Ro. 16. Steglitz-Berlin, den 21. Hpril 1906 XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Fbonnementspreis für Richt-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro lahrgang 8 Uh. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Nh„ für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteuc: F. Johs. Bochmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutsthlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. Nach § 37 des Statuts ist der Mitgliederbeitrag (für 1906 M. 6 — und M. 2.— für Gruppenunkosten in Summa M. 8.—) im Januar portofrei an die Kasse des Verbandes zu zahlen. Unter Hinweis darauf ersuchen wir um Einsendung der noch fälligen Beiträge, andernfalls wir dieselben statutengemäss im Mai durch Postnachnahme erheben müssen. Uerband der bandelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Von Nummer 14 des Handelsblattes sind einige hundert Exemplare zu Agitations zwecken mehr gedruckt worden. Die verehrl. Mitglieder und Gruppen werden gebeten, solche von der Geschäftsstelle verlangen zu wollen, auch sendet die Geschäftsstelle diese Nummer auf Wunsch an ihr aufgegebene Adressen direkt zu. Bekanntmachung. Die verehrten Gruppenvorstände und Mitglieder werden höflichst und dringend gebeten, bei Werbung neuer Mit glieder sich bei den Anzumeldenden genau zu vergewissern, ob die Anmeldung vom 1. Januar oder vom 1. Juli d. J. an gelten soll, und darauf zu achten, dass auf den Anmeldeformularen ein deutlicher Hinweis hierauf vermerkt wird. Die Nummern 1 bis 7 des Handelsblattes sind vollständig vergriffen und können von jetzt ab den neuangemeldeten Mitgliedern nicht mehr nachgeliefert werden. Der Vorstand glaubte in genügender Weise für den eintretenden Bedarf vorgesorgt zu haben, konnte aber auf einen derartigen Zuwachs unmöglich vorbereitet sein. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender. Die Bildung der Provinzial- und Landes- Uerbände. In einigen wenigen Fällen hat eine Bildung von Provinzial-Verbänden bereits stattgefunden, in Halle für die Provinz Sachsen und Anhalt, und in Königsberg für Ost preussen, die Begründung der sämtlichen übrigen steht jedoch noch aus, und erscheint es im Hinblick aut zahlreiche Anfragen und hierbei zu Tage getretene Unklarheiten dringend notwendig, sich in erläuternder Form mit dieser für uns so wichtigen Bildung zu befassen, wenn auch das Statut und namentlich die Geschäftsordnung eigentlich ge nügende Hinweise geben müssten. Wir bitten daher, diese neben den nachstehenden Ausführungen in Fällen des Zweifels mit zur Hand zu nehmen, das Statut ist in No. 9 des Handeisbl. vom 3. März, die betr. Paragraphen der Ge schäftsordnung in No. 11 des Handeisbl. vom 17. März veröffentlicht. Paragraph 22 unseres Statuts enthält die Einteilung der Provinzial- und Landes-Verbände mit der Zahl