 168 Die neuen Handelsverträge 169 169 Gärtner und Geflügelzüchter Warnung! 171 Kontraktbrüchige Gehilfen 171 Fragekasten. Antworten von Carl Borngräber, A. Hülse, L. Knönagel, Johannes Niezold, B. Schwartz, F. W.Wossmann 172 Personal-Nachrichten 173 Kleine Mitteilungen 173 Gartenbauausstellungen 174. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe 174 Gehilfenbewegung Neubegründete Handelsgärtnereien 175
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